Bayern: Rundschreiben zu Vergabe von Planungsleistungen
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat ein Rundschreiben zur Kommunalen Auftragsvergabe veröffentlicht. Darin geht es um die Schätzung des voraussichtlichen Auftragswerts für Planungsleistungen in Bezug auf die Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV.

In dem Rundschreiben wird darauf eingegangen, was kommunale Auftraggeber bei der Vergabe von Planungsleistungen beachten müssen. Es gibt auch Hinweise zu bereits laufenden Beschaffungsmaßnahmen.
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Hintergrund des Schreibens ist die Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV, die am 24.08.2023 wirksam wurde.
🠮 Das Rundschreiben können Sie hier herunterladen.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration | B_I MEDIEN
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