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Einigung für ein International Procurement Instrument

In einer Pressemitteilung hat die EU-Kommission Maßnahmen der EU zur Verbesserung des gegenseitigen Zugangs zum internationalen Beschaffungswesen veröffentlicht.

Mit dem IPI will die EU einen besseren Marktzugang für EU-Unternehmen in nicht-EU-Staaten hinsichtlich öffentlicher Aufträge ermöglichen.
Mit dem IPI will die EU einen besseren Marktzugang für EU-Unternehmen in nicht-EU-Staaten hinsichtlich öffentlicher Aufträge ermöglichen.

Damit die EU mehr Einfluss im Hinblick auf den Marktzugang für öffentliche Aufträge, die außerhalb der EU liegen hat, haben sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat eine politische Einigung erzielt. So erhalten EU-Unternehmen mehr Chancen bei öffentlichen Aufträgen. Geeinigt hatten sich die drei über das Instrument für das internationale Beschaffungswesen (IPI) nach einem abschließenden Trilog in Brüssel am 14. März.

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27.11.2024, 10:00 Uhr
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In der Pressemitteilung wird angemerkt, dass der Markt für öffentliche Aufträge in der EU zu den größten und zugänglichsten der Welt gehöre. Allerdings würden viele wichtige Handelspartner der EU auf den eigenen Märkten den Zugang für EU-Unternehmen erschweren. Das wirkt sich auf wettbewerbsorientierte EU-Branchen wie Bau, öffentlicher Verkehr, Medizinprodukte, Stromerzeugung und Arzneimittel aus. Mit dem International Procurement Instrument (IPI) soll dem aktiv entgegen gewirkt werden: Der EU wird es möglich sein, sollten es mutmaßliche Beschränkungen für EU-Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen geben, Untersuchungen in den entsprechenden Drittländern einleiten und Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören: Beratungen für die Märkte in den Ländern zur Öffnung der Märkten und Einschränkungen für Unternehmen aus diesem Land beim Zugang für öffentliche Aufträge in der EU, wenn das Land weiterhin für EU-Unternehmen Beschränkungen erlässt.

Das Europäische Parlament und der Rat werden nach dieser Entscheidung die geänderte Verordnung förmlich annehmen, sodass diese bald in Kraft treten kann.

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Die Maßnahmen der EU zur Verbesserung des Zugangs zum internationalen Beschaffungswesen können Sie hier herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Europäische Kommission | B_I MEDIEN


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