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Berlin: Änderungen Vergaberecht geplant

Die schwarz-rote Regierung in Berlin hat in ihrem Koalitionsvertrag die Entbürokratisierung der Beschaffungspraxis in Berlin festgehalten. Geplant ist damit eine Veränderung des Vergaberechts im Bundesland Berlin.

Im Koalitionsvertrag hat man sich auf die Modernisierung des Vergaberechts in Berlin geeinigt.
Im Koalitionsvertrag hat man sich auf die Modernisierung des Vergaberechts in Berlin geeinigt.

Der Koalitionsvertrag 2023- 2026 der rot-schwarzen Regierung in Berlin wurde unter dem Titel “Das Beste für Berlin. Ein Aufbruch für die Stadt. Eine Koalition für Erneuerung. Ein Regierungsprogramm für Alle” veröffentlicht. Für die Legislaturperiode hat man sich im Vertrag auch für eine Änderung des Vergaberechts ausgesprochen. Ziel ist es, das Vergaberecht zu entbürokratisieren und anzupassen, um die Berliner Wirtschaft zu entlasten. Auch im Hinblick auf Inflation und Fachkräftemangel soll das Vergaberecht umgestaltet werden, um der Wirtschaft mehr Möglichkeiten und Freiheiten einzuräumen. Dennoch sollen soziale und ökologische Standards erhalten bleiben.

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Der Plan zur Modernisierung und zeitgemäßen Organisation des Vergabewesens beinhaltet die Entwicklung eines Berliner Standards, der dann von der Berliner Verwaltung verbindlich genutzt werden soll.

Landesmindestlohn und Vergabemindestlohn sollen erhalten bleiben und dynamisch angepasst werden. Die prozentuale Anpassung soll dann den Steigerungsempfehlungen der Bundesmindestlohnkommision entsprechen. Landesmindestlohn und Landesvergabemindestlohn darf dabei den bundeseinheitlichen Vergabemindestlohn um höchstens zu 1,50 Euro übertreffen. Auch die im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz festgelegte Tariftreue bleibt bestehen. Geplant ist, die Mitarbeitenden der Vergabestellen dementsprechend zu schulen.

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Um mehr kleine und mittlere Unternehmen zu animieren an Ausschreibungen teilzunehmen, soll 2024 das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz evaluiert werden. Dabei soll der Fokus auf der Zuschlagserteilung liegen. Man will beobachten, inwieweit der Zuschlag auf Grundlage einer transparenten Bewertungsmatrix aus Qualität, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit erfolgt.

Ihre Arbeit weiterführen werden die Kompetenzstelle “Faire Vergabe” und die zentrale Kontrollgruppe im Wirtschaftssenat.

➡ Den Koalitionsvertrag der SPD und CDU können Sie hier lesen.

Quelle: SPD Berlin | B_I MEDIEN


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