Ausschreibung in Waren (Müritz)

Messdienstleistungen für Heiz- und Wasserkostenabrechnung einschließlich Messinfrastruktur für die WOGEWA

ID: D462994321

Kein Los ausgewählt
2 Lose

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

Art der Vergabe

Europaweit

Art der Leistung

Dienstleistung

Frist

29.10.2026

Zeitraum der Ausführung

01.01.2027–31.12.2039

Auftraggeber

WOGEWA Wohnungsbaugesellschaft Waren mbH

Leistungsbeschreibung

Messdienstleistungen für den Gebäudebestand der WOGEWA Wohnungsbaugesellschaft Waren mbH. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen insbesondere die Bereitstellung und Bewirtschaftung der Messinfrastruktur, den Austausch und die Montage der Messtechnik, die Funk-Fernüberwachung der installierten Geräte, die Durchführung der Heiz- und Wasserkostenabrechnung einschließlich der unterjährigen Verbrauchsinformation sowie den digitalen Datenaustausch mit dem ERP-System des Auftraggebers. Nach aktuellem Datenstand benötigen 3.406 Nutzer neue Messgeräte. Das beim Auftraggeber eingesetzte ERP-System ist „Dr. Klein Wowiport“. Dem Auftraggeber ist ein reibungsloser digitaler Datenaustausch mit diesem System wichtig, um eine möglichst vollständig integrierte Abrechnung zu ermöglichen. Das als Anlage 1 beigefügte Lasten- und Pflichtenheft enthält die näheren Anforderungen an die ausgeschriebenen Messdienstleistungen und dient den Bewerbern in der ersten Verfahrensstufe zur Information über Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen. Das Lasten- und Pflichtenheft ist in dieser Verfahrensstufe nicht auszufüllen oder mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die ebenfalls als Anlage 2 beigefügte Objektübersicht enthält die für die erste Verfahrensstufe erforderlichen Angaben zum Umfang und zur Struktur des ausgeschriebenen Bestandes. Die für die spätere Angebotsabgabe maßgeblichen Vergabe- und Vertragsunterlagen werden den zur zweiten Verfahrensstufe zugelassenen Bewerbern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots zur Verfügung gestellt. Der AG hat die Firma ecoova GmbH, Grenzweg 8, 38104 Braunschweig, damit beauftragt das Vergabeverfahren vollumfänglich zu betreuen, bis zwischen dem AG und dem AN ein verbindlicher Rahmenvertrag (Messdienstleistungsvertrag) geschlossen ist. Zwischen dem Bestbieter und der Firma ecoova wird ergänzend eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Das Honorar für die Firma ecoova GmbH wird im Rahmen der Kooperationsvereinbarung vom Bestbieter gezahlt. 1.2 Losaufteilung Die ausgeschriebenen Leistungen sind in zwei Lose aufgeteilt. Die Zuordnung der einzelnen Objekte und Mengen zu Los 1 und Los 2 ergibt sich aus der als Anlage 2 beigefügten Objektübersicht. Bewerber können sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Los 1, Los 2 oder auf beide Lose bewerben. Die zur zweiten Verfahrensstufe zugelassenen Bewerber können entsprechend ihrer Bewerbung ein Angebot für Los 1, Los 2 oder für beide Lose abgeben. Für jedes Los werden die angebotenen Geräte- und Dienstleistungspreise gesondert ermittelt und gewertet. Ein Bieter kann den Zuschlag auf Los 1, auf Los 2 oder auf beide Lose erhalten. Für die Preisangaben wird zwischen losbezogenen Preisen und Mischpreisen unterschieden: Losbezogene Preise sind die Preise, die gelten, wenn dem Bieter lediglich das betreffende Los zugeschlagen wird. Bieter, die ein Angebot für beide Lose abgeben, können zusätzlich Mischpreise anbieten. Mischpreise sind alternative Preise für die einzelnen Geräte- und Dienstleistungspositionen, die ausschließlich für den Fall gelten, dass demselben Bieter Los 1 und Los 2 gemeinsam zugeschlagen werden. Mit der Möglichkeit zur Angabe von Mischpreisen wird berücksichtigt, dass sich bei der gemeinsamen Durchführung beider Lose insbesondere durch organisatorische, technische oder wirtschaftliche Synergien Preisvorteile ergeben können. Ein Bieter kann diese Vorteile über entsprechend abweichende Mischpreise an den Auftraggeber weitergeben. Der Mischpreis ist kein Gesamtpreis für beide Lose und kein pauschaler Rabatt. Vielmehr kann für jede hierfür vorgesehene Preisposition neben dem losbezogenen Preis ein zusätzlicher Mischpreis angegeben werden. Gibt ein Bieter Mischpreise ab, wird die daraus resultierende Preisvariante bei der Zuschlagswertung zusätzlich zu den losbezogenen Angeboten berücksichtigt. Dabei gilt: • erhält der Bieter nur Los 1 oder nur Los 2, gelten ausschließlich seine losbezogenen Preise; • erhält derselbe Bieter Los 1 und Los 2 gemeinsam, können die von ihm angebotenen Mischpreise zur Anwendung kommen. Bei der Zuschlagsentscheidung werden sämtliche zulässigen Möglichkeiten der Vergabe von Los 1 und Los 2 miteinander verglichen. Den Zuschlag erhält diejenige Kombination von Angeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 8.2 beschriebenen Wertung zur insgesamt niedrigsten Wertungssumme für beide Lose führt. 1.3 Zeitlicher Ablauf und Vertragslaufzeit Der Beginn des ausgeschriebenen Vertragsverhältnisses ist zum 01.01.2027 vorgesehen. Die mit der Umrüstung verbundenen Einzelverträge sollen zum 01.01.2028 beginnen und zum 31.12.2039 ohne verbleibende Restwerte enden. Die vorhandenen Restvertragswerte der in der Objektübersicht erfassten Objekte sollen nach den Vorgaben des Lasten- und Pflichtenheftes zum 31.12.2027 durch den zukünftigen Auftragnehmer übernommen werden. Die Umrüstung bzw. Erstmontage soll im Zeitraum zwischen Ende 2027 und Anfang 2028 erfolgen. Sämtliche vorgesehenen Montagearbeiten sollen spätestens bis zum 01.05.2028 abgeschlossen sein. Der zukünftige Auftragnehmer hat hierzu auf Grundlage der übermittelten Bestandsdaten ein termingerechtes Umrüstungskonzept zu erstellen und dieses mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Einzelheiten zur Umrüstung, zum Wechselmanagement sowie zu den Laufzeiten der Geräte- und Dienstleistungsverhältnisse ergeben sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Lasten- und Pflichtenheft sowie der als Anlage 2 beigefügten Objektübersicht.

