Newsletter abonnieren

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Newsletter Anmeldung

Neue Version STLB-Bau

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat in einer Mitteilung bekanntgegeben, dass eine Überarbeitung und Aktualisierung des Textsystems STLB-Bau vorgenommen wurde.

STLB-Bau ist das Standardleistungsbuch für das Bauwesen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen. Standardisierte Beschreibungen von Bauleistungen für Ausschreibung von Neubau-, Instandhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen werden dort aufgeführt.
STLB-Bau ist das Standardleistungsbuch für das Bauwesen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen. Standardisierte Beschreibungen von Bauleistungen für Ausschreibung von Neubau-, Instandhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen werden dort aufgeführt.

Die neue Version lautet “STLB-Bau Version 2023-04” und steht zur Anwendung bereit. Die in der Übersicht aufgezeigten Leistungsbereiche des STLB-Bau wurden in der neuen Version eingeführt. Zusätzlich wurde ein Verweis zur “Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung – ErsatzbaustoffV)“ aufgegriffen. Die am 01. August 2023 in Kraft getretene Mantelverordnung (Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung) sorgt dafür, dass auch die Ersatzbaustoffverordnung rechtsverbindlich geworden ist. Die bundesweit gültige Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ersetzt damit die Regelungen der Bundesländer für das Recycling von Bauabfällen. Ein Verweis dazu findet sich auch in der neuen STLB-Bau. Ab der nächsten Version der STLB-Bau sollen dahingehend auch weitere Auswahlkriterien miteinbezogen werden.

Auf der Suche nach einer einfachen eVergabe-Lösung?

Überzeugen Sie sich selbst und lassen Sie sich die Welt von B_I eVergabe durch unsere Expert:Innen kostenlos vorführen.

Termin vereinbaren
Kostenfreie Demo buchen

Die neue Version ersetzt die Regelung des Erlasses BII6-70419/4#17 vom 1. Dezember 2022, sofern sich diese auf die STLB bezieht. Von den Änderungen ist nicht die STLB-BauZ aus dem Bezugserlass betroffen.

Weitere Informationen zu den Neuerungen finden Sie unter unter www.gaeb.de/de/service/was-ist-neu.

Unter www.gaeb.de/de/service/downloads stehen Ihnen zahlreiche Dokumenten zum Download bereit.

🠮 Den Erlass können Sie hier herunterladen.

Quelle: Auftragsberatungsstelle Hessen | B_I MEDIEN


Aktuelle Meldungen aus dem Vergaberecht:

Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.

Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.

Was Sie im Whitepaper erwartet →
B_I eVergabe Whitepaper