BDI: Stellungnahme zur Reform der UVgO
Mit einer Reduzierung von ehemals 54 auf nun 24 Paragrafen soll die geplante UVgO-Reform eine signifikante Entlastung und Beschleunigung bei öffentlichen Beschaffungen unterhalb der EU-Schwellenwerte bringen. Der Bundesverband der Industrie nimmt mit einer Stellungnahme Bezug auf den Entwurf. Es werden dabei postitive Aspekte der Reform hevorgehoben, aber auch auf Risiken für die Praxis hingewiesen.
"Chancen nutzen, Schwächen beheben", so lautet der Titel der Stellungnahme des Bundesverbands der Industrie zur geplanten Reform der UVgO. Der Entwurf zur Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) soll öffentliche Beschaffungen in Deutschland digitaler und schneller machen.
Die Positionen des BDI: Chancen vs. Risiken
Der Verband unterteilt seine Bewertung in konkrete Fortschritte, die es zu nutzen gilt, und strukturelle Schwachstellen, die aus Sicht der Industrie behoben werden müssen.
Chancen der UVgO-Reform
- weniger Nachweispflichten: Der Vorrang von Eigenerklärungen und das "Once-Only-Prinzip" entlasten Bieter im Vorfeld
- schnellere Prozesse: höhere Wertgrenzen für Direktaufträge und vereinfachte Verhandlungsvergaben beschleunigen den Einkauf
- Zentraler Zugang: der geplante Marktplatz soll Vergaben bündeln und die Auffindbarkeit verbessern
Risiken der UVgO-Reform
- Flickenteppich Bund/Länder: keine automatische, bundesweit einheitliche Geltung der UVgO. Länder-Sonderregellungen bleiben bestehen.
- Gefahr für Wettbewerb: zu weitreichende Ausnahmen könnten den Marktzugang für KMU und Start-ups einschränken
- Schnittstellen-Chaos: es mangelt an einheitlichen Datenformaten, barrierefreien Abläufen und klaren KI-Vergaberichtlinien
Fazit der Stellungnahme des BDI
Die Kritik des BDI zielt vor allem darauf ab, dass eine reine Reduzierung der Paragrafenzahl noch keine echte Vereinfachung garantiert, solange die Rahmenbedingungen ungelöst bleiben. Der Industrieverband fordert daher:
- eine bundesweit einheitliche UVgO, damit die gleichen Wettbewerbsbedingungen in allen Bundesländern geschaffen werden und der bürokratische Prüfaufwand bei länderübergreifenden Ausschreibungen soll miniminert werden
- wirksame Schutzmechanismen für KMUs sollen etabliert werden, damit auch durch Beschleunigungsmaßnahmen, wie Direktaufträge und freihändige Vergaben, auf Transparenz und Chancengleichheit geachtet wird
- konsequente Digitalisierung soll etabliert werden, damit es einen automatisierten Abruf im Vergaberegister von hinterlegten Nachweisen geben kann, sowie ist die Einbindung der Wirtschaft bei der Formulierung von KI-Richtlinien im Vergabewesen ein wichtiger Faktor
🠮 Hier können Sie die gesamte Stellungnahme lesen: "Stellungnahme: Entwurf einer Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
FAQ
Warum kritisiert der BDI das Vergaberecht der Bundesländer?
- Da die UVgO nicht automatisch für alle Bundesländer gilt, droht weiterhin ein Flickenteppich aus unterschiedlichen Landesregelungen. Der BDI fordert eine bundesweit einheitliche Geltung.
Welche Erleichterungen sind für Bieter geplant?
- Vorgesehen ist ein Vorrang von Eigenerklärungen sowie das "Once-Only-Prinzip" (Nachweise und Zertifikate werden digital hinterlegt und müssen nicht für jede AUsschreibung neu eingereicht werden)
Quelle: BDI | B_I MEDIEN
Sie suchen Aufträge für Ihre Firma?
Finden Sie jetzt Aufträge in ganz Deutschland.



