Hamburg: Experimentierklausel in Vergaberichtlinien
Die Senatskanzlei in Hamburg hat bekanntgegeben, dass die Freie und Hansestadt Hamburg als erste Verwaltung in Deutschland eine Experimentierklausel in ihre Vergaberichtlinien aufnimmt. Sie trat am 01. Januar 2024 in Kraft.
Damit ebnet Hamburg den Weg zur Erprobung neuer Technologien in der Verwaltung. Die Experementierklausel vereinfacht die Auftragsvergabe zur Beschaffung innovativer Produkte und Dienstleistungen. Bei einem Auftragswert im Vergabeverfahren von bis zu 100.000 Euro ist es ausreichend, wenn der öffentliche Auftraggeber nur ein Unternehmen zur Angebotsabgabe während eines Vergabeverfahrens auffordert.
Online-Seminar: elektronische Angebotseröffnung
Rechtssichere und technisch vollständige Umsetzung der Angebotsöffnung
Schritt für Schritt erklären wir Ihnen beim elektronischen Vergabesystem der B_I MEDIEN GmbH was bei der Angebotseröffnug zu beachten ist. Der B_I öffnungsassistent unterstützt Sie bei der Entschlüsselung elektronisch eingegangener Angebote oder Teilnahmeanträge.
• Wie Sie die Angebotsöffnung durchführen können unter Berücksichtigung des Vier-Augen-Prinzips
• Ver- und Entschlüsselung von elektronischen Angeboten
• Schriftliche Angebote in der elektronischen Angebotsöffnung
• Rechtssichere Dokumentierung der Submission
Jana Urbank, B_I MEDIEN
Eine Beteiligung der städtischen Venture Client-Einheit GovTecHH an dem Vergabeverfahren ist dabei Voraussetzung. Außerdem muss der Auftragsgegenstand für den Einsatz neuer Technologien zur Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung genutzt werden. Die Haushaltsgrundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit müssen weiterhin beachtet werden.
Die Experimentierformel für GovTech hat das Ziel, dass in Hamburg neue Technologien schneller erpobt werden. 2022 hatte die Freie und Hansestadt Hamburg die Venture-Client-Einheit GovTecHH gegründet, damit in Zusammenarbeit mit Technologieunternehmen, besonders Start-Ups, innovative Lösungen am Markt vermehrt beschafft werden. Dabei soll GovTecHH Problemstellungen in den Fachbereichen identifizieren und passende Marktlösungen finden. Im Anschluss wird GovTecHH die Kooperationsgestaltung mit dem Umsetzungspartner begleiten. Hamburg testet momentan mit unterschiedlichen Pilotprojekten innovative Produkte. Viele davon werden bereits durch GovTecHH begleitet.
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Dass diese Experimentierklausel nun in Hamburg eingeführt wurde, geht auf Ergebnisse der Arbeitsgruppe “Verwaltung & externe Innovator:innen/ Startups” des IT-Planungsrates zurück. Bereits Oktober 2021 sprach sich die Arbeitsgruppe in ihrem Abschlussbericht für vereinfachte Beschaffungswege zur schnellen Erprobung von neuartigen Lösungen aus.
🠮 Mehr über das Projekt GovTecHH erfahren Sie hier.
Quelle: hamburg.de | B_I MEDIEN
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