GWB-Digitalisierungsgesetz in Kraft getreten
Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives unddigitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer Bestimmungen(GWB-Digitalisierungsgesetz) wurde nach der Beratung im Bundesrat am 18.01.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist somit am 19.01.2021 in Kraft getreten.
Die zehnte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen soll den Wettbewerb auf den digitalen Märkten regeln. Diese Novellierung hat somit auch direkte Auswirkungen auf das Vergaberecht und umfasst Anpassungen zu den Themen Modernisierung der Missbrauchsaufsicht, Änderungen in der Fusionskontrolle, Umsetzung der ECNplus-Richtlinien und Änderungen im Verwaltungsverfahren. Die vorgenommenen Änderungen können Sie hier nachlesen.
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Bundesminister Peter Altmaier sagte dazu: „Mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz schaffen wir ein digitales Wettbewerbsrecht, das klare Spielregeln für die digitalen Märkte aufstellt. Wir machen damit weltweit erstmalig im Wettbewerbsrecht klare Vorgaben für große Digitalunternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung. Wir wollen damit sicherstellen, dass auch auf digitalen Märkten Wohlstand durch Wettbewerb geschaffen wird – zum Wohle der Wirtschaft und der Verbraucherinnen und Verbraucher.“
Relevant für das Vergaberecht sind die Veränderungen im WRegG und im GWB.
(Quelle: BMWi) | B_I MEDIEN
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