Thüringen hat Vergabemindestlohn erhöht
Der vergabespezifische Mindestlohn in Thüringen wurde angepasst und beträgt seit 01. Januar 2021 11,73 € (brutto).
Mit Inkrafttreten des novellierten Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) am 01.12.2019 wurde in Thüringen ein vergabespezifisches Mindeststundenentgelt von 11,42 Euro (brutto) eingeführt. Dieser Mindestlohn wird durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) jährlich angepasst.
Mehr aus der Vergabe!
Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.
Hier anmelden!
Seit dem 01.01.2021 beträgt das vergabespezifische Mindeststundenentgelt daher 11,73 Euro (brutto).
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVgV sind die staatlichen Auftraggeber verpflichtet, den vergabespezifischen Mindestlohn zu beachten. Andere Auftraggeber, z.B. Kommunen und Körperschaften, sind bei der Vergabe von Aufträgen in Thüringen nicht an diesen Mindestlohn gebunden.
Zu diesem Thema siehe auch: Thüringen: Neues Vergabegesetz verabschiedet
(Quelle: IHK Erfurt) | B_I MEDIEN
Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.
Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.