Hessen: Regelungen zur Stoffpreisgleitklausel verlängert

Die Regelungen zur Stoffpreisgleitklausel sind in Hessen verlängert worden. Auch für Kommunen wird die Anwendung der Regelungen empfohlen.

Hessen hat sich am Bund orientiert und die Regelungen zur Preisgleitklausel verlängert.
Hessen hat sich am Bund orientiert und die Regelungen zur Preisgleitklausel verlängert.

Aufgrund der Lieferengpässe und Preissteigerungen bei wichtigen Baumaterialien als Folge des Ukraine-Krieges hatte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im vergangenen Jahr Sonderregelungen zum Umgang mit Lieferengpässen und den Preissteigerungen veröffentlicht. Diese wurden nun erneut verlängert. Damit hat sich Hessen an die Verlängerung des Bundes angeschlossen. Zu den betroffenen Produktgruppen gehören u.a. Stahl, Zement und Holz. Die Preisgleitkausel kann aber auch bei anderen Stoffen genutzt werden. Dies wurde in einer Klarstellung im Juni verdeutlicht.

Auf der Suche nach einer einfachen eVergabe-Lösung?

Überzeugen Sie sich selbst und lassen Sie sich die Welt von B_I eVergabe durch unsere Expert:Innen kostenlos vorführen.

Termin vereinbaren
Kostenfreie Demo buchen

Abrechnungsbeispiele als Arbeitshilfe hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auch bereitsgestellt.

Den Erlass des Hessischen Ministerium der Finanzen können Sie hier nachlesen.

Quelle: Auftragsberatungsstelle Hessen | B_I MEDIEN


Aktuelle Meldungen aus dem Vergaberecht:

Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.

Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.

Was Sie im Whitepaper erwartet →
B_I eVergabe Whitepaper