Bekanntmachungstext

1 Beschaffer:

1.1 Beschaffer:

Offizielle Bezeichnung: WOGEWA Wohnungsbaugesellschaft Waren mbH
Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliches Unternehmen
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

2 Verfahren:

2.1 Verfahren:

Titel: Messdienstleistungen für Heiz- und Wasserkostenabrechnung einschließlich Messinfrastruktur für die WOGEWA
Beschreibung: 1. Ausschreibungsgegenstand und wesentliche Eckdaten 1.1 Ausschreibungsgegenstand Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Messdienstleistungen für den Gebäudebestand der WOGEWA Wohnungsbaugesellschaft Waren mbH. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen insbesondere die Bereitstellung und Bewirtschaftung der Messinfrastruktur, den Austausch und die Montage der Messtechnik, die Funk-Fernüberwachung der installierten Geräte, die Durchführung der Heiz- und Wasserkostenabrechnung einschließlich der unterjährigen Verbrauchsinformation sowie den digitalen Datenaustausch mit dem ERP-System des Auftraggebers. Nach aktuellem Datenstand benötigen 3.406 Nutzer neue Messgeräte. Das beim Auftraggeber eingesetzte ERP-System ist „Dr. Klein Wowiport“. Dem Auftraggeber ist ein reibungsloser digitaler Datenaustausch mit diesem System wichtig, um eine möglichst vollständig integrierte Abrechnung zu ermöglichen. Das als Anlage 1 beigefügte Lasten- und Pflichtenheft enthält die näheren Anforderungen an die ausgeschriebenen Messdienstleistungen und dient den Bewerbern in der ersten Verfahrensstufe zur Information über Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen. Das Lasten- und Pflichtenheft ist in dieser Verfahrensstufe nicht auszufüllen oder mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die ebenfalls als Anlage 2 beigefügte Objektübersicht enthält die für die erste Verfahrensstufe erforderlichen Angaben zum Umfang und zur Struktur des ausgeschriebenen Bestandes. Die für die spätere Angebotsabgabe maßgeblichen Vergabe- und Vertragsunterlagen werden den zur zweiten Verfahrensstufe zugelassenen Bewerbern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots zur Verfügung gestellt. Der AG hat die Firma ecoova GmbH, Grenzweg 8, 38104 Braunschweig, damit beauftragt das Vergabeverfahren vollumfänglich zu betreuen, bis zwischen dem AG und dem AN ein verbindlicher Rahmenvertrag (Messdienstleistungsvertrag) geschlossen ist. Zwischen dem Bestbieter und der Firma ecoova wird ergänzend eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Das Honorar für die Firma ecoova GmbH wird im Rahmen der Kooperationsvereinbarung vom Bestbieter gezahlt. 1.2 Losaufteilung Die ausgeschriebenen Leistungen sind in zwei Lose aufgeteilt. Die Zuordnung der einzelnen Objekte und Mengen zu Los 1 und Los 2 ergibt sich aus der als Anlage 2 beigefügten Objektübersicht. Bewerber können sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Los 1, Los 2 oder auf beide Lose bewerben. Die zur zweiten Verfahrensstufe zugelassenen Bewerber können entsprechend ihrer Bewerbung ein Angebot für Los 1, Los 2 oder für beide Lose abgeben. Für jedes Los werden die angebotenen Geräte- und Dienstleistungspreise gesondert ermittelt und gewertet. Ein Bieter kann den Zuschlag auf Los 1, auf Los 2 oder auf beide Lose erhalten. Für die Preisangaben wird zwischen losbezogenen Preisen und Mischpreisen unterschieden: Losbezogene Preise sind die Preise, die gelten, wenn dem Bieter lediglich das betreffende Los zugeschlagen wird. Bieter, die ein Angebot für beide Lose abgeben, können zusätzlich Mischpreise anbieten. Mischpreise sind alternative Preise für die