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Bundestariftreuegesetz: BMAS legt drei Verordnungsentwürfe vor

Das seit dem 1. Mai 2026 geltende Bundestariftreuegesetz (BTTG) verpflichtet Auftragnehmer bei Bundesaufträgen ab 50.000 Euro netto zur Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen. Drei neue Verordnungsentwürfe des BMAS regeln nun das notwendige Kontroll-, Schlichtungs- und Nachweissystem. Sie schaffen das organisatorische Fundament, legen jedoch noch keine konkreten Branchen-Tariflöhne fest.

Die drei Verordnungsentwürfe regeln nicht, welche Tariflöhne in einzelnen Branchen gelten, sondern schaffen das institutionelle Kontroll- und Nachweissystem aus paritätischer Clearingstelle, behördlicher Prüfstelle und standardisiertem Zertifizierungsverfahren. | Foto: günter / Pixabay
Die drei Verordnungsentwürfe regeln nicht, welche Tariflöhne in einzelnen Branchen gelten, sondern schaffen das institutionelle Kontroll- und Nachweissystem aus paritätischer Clearingstelle, behördlicher Prüfstelle und standardisiertem Zertifizierungsverfahren. | Foto: günter / Pixabay

Drei Verordnungen im Überblick

  1. Clearingstelle (BTTGClearingstellenV): Tarifkonflikte lösen Ein paritätisches Schlichtungsgremium aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber (BDA) und Arbeitnehmer (DGB) klärt Tarifabgrenzungen, bevor das BMAS verbindliche Branchen-Verordnungen erlässt 🠮 Verordnung über die Clearingstelle nach dem Bundestariftreuegesetz (Bundestariftreuegesetz-Clearingstellen-Verordnung ‒ BTTGClearingstellenV)

  2. Kontrollen (BTTGPrüfV): Einhaltung überwachen Die neue Prüfstelle bei der DRV Knappschaft-Bahn-See kontrolliert Arbeitgeber anlassbezogen. Auftraggeber des Bundes müssen hierzu strenge Kontroll-, Zutritts- und Auskunftsrechte fest in ihren Vergabeunterlagen und Verträgen vereinbaren 🠮 Verordnung über die Kontrollen nach dem Bundestariftreuegesetz durch die Prüfstelle Bundestariftreue (Bundestariftreuegesetz-Prüfstellen-Verordnung – BTTGPrüfV)

  3. Zertifizierung (BTTG-ZertV): Bürokratie abbauen Unternehmen können sich freiwillig zertifizieren lassen. Ein gültiges Zertifikat befreit im Vergabeverfahren von bürokratischen Einzelnachweisen und reduziert die Haftung für Nachunternehmer. 🠮 Verordnung zum Verfahren der Zertifizierung der Tariftreue (Tariftreue-Zertifizierungsverfahrensverordnung – BTTGZertV)

Auswirkungen auf die Praxis

  • Öffentliche Auftraggeber des Bundes müssen zwingend vertragliche Prüf- und Kontrollrechte in ihren Ausschreibungen verankern

  • Bieter und Auftragnehmer müssen diese Pflichten vertraglich lückenlos an ihre gesamte Nachunternehmer- und Verleiherkette weitergeben

  • Um den laufenden Prüfaufwand bei Vergabeverfahren zu minimieren, sollten sich tariftreue Unternehmen frühzeitig um das neue Zertifizierungsverfahren bemühen

Zeitplan und Ausblick

Die Entwürfe werden derzeit mit Ressorts und Verbänden abgestimmt und können danach ohne Zustimmung des Bundesrates vom BMAS erlassen werden. Die tatsächliche Tarifbindung für Unternehmen greift allerdings erst, sobald das BMAS die ersten branchenspezifischen Tariftreueverordnungen für konkrete Wirtschaftszweige verkündet.

Quelle: Vergabeblog | B_I MEDIEN


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