Land Brandenburg erhöht Vergabemindestlohn
Ab 1. Januar 2021 wird der Vergabemindestlohn im Land Brandenburg auf 10,85 Euro pro Stunde erhöht. Das legt die Brandenburgische Vergabegesetz-Mindestentgeltverordnung (BbgVergGMiEntgV) vom 03.12.2020 fest.
Öffentliche Ausschreibungen in Brandenburg werden nur an Unternehmen vergeben, die ihren Beschäftigten das zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltende Mindestentgelt nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz zahlen. Dieser Vergabemindestlohn wird ab 01.01.2021 erhöht.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) hat die Verordnung über die Festlegung des neuen Mindestentgeltes nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz vom 03. Dezember 2020 am 07. Dezember 2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBI. II - 2020, Nr. 115) veröffentlicht.
Auf der Suche nach einer einfachen eVergabe-Lösung?
Überzeugen Sie sich selbst und lassen Sie sich die Welt von B_I eVergabe durch unsere Expert:Innen kostenlos vorführen.
Termin vereinbarenDie Verordnung beinhaltet die Anpassung des Mindestentgelts gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 des Brandenburgischen Vergabegesetzes auf 10,85 Euro je Zeitstunde ab dem 1. Januar 2021. Der aktuelle Mindestlohn beträgt derzeit 10,68 Euro je Zeitstunde.
(Quelle: Land Brandenburg) | B_I MEDIEN
Vergabe-Wissen in kleinen Häppchen
Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.
Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.