LNG-Beschleunigungsgesetz: Formulierungshilfe veröffentlicht
Um unabhängiger von russischen Energieimporten zu sein, hat das Bundeskabinett in einem schriftlichen Umlaufverfahren die Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Einsatzes von verflüssigtem Erdgas beschlossen.
Durch den Gesetzentwurf sollen die Verfahren zur Zulassung der Errichtung und des Betriebs, von festen und schwimmenden Flüssiggasterminals (LNG-Terminals, Liquified Natural Gas), FSRU (Floating Storage and Regasification Units) und der Bau von erforderlichen Anbindungsleitungen für das Gasversorgungsnetz vorangetrieben werden.
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Weil Gas durch andere Energieträger schwer zu ersetzen ist und die Gasversorgung weiterhin sichergestellt werden soll, stellt der Einkauf von verflüssigtem Erdgas für Deutschland eine entsprechende Alternative dar. Allerdings wird dafür eine Infrastruktur benötigt, die kurzfristig über schwimmende LNG Terminals erreicht werden kann. Weiterhin werden Anbindungsleitungen benötigt, um das Gas weiter zu transportieren. Diese Infrastrukturen müssen nun schnell aufgebaut werden. Genehmigungsbehörden können basierend auf dem LNG-Beschleunigungsgesetz kurzfristig auf Grundlage des EU-Rechts bestimmte Verfahrensanforderungen, z.B.die Umweltverträglichkeitsprüfung aussetzen. Laut UVP Richtlinie Artikel 2 Absatz 4 können Sondersituationen zu dieser Ausnahme führen, z.B. wenn die Versorgungssicherheit betroffen ist. Nicht davon betroffen sind trotzdem die inhaltlichen Zulassungsvoraussetzungen nach dem Immissionsschutzrecht, besonders nach den europäischen Vorgaben zur Seveso III-Richtlinie und das Wasserrecht. Damit wird sichergestellt, dass weiterhin eine umfassende materiell-rechtliche Prüfung durch die Behörden stattfindet.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und dem Bundesministerium für Justiz den Entwurf entwickelt. Die Fraktionen der Regierungskoalition tragen diesen Entwurf als nächstes in den Bundestag, wo er im parlamentarischen Verfahren weiter besprochen wird.
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Quelle: BMWK | B_I MEDIEN
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