Gesetzlicher Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn soll bis zum Sommer 2022 in mehreren Schritten auf 10,45 Euro steigen. Das hat das Bundeskabinett gestern beschlossen.
Das Bundeskabinett hat gestern die neue Mindestlohnverordnung beschlossen. Danach wird die Lohnuntergrenze in vier Schritten steigen:
- Die erste Anhebung des Mindestlohns erfolgt zum 1.Januar des kommenden Jahres von derzeit 9,35 Euro auf 9,50 Euro.
- Zum 1. Juli 2021 steigt der Mindestlohn auf 9,60 Euro.
- Zum 1. Januar 2022 wird der Mindestlohn auf 9,82 Euro angehoben.
- Zum 1. Juli 2022 soll der Mindestlohn 10,45 Euro betragen.
Darauf hatte sich die Mindestlohnkommission im Juni dieses Jahres verständigt. | B_I MEDIEN
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