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Hessen: Regelungen zur Stoffpreisgleitklausel verlängert

Die Regelungen zur Stoffpreisgleitklausel sind in Hessen verlängert worden. Auch für Kommunen wird die Anwendung der Regelungen empfohlen.

Hessen hat sich am Bund orientiert und die Regelungen zur Preisgleitklausel verlängert.
Hessen hat sich am Bund orientiert und die Regelungen zur Preisgleitklausel verlängert.

Aufgrund der Lieferengpässe und Preissteigerungen bei wichtigen Baumaterialien als Folge des Ukraine-Krieges hatte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im vergangenen Jahr Sonderregelungen zum Umgang mit Lieferengpässen und den Preissteigerungen veröffentlicht. Diese wurden nun erneut verlängert. Damit hat sich Hessen an die Verlängerung des Bundes angeschlossen. Zu den betroffenen Produktgruppen gehören u.a. Stahl, Zement und Holz. Die Preisgleitkausel kann aber auch bei anderen Stoffen genutzt werden. Dies wurde in einer Klarstellung im Juni verdeutlicht.

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Abrechnungsbeispiele als Arbeitshilfe hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auch bereitsgestellt.

Den Erlass des Hessischen Ministerium der Finanzen können Sie hier nachlesen.

Quelle: Auftragsberatungsstelle Hessen | B_I MEDIEN


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