Neue EU-Standardformulare veröffentlicht
Mit der Umsetzungsfrist der neuen EU-Vergaberichtlinien am 18.04.2016 müssen öffentliche Auftraggeber bei ihren europaweiten Ausschreitungen neue EU-Bekanntmachungsformulare verwenden. Die neuen Standardformulare wurden jetzt in der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 veröffentlicht.
Am 12.11.2015 wurde im Amtsblatt der EU (L 296/2015) die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 der Komission vom 11. November 2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Auftragsbekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 842/2011 veröffentlicht. Diese enthält auch die neuen EU-Bekanntmachungsformulare, die öffentliche Auftraggeber bei europaweiten Ausschreibungen mit Umsetzungsfrist der neuen EU-Vergaberichtlinien ab 18.04.2016 die neuen EU-Bekanntmachungsformulare verwenden müssen.
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