e-CERTIS: Nachweise für Deutschland
In e-Certis finden sich jetzt die in den Vorschriften der VgV genannten und möglichen Nachweise und Bescheinigungen, die von Vergabestellen in der Bundesrepublik Deutschland zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlusskriterien gefordert werden können.
e-CERTIS ist ein Informationssystem für Bescheinigungen und sonstige Nachweise, die bei Ausschreibungsverfahren in den 28 Mitgliedstaaten der EU häufig von den Unternehmen zum Nachweis der Eignung bzw. des Nichtvorliegens von Ausschlusskriterien verlangt werden.
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Überraschung zum Abschluss
Wenn ein öffentlicher Auftraggeber Bescheinigungen und sonstige Nachweise anfordert, soll er in der Regel solche fordern, die vom Online-Dokumentenarchiv e-Certis abgedeckt sind (§ 48 Abs. 2 VgV).
In e-Certis sollen zukünftig alle Nachweise zu finden sein, die in einem Vergabeverfahren von öffentlichen Auftraggebern gefordert werden dürfen.
Unternehmen, die an einer Ausschreibung im Ausland teilnehmen wollen, können mit Hilfe von e-Certis feststellen, welcher deutsche Nachweis dem geforderten Nachweis in einem anderen EU-Land entspricht.
Mit der Aktualisierung von eCertis wurden für die Bundesrepublik Deutschland kürzlich zunächst 32 mögliche Nachweise eingestellt. Zu diesen Nachweisen können u.a. auch Angaben zum Inhalt und zum Aussteller, zu den Kosten der Ausstellung, zur Gültigkeit sowie ein Beispieldokument abgerufen werden.
(Quelle: u.a. Newsletter ABZ Bayern, April 2017) | B_I MEDIEN
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