einzelnen Geräte- und Dienstleistungspositionen, die ausschließlich für den Fall gelten, dass demselben Bieter Los 1 und Los 2 gemeinsam zugeschlagen werden. Mit der Möglichkeit zur Angabe von Mischpreisen wird berücksichtigt, dass sich bei der gemeinsamen Durchführung beider Lose insbesondere durch organisatorische, technische oder wirtschaftliche Synergien Preisvorteile ergeben können. Ein Bieter kann diese Vorteile über entsprechend abweichende Mischpreise an den Auftraggeber weitergeben. Der Mischpreis ist kein Gesamtpreis für beide Lose und kein pauschaler Rabatt. Vielmehr kann für jede hierfür vorgesehene Preisposition neben dem losbezogenen Preis ein zusätzlicher Mischpreis angegeben werden. Gibt ein Bieter Mischpreise ab, wird die daraus resultierende Preisvariante bei der Zuschlagswertung zusätzlich zu den losbezogenen Angeboten berücksichtigt. Dabei gilt: • erhält der Bieter nur Los 1 oder nur Los 2, gelten ausschließlich seine losbezogenen Preise; • erhält derselbe Bieter Los 1 und Los 2 gemeinsam, können die von ihm angebotenen Mischpreise zur Anwendung kommen. Bei der Zuschlagsentscheidung werden sämtliche zulässigen Möglichkeiten der Vergabe von Los 1 und Los 2 miteinander verglichen. Den Zuschlag erhält diejenige Kombination von Angeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 8.2 beschriebenen Wertung zur insgesamt niedrigsten Wertungssumme für beide Lose führt. 1.3 Zeitlicher Ablauf und Vertragslaufzeit Der Beginn des ausgeschriebenen Vertragsverhältnisses ist zum 01.01.2027 vorgesehen. Die mit der Umrüstung verbundenen Einzelverträge sollen zum 01.01.2028 beginnen und zum 31.12.2039 ohne verbleibende Restwerte enden. Die vorhandenen Restvertragswerte der in der Objektübersicht erfassten Objekte sollen nach den Vorgaben des Lasten- und Pflichtenheftes zum 31.12.2027 durch den zukünftigen Auftragnehmer übernommen werden. Die Umrüstung bzw. Erstmontage soll im Zeitraum zwischen Ende 2027 und Anfang 2028 erfolgen. Sämtliche vorgesehenen Montagearbeiten sollen spätestens bis zum 01.05.2028 abgeschlossen sein. Der zukünftige Auftragnehmer hat hierzu auf Grundlage der übermittelten Bestandsdaten ein termingerechtes Umrüstungskonzept zu erstellen und dieses mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Einzelheiten zur Umrüstung, zum Wechselmanagement sowie zu den Laufzeiten der Geräte- und Dienstleistungsverhältnisse ergeben sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Lasten- und Pflichtenheft sowie der als Anlage 2 beigefügten Objektübersicht.
Kennung des Verfahrens: b1000000-c0de-4000-a000-00d462994321
Interne Kennung: MD/01 WOGEWA
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Beschleunigtes Verfahren: nein

2.1.1 Zweck:

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 71314000 Dienstleistungen im Energiebereich

2.1.2 Erfüllungsort:

NUTS-3-Code: Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen:

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2

2.1.6 Ausschlussgründe:

Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Insolvenz: Unternehmen, bei denen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, werden vom Verfahren ausgeschlossen (§?124 Abs.?1 Nr.?2 GWB).
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: Unternehmen, bei denen ein mit Insolvenz vergleichbares Verfahren eingeleitet wurde, können ausgeschlossen werden (§?124 Abs.?1 Nr.?2 GWB).
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Unternehmen, die wettbewerbsbeschränkende Absprachen getroffen haben, können vom Verfahren ausgeschlossen werden (§?124 Abs.?1 Nr.?4 GWB).

5 Los:

5.1 Interne Referenz-ID Los:

LOT-0001
Titel: Los 1
Beschreibung: 1. Ausschreibungsgegenstand und wesentliche Eckdaten 1.1 Ausschreibungsgegenstand Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Messdienstleistungen für den Gebäudebestand der WOGEWA Wohnungsbaugesellschaft Waren mbH. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen insbesondere die Bereitstellung und Bewirtschaftung der Messinfrastruktur, den Austausch und die Montage der Messtechnik, die Funk-Fernüberwachung der installierten Geräte, die Durchführung der Heiz- und Wasserkostenabrechnung einschließlich der unterjährigen Verbrauchsinformation sowie den digitalen Datenaustausch mit dem ERP-System des Auftraggebers. Nach aktuellem Datenstand benötigen 3.406 Nutzer neue Messgeräte. Das beim Auftraggeber eingesetzte ERP-System ist „Dr. Klein Wowiport“. Dem Auftraggeber ist ein reibungsloser digitaler Datenaustausch mit diesem System wichtig, um eine möglichst vollständig integrierte Abrechnung zu ermöglichen. Das als Anlage 1 beigefügte Lasten- und Pflichtenheft enthält die näheren Anforderungen an die ausgeschriebenen Messdienstleistungen und dient den Bewerbern in der ersten Verfahrensstufe zur Information über Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen. Das Lasten- und Pflichtenheft ist in dieser Verfahrensstufe nicht auszufüllen oder mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die ebenfalls als Anlage 2 beigefügte Objektübersicht enthält die für die erste Verfahrensstufe erforderlichen Angaben zum Umfang und zur Struktur des ausgeschriebenen Bestandes. Die für die spätere Angebotsabgabe maßgeblichen Vergabe- und Vertragsunterlagen werden den zur zweiten Verfahrensstufe zugelassenen Bewerbern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots zur Verfügung gestellt. Der AG hat die Firma ecoova GmbH, Grenzweg 8, 38104 Braunschweig, damit beauftragt das Vergabeverfahren vollumfänglich zu betreuen, bis zwischen dem AG und dem AN ein verbindlicher Rahmenvertrag (Messdienstleistungsvertrag) geschlossen ist. Zwischen dem Bestbieter und der Firma ecoova wird ergänzend eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Das Honorar für die Firma ecoova GmbH wird im Rahmen der Kooperationsvereinbarung vom Bestbieter gezahlt. 1.2 Losaufteilung Die ausgeschriebenen Leistungen sind in zwei Lose aufgeteilt. Die Zuordnung der einzelnen Objekte und Mengen zu Los 1 und Los 2 ergibt sich aus der als Anlage 2 beigefügten Objektübersicht. Bewerber können sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Los 1, Los 2 oder auf beide Lose bewerben. Die zur zweiten Verfahrensstufe zugelassenen Bewerber können entsprechend ihrer Bewerbung ein Angebot für Los 1, Los 2 oder für beide Lose abgeben. Für jedes Los werden die angebotenen Geräte- und Dienstleistungspreise gesondert ermittelt und gewertet. Ein Bieter kann den Zuschlag auf Los 1, auf Los 2 oder auf beide Lose erhalten. Für die Preisangaben wird zwischen losbezogenen Preisen und Mischpreisen unterschieden: Losbezogene Preise sind die Preise, die gelten, wenn dem Bieter lediglich das betreffende Los zugeschlagen wird. Bieter, die ein Angebot für beide Lose abgeben, können zusätzlich Mischpreise anbieten. Mischpreise sind alternative Preise für die einzelnen Geräte- und Dienstleistungspositionen, die ausschließlich für den Fall gelten, dass demselben Bieter Los 1 und Los 2 gemeinsam zugeschlagen werden. Mit der Möglichkeit zur Angabe von Mischpreisen wird berücksichtigt, dass sich bei der gemeinsamen Durchführung beider Lose insbesondere durch organisatorische, technische oder wirtschaftliche Synergien Preisvorteile ergeben können. Ein Bieter kann diese Vorteile über entsprechend abweichende Mischpreise an den Auftraggeber weitergeben. Der Mischpreis ist kein Gesamtpreis für beide Lose und kein pauschaler Rabatt. Vielmehr kann für jede hierfür vorgesehene Preisposition neben dem losbezogenen Preis ein zusätzlicher Mischpreis angegeben werden. Gibt ein Bieter Mischpreise ab, wird die daraus resultierende Preisvariante bei der Zuschlagswertung zusätzlich zu den losbezogenen Angeboten berücksichtigt. Dabei gilt: • erhält der Bieter nur Los 1 oder nur Los 2, gelten ausschließlich seine losbezogenen Preise; • erhält derselbe Bieter Los 1 und Los 2 gemeinsam, können die von ihm angebotenen Mischpreise zur Anwendung kommen. Bei der Zuschlagsentscheidung werden sämtliche zulässigen Möglichkeiten der Vergabe von Los 1 und Los 2 miteinander verglichen. Den Zuschlag erhält diejenige Kombination von Angeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 8.2 beschriebenen Wertung zur insgesamt niedrigsten Wertungssumme für beide Lose führt. 1.3 Zeitlicher Ablauf und Vertragslaufzeit Der Beginn des ausgeschriebenen Vertragsverhältnisses ist zum 01.01.2027 vorgesehen. Die mit der Umrüstung verbundenen Einzelverträge sollen zum 01.01.2028 beginnen und zum 31.12.2039 ohne verbleibende Restwerte enden. Die vorhandenen Restvertragswerte der in der Objektübersicht erfassten Objekte sollen nach den Vorgaben des Lasten- und Pflichtenheftes zum 31.12.2027 durch den zukünftigen Auftragnehmer übernommen werden. Die Umrüstung bzw. Erstmontage soll im Zeitraum zwischen Ende 2027 und Anfang 2028 erfolgen. Sämtliche vorgesehenen Montagearbeiten sollen spätestens bis zum 01.05.2028 abgeschlossen sein. Der zukünftige Auftragnehmer hat hierzu auf Grundlage der übermittelten Bestandsdaten ein termingerechtes Umrüstungskonzept zu erstellen und dieses mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Einzelheiten zur Umrüstung, zum Wechselmanagement sowie zu den Laufzeiten der Geräte- und Dienstleistungsverhältnisse ergeben sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Lasten- und Pflichtenheft sowie der als Anlage 2 beigefügten Objektübersicht.
Interne Kennung: Los 1

5.1.1 Zweck:

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 71314000 Dienstleistungen im Energiebereich

5.1.2 Erfüllungsort:

Ort: Waren (Müritz)
Postleitzahl: 17192
NUTS-3-Code: Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:

5.1.3 Geschätzte Dauer:

Datum des Beginns: 01.01.2027
Enddatum der Laufzeit: 31.12.2039

5.1.6 Allgemeine Informationen:

Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
Zusätzliche Informationen: 2. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Bewerbergemeinschaften, die nach den Rechtsvorschriften ihres Sitzstaates zur Erbringung der ausgeschriebenen Messdienstleistungen berechtigt sind und die in der Auftragsbekanntmachung sowie den Vergabeunterlagen festgelegten Eignungsanforderungen erfüllen. Bei juristischen Personen muss die Erbringung von Leistungen im Bereich der ausgeschriebenen Messdienstleistungen von deren Geschäftstätigkeit umfasst sein. Teilnahmeberechtigt sind ebenfalls Bewerbergemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen. Bewerbergemeinschaften werden hinsichtlich ihrer Eignung grundsätzlich wie Einzelbewerber behandelt. Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Die weiteren Anforderungen an Bewerbergemeinschaften ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen. Die Eignung der Bewerber wird nach Maßgabe des § 122 GWB sowie der §§ 42 ff. VgV anhand der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geprüft. Bewerber, bei denen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Hinsichtlich fakultativer Ausschlussgründe gilt § 124 GWB. Die hierzu erforderlichen Erklärungen und Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag in den dafür vorgesehenen Vergabeunterlagen abzugeben. 5. Teilnahmeantrag 5.1 Einreichung des Teilnahmeantrags Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist der von der ausschreibenden Stelle bereitgestellte Teilnahmeantrag bzw. Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist vollständig und gut lesbar auszufüllen und innerhalb der Teilnahmefrist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform BI-Medien einzureichen. Die Übermittlung erfolgt in Textform nach § 126b BGB gemäß § 53 Abs. 1 VgV. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich, soweit für einzelne mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Unterlagen nicht ausdrücklich eine abweichende Form vorgegeben ist. Mit dem Teilnahmeantrag sind ausschließlich die im Inhaltsverzeichnis und im Bewerbungsbogen bezeichneten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Nicht geforderte Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag nicht beizufügen. Die Bewerber haben sämtliche Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen oder Ergänzungen an den von der ausschreibenden Stelle vorgegebenen Vergabeunterlagen sind nicht zulässig. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Bewerber die vom Auftraggeber geforderten Angaben und Unterlagen zur Prüfung ihrer Eignung. Nur Bewerber, die nach Prüfung der Teilnahmeanträge die festgelegten Eignungsanforderungen erfüllen und zur zweiten Verfahrensstufe zugelassen werden, können zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden. Dies entspricht dem zweistufigen Ablauf des § 17 Abs. 1 und 4 VgV. 5.2 Fristen der ersten Verfahrensstufe Für die erste Verfahrensstufe gelten folgende Fristen: Schlusstermin für Bewerberfragen: Dienstag, den 20.10.2026, 11:00 Uhr Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge: Donnerstag, den 29.10.2026, 11:00 Uhr Bewerberfragen sind ausschließlich über das Kommunikationstool der Vergabeplattform BI-Medien einzureichen. Fragen, die erst nach Ablauf der vorgenannten Frist eingehen, können nur berücksichtigt werden, soweit eine rechtzeitige Beantwortung unter Wahrung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung noch möglich ist. Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht berücksichtigt. 5.3 Weitere Durchführung des Verfahrens Nach Ablauf der Teilnahmefrist prüft die ausschreibende Stelle die eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit, das Vorliegen von Ausschlussgründen und die Erfüllung der festgelegten Eignungsanforderungen. Die zur zweiten Verfahrensstufe zugelassenen Bewerber werden anschließend über die Vergabeplattform zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert und erhalten die hierfür maßgeblichen Vergabe- und Vertragsunterlagen. 6. Bewerbungsbedingungen 6.1 Bewerbergemeinschaften Bewerbergemeinschaften werden hinsichtlich ihrer Teilnahme am Vergabeverfahren grundsätzlich wie Einzelbewerber behandelt. Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Ferner ist ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter zu bestimmen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber der ausschreibenden Stelle im Vergabeverfahren vertritt. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gesamtschuldnerisch haften. Die festgelegten Eignungsanforderungen sind von der Bewerbergemeinschaft insgesamt zu erfüllen, soweit sich aus der jeweiligen Eignungsanforderung nicht ergibt, dass diese von jedem Mitglied selbst erfüllt werden muss. Eine bestimmte Rechtsform der Bewerbergemeinschaft wird für die Teilnahme am Vergabeverfahren nicht verlangt. 6.2 Unterauftragnehmer Beabsichtigt ein Bewerber, Teile der ausgeschriebenen Leistungen durch Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, sind die hierzu im Teilnahmeantrag vorgesehenen Angaben zu machen. Soweit der Bewerber die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers nicht zum Nachweis seiner eigenen wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, sind weitergehende Eignungsnachweise des Unterauftragnehmers mit dem Teilnahmeantrag nur vorzulegen, soweit dies in den Vergabeunterlagen ausdrücklich verlangt wird. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, die vorgesehenen Unterauftragnehmer sowie die von diesen zu erbringenden Teilleistungen benennen zu lassen und die hierfür erforderlichen Erklärungen und Nachweise anzufordern. Die Verantwortung des späteren Auftragnehmers für die vollständige und vertragsgemäße Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen bleibt durch den Einsatz von Unterauftragnehmern unberührt. 6.3 Eignungsleihe Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach Maßgabe des § 47 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen. In diesem Fall hat der Bewerber im Teilnahmeantrag anzugeben, • auf welches Unternehmen er sich stützt, • hinsichtlich welcher Eignungsanforderung die Kapazitäten dieses Unternehmens in Anspruch genommen werden und • dass ihm die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel dieses Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Nachweis der Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel kann insbesondere durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden. Soweit die in Anspruch genommenen Kapazitäten bestimmte berufliche Erfahrungen oder berufliche Befähigungen betreffen, muss das Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden, die Leistungen ausführen, für die diese Kapazitäten erforderlich sind. Die ausschreibende Stelle prüft, ob das Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden, die für die Eignungsleihe maßgeblichen Eignungsanforderungen erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. Soweit sich ein Bewerber auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens stützt, behält sich die ausschreibende Stelle vor, eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu verlangen. 6.4 Nachforderung, Vervollständigung und Aufklärung Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Bewerber nach Maßgabe des § 56 VgV und unter Wahrung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende Unterlagen nachzureichen oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung, Ergänzung oder Aufklärung besteht nicht. Nachgeforderte oder im Rahmen einer Aufklärung verlangte Unterlagen und Angaben sind innerhalb der von der ausschreibenden Stelle bestimmten Frist ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Werden angeforderte Unterlagen oder Angaben nicht innerhalb der gesetzten Frist oder nicht in der geforderten Form vorgelegt, wird über die weitere Berücksichtigung des Teilnahmeantrags nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften entschieden. 6.5 Mehrfachbeteiligungen und Wettbewerbsbeschränkungen Die Beteiligung eines Unternehmens an mehreren Teilnahmeanträgen, insbesondere als Einzelbewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer oder Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden, führt nicht allein aufgrund dieser Mehrfachbeteiligung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass durch eine Mehrfachbeteiligung der Geheimwettbewerb oder die eigenständige Erstellung der Teilnahmeanträge beeinträchtigt sein könnte, behält sich die ausschreibende Stelle vor, die betroffenen Bewerber zur Aufklärung der wirtschaftlichen, rechtlichen oder organisatorischen Verbindungen sowie zur Darlegung der unabhängigen Erstellung ihrer Teilnahmeanträge aufzufordern. Kann eine wettbewerblich unabhängige Beteiligung nicht nachgewiesen werden oder liegen sonstige vergaberechtliche Ausschlussgründe vor, entscheidet die ausschreibende Stelle nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen über die weitere Teilnahme am Vergabeverfahren. Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:

Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien:

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 7. Eignungsanforderungen und Zulassung zur zweiten Verfahrensstufe 7.1 Grundsätze der Eignungsprüfung Die ausschreibende Stelle prüft die Eignung der Bewerber anhand der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Die Eignungsprüfung umfasst insbesondere die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerber. Darüber hinaus wird geprüft, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Die konkreten Eignungsanforderungen sowie die hierzu mit dem Teilnahmeantrag zu machenden Angaben und vorzulegenden Erklärungen ergeben sich aus dem Bewerbungsbogen und den nachfolgenden Bestimmungen. Bewerber, die die festgelegten Mindestanforderungen nicht erfüllen oder bei denen ein der weiteren Teilnahme entgegenstehender Ausschlussgrund vorliegt, werden nicht zur zweiten Verfahrensstufe zugelassen. 7.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die im Bewerbungsbogen geforderten Angaben zum Unternehmen und zu seinen Umsätzen zu machen. Der Bewerber hat insbesondere den Umsatz im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Messdienstleistungen für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr anzugeben. Als Mindestanforderung ist ein Umsatz im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Messdienstleistungen in Höhe des Zweifachen des geschätzten Nettoauftragswertes nachzuweisen. Darüber hinaus behält sich die ausschreibende Stelle vor, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die Vorlage einer Bankerklärung zur Bonität, den Nachweis einer entsprechenden Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Bonitätsauskunft einer Wirtschaftsauskunftei zu verlangen. 7.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber mindestens vier Referenzen über Leistungen anzugeben, die mit den ausgeschriebenen Messdienstleistungen hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Die Referenzen müssen Messdienstleistungen im Bereich der Heiz- und/oder Wasserkostenabrechnung einschließlich der Betreuung der hierfür erforderlichen Messinfrastruktur zum Gegenstand haben. Die Referenzen sind im dafür vorgesehenen Teil des Bewerbungsbogens einzutragen. Für jede Referenz sind insbesondere folgende Angaben zu machen: • Bezeichnung des Referenzprojekts, • Auftraggeber, • Leistungszeitraum, • Anzahl der betreuten Nutzer bzw. Abrechnungseinheiten, • Art und Umfang der erbrachten Messdienstleistungen, • Umfang und Art der betreuten Messinfrastruktur sowie • weitere Angaben, die eine Beurteilung der Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Auftrag ermöglichen. Als vergleichbar gelten insbesondere Referenzen, bei denen über einen hinreichenden Zeitraum Messdienstleistungen für einen größeren Wohnungsbestand erbracht wurden und die Heiz- und/oder Wasserkostenabrechnung sowie die Betreuung der zugehörigen Messinfrastruktur Gegenstand der Leistung waren. Auch noch laufende Referenzverträge können berücksichtigt werden, sofern die maßgeblichen Leistungen bereits über einen Zeitraum erbracht worden sind, der eine belastbare Beurteilung der Erfahrung und Leistungsfähigkeit des Bewerbers ermöglicht. Die weiteren Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergeben sich aus dem Bewerbungsbogen. 7.4 Ausschlussgründe und Eigenerklärungen Die Bewerber haben die im Bewerbungsbogen und den weiteren Vergabeunterlagen vorgesehenen Eigenerklärungen vollständig abzugeben. Insbesondere ist zu erklären, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und keine der Teilnahme entgegenstehenden fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, die gemachten Angaben zu überprüfen und die hierfür erforderlichen Nachweise nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen anzufordern. 7.5 Zulassung zur zweiten Verfahrensstufe Die Zahl der zur zweiten Verfahrensstufe zugelassenen geeigneten Bewerber wird nicht begrenzt. Alle Bewerber, die die festgelegten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen und bei denen keine der weiteren Teilnahme entgegenstehenden Ausschlussgründe vorliegen, werden zur zweiten Verfahrensstufe zugelassen und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Eine Rangfolge oder vergleichende Bewertung der geeigneten Bewerber findet in der ersten Verfahrensstufe nicht statt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor

5.1.10 Zuschlagskriterien:

Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, das den Anforderungen der Vergabeunterlagen entspricht.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: 8. Hinweise zur zweiten Verfahrensstufe und Zuschlagswertung 8.1 Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots Die nach Abschluss der ersten Verfahrensstufe zugelassenen Bewerber werden in der zweiten Verfahrensstufe zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots werden den Bietern die für die Angebotsabgabe maßgeblichen Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören insbesondere das für die Angebotsphase maßgebliche Lasten- und Pflichtenheft, die detaillierten Objekt- und Mengendaten, die Vertragsunterlagen, das Angebotsschreiben sowie die für die Preisangaben vorgesehenen Preisblätter. Bieter können entsprechend ihrer Bewerbung ein Erstangebot für Los 1, Los 2 oder für beide Lose abgeben. 8.2 Zuschlagskriterium Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, das den Anforderungen der Vergabeunterlagen entspricht. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. Für Los 1 und Los 2 wird jeweils eine Wertungssumme ermittelt. Hierfür werden die angebotenen Geräte- und Dienstleistungspreise mit den für das jeweilige Los vorgegebenen Wertungsmengen und Wertungszeiträumen multipliziert. Die sich hieraus ergebenden Einzelbeträge werden zu einer Wertungssumme für das jeweilige Los zusammengefasst. Für jede vorgesehene Preisposition ist ein losbezogener Preis anzugeben. Der losbezogene Preis ist der Preis, der gilt, wenn dem betreffenden Bieter lediglich das jeweilige Los zugeschlagen wird. Bieter, die sowohl Los 1 als auch Los 2 anbieten, können zusätzlich für die hierfür vorgesehenen Preispositionen Mischpreise angeben. Mischpreise sind alternative Preise für die einzelnen Geräte- und Dienstleistungspositionen, die ausschließlich unter der Bedingung gelten, dass demselben Bieter sowohl Los 1 als auch Los 2 zugeschlagen werden. Die Möglichkeit zur Angabe von Mischpreisen berücksichtigt, dass sich bei einer gemeinsamen Ausführung beider Lose insbesondere durch organisatorische, technische oder wirtschaftliche Synergien Preisvorteile ergeben können. Der Bieter kann diese Preisvorteile dadurch abbilden, dass er für die einzelnen Preispositionen neben dem losbezogenen Preis einen hiervon abweichenden Mischpreis für den Fall der gemeinsamen Zuschlagserteilung auf beide Lose angibt. Der Mischpreis stellt weder einen Gesamtpreis für beide Lose noch einen pauschalen Nachlass auf die Angebotssumme dar. Er ist vielmehr ein alternativer Preis für die jeweilige einzelne Preisposition. Wird einem Bieter lediglich Los 1 oder lediglich Los 2 zugeschlagen, sind ausschließlich die von ihm für dieses Los angegebenen losbezogenen Preise maßgeblich. Die von ihm angegebenen Mischpreise bleiben in diesem Fall unberücksichtigt. Werden demselben Bieter sowohl Los 1 als auch Los 2 zugeschlagen, werden für die hierfür vorgesehenen Preispositionen die von ihm angebotenen Mischpreise zugrunde gelegt. Gibt ein Bieter vollständige Mischpreise für beide Lose ab, wird die hieraus resultierende gemeinsame Wertungssumme bei der Zuschlagswertung stets als zusätzliche Zuschlagsmöglichkeit berücksichtigt. Hierzu werden die Mischpreise für Los 1 und Los 2 jeweils mit den für das betreffende Los maßgeblichen Wertungsmengen und Wertungszeiträumen multipliziert. Die hieraus resultierenden Wertungssummen für Los 1 und Los 2 werden anschließend zu einer gemeinsamen Wertungssumme addiert. Diese gemeinsame Wertungssumme wird mit den Gesamtwertungssummen sämtlicher übrigen zulässigen Zuschlagskombinationen verglichen. Bei der Zuschlagsentscheidung werden insbesondere folgende Zuschlagskombinationen berücksichtigt: • Vergabe von Los 1 und Los 2 an unterschiedliche Bieter auf Grundlage der jeweiligen losbezogenen Preise; • Vergabe von Los 1 und Los 2 an denselben Bieter auf Grundlage seiner losbezogenen Preise, soweit dieser keine Mischpreise angeboten hat; • gemeinsame Vergabe von Los 1 und Los 2 an denselben Bieter auf Grundlage der von diesem angebotenen Mischpreise. Die Mischpreise nehmen damit unmittelbar an der Preiswertung teil. Ein Mischpreis für Los 1