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Teillos

Ein Teillos im Vergabewesen ist eine mengenmäßig begrenzte Einheit eines größeren Auftrags, die separat ausgeschrieben und vergeben wird, um auch kleineren und mittelständischen Unternehmen die Teilnahme am Vergabeverfahren zu ermöglichen.

Teillos

Unter einem Teillos im Vergabewesen versteht man die Aufteilung von Leistungen einer Ausschreibung nach der Menge (z.B. Straße von … bis…, bestimmte Menge von Druckern). Dies bedeutet, dass ein großer Auftrag in kleinere, mengenmäßig begrenzte Einheiten unterteilt wird, die separat angeboten und vergeben werden können.

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Durch eine Losvergabe sollen auch kleine und mittelständische Unternehmen die Möglichkeit erhalten, sich für einen öffentlichen Auftrag zu bewerben.

Die Aufteilung in Teillose ermöglicht es kleinen und mittelständischen Unternehmen, sich auf einzelne Abschnitte eines größeren Projekts zu konzentrieren, die ihrem Leistungspotenzial und ihrer Kapazität entsprechen.

Siehe auch:


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