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EU-Kommission: Standardvertragsklauseln für die Beschaffung von KI

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für Standardvertragsklauseln für die Beschaffung von Systemen der künstlichen Intelligenz durch öffentliche Einrichtungen veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um einen Entwurf.

Der von der EU-Kommission veröffentlichte Entwurf ist hilfreich für öffentliche Einrichtungen, die ein KI-System beschaffen wollen.
Der von der EU-Kommission veröffentlichte Entwurf ist hilfreich für öffentliche Einrichtungen, die ein KI-System beschaffen wollen.

Der Vorschlag der EU-Kommission basiert auf Standardvertragsklauseln für die Beschaffung von algorithmischen Systemen, die 2018 von der Stadt Amsterdam ausgearbeitet wurden. Diese bauen auf den Anforderungen und Verpflichtungen in Bezug auf Hochrisiko-KI Systeme gemäß Titel III des Vorschlags für eine Verordnung über künstliche Intelligenz. Diese Klauseln werden derzeit noch verhandelt. Es können noch Änderungen vorgenommen werden, damit die Klausel mit der vom Rat und vom Europäischen Parlament angenommene endgültige Verordnung angepasst werden kann.

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Deshalb können öffentliche Einrichtungen die Standardklauseln bei Interesse freiwillig anwenden. Im Einzelfall kann auch geprüft werden, ob die verschiedenen Abschnitte dieser Standardvertragsklauseln für die Beschaffung eines bestimmten KI-Systems ausreichend und angemessen sind. In den Vorbemerkungen des Entwurfs wird erwähnt, dass sich die vollständige Version der Standardvertragsklauseln auf KI-Systeme bezieht, die als “Hochrisiko-Systeme” im Sinne des Artikels 6 eingestuft werden und unter einen, der in den Anhängen II und III des vorgeschlagenen KI-Gesetzes aufgeführten Bereiche fallen. Auch für KI-Systeme, die kein hohes Risiko darstellen, wird die Anwendung dieser Anforderungen im Rahmen des KI-Gesetzes empfohlen, um die Vertrauenswürdigkeit der von der öffentlichen Einrichtung beschafften KI-Anwendung zu erhöhen. Dafür gibt es eine vereinfachte Version der Standardvertragsklauseln.

Die Klauseln können auch auf nicht zwangsläufig als “KI-Systeme” eingestufte algorithmische Systeme angewandt werden. So können auch einfachere regelbasierte Software-Systeme erfasst werden. Im öffentlichen Sektor ist in bestimmten Fällen ebenfalls eine erhöhte Rechenschaftspflicht, Kontrolle und Transparenz geboten, weshalb die Klauseln in der vollständigen oder vorliegenden vereinfachten Version eingesetzt werden.

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In den Standardvertragsklauseln sind nur Bestimmungen enthalten, die sich konkret auf KI-Systeme und auf Angelegenheiten im Geltungsbereich des vorgeschlagenen KI-Gesetzes beziehen. Somit sind keine sonstigen Verpflichtungen oder Anforderungen aufgeführt, die zum Beispiel in der Datenschutz-Grundverordnung aufgeführt werden. Die Standardvertragsklauseln enthalten keine vollständige vertragliche Vereinbarung, da keine Auflagen in Bezug auf geistiges Eigentum, Abnahme, Zahlung, Lieferfristen, anwendbares Recht oder Haftung. Die Formulierungen sind so gewählt, dass sie als Anhang bei einem Vertrag, bei dem die genannten Punkte schon geregelt sind, beigefügt werden können.

Den Entwurf der EU-Kommission können Sie hier herunterladen.

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