Brandenburg: Kommission empfiehlt Erhöhung des Mindestlohns auf 13 Euro
Die Mindestlohnkommission des Landes Brandenbug hat eine Erhöhung des Mindestlohns bei öffentlichen Aufträgen von derzeit 10,68 Euro auf 13 Euro pro Stunde empfohlen.
Die Mindestlohnkommission hat der Landesregierung empfohlen, den bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Brandenburg geltenden Mindestlohn von aktuell 10,68 Euro auf 13 Euro pro Stunde zu erhöhen.
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Die Kommission empfiehlt, den Zeitpunkt der Erhöhung auch unter Berücksichtigung der durch die Covid-19-Pandemie bedingten Steuermindereinnahmen bzw. Mehrausgaben bei Land und Kommunen festzulegen. Zuletzt wurde der vergabespezifische Mindestlohn mit der Novellierung des Brandenburgischen Vergabegesetzes zum 1. Januar 2020 von 10,50 Euro je Zeitstunde auf 10,68 Euro erhöht. Er liegt damit über dem Bundesmindestlohn von 9,35 Euro.
Hintergrund
Die unabhängige Mindestlohnkommission des Landes Brandenburg setzt sich aus je zwei Vertretern der Arbeitgeberverbände, der Gewerkschaften, der Wissenschaft und der öffentlichen Hand zusammen. Den Vorsitz führt das Arbeitsministerium des Landes Brandenburg.
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Termin vereinbarenNach dem Brandenburger Vergabegesetz überprüft die Landesregierung den Vergabemindestlohn regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre. Sie berücksichtigt dabei den Vorschlag der Brandenburger Mindestlohnkommission, ist aber nicht daran gebunden.
**Zum Thema Mindestlohn siehe auch: **Mindestlohnkommission empfiehlt: Mindestlohn soll stufenweise auf 10,45 Euro steigen
(Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie - MWAE - Brandenburg) | B_I MEDIEN
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