Leitfaden zur Beschaffung textiler Bodenbeläge
Das Umweltbundesamt hat einen Leitfaden mit Informationen für die Einbeziehung von Umweltaspekten bei der Beschaffung textiler Bodenbeläge herausgegeben.
Bodenbeläge können auf ihrem gesamten Lebensweg Umweltbelastungen verursachen. Es sollten daher textile Bodenbeläge zum Einsatz kommen, die emissions- und geruchsarm sind sowie unter Einsatz schadstoffarmer Werkstoffe und Materialien hergestellt wurden.
Zur Unterstützung bei der Beschaffung textiler Bodenbeläge hat das Umweltbundesamt einen neuen Leitfaden herausgegeben (Stand: 10.07.2020)
Informationen für die Einbeziehung von Umweltaspekten
Der Leitfaden enthält die für öffentliche Auftraggeber wesentlichen Informationen und Empfehlungen für die Einbeziehung von Umweltaspekten in die Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Der im Anhang befindliche Anbieterfragebogen zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von textilen Bodenbelägen ist als Anlage zum Leistungsverzeichnis gedacht. Hinsichtlich der umweltbezogenen Anforderungen ist damit lediglich ein entsprechender Verweis im Leistungsverzeichnis erforderlich, um der vergaberechtlichen Vorgabe Rechnung zu tragen, den Auftragsgegenstand eindeutig und erschöpfend zu beschreiben.
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Termin vereinbarenDie Kriterien des neu vom Umweltbundesamt veröffentlichten Leitfadens beziehen sich sowohl auf die bei der Herstellung eingesetzten Werkstoffe und Materialien als auch auf die Nutzungsphase und die Entsorgung der Produkte. Schadstoffarme Bodenbeläge führen zu aus Umwelt- und Gesundheitssicht geringeren Emissionen aus diesen Produkten und basiert auf den Vergabekriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für emissionsarme textile Bodenbeläge(DE-UZ 128).
Anbieterfragebogen zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von textilen Bodenbelägen als word-Dokument
(Quelle: Umweltbundesamt) | B_I MEDIEN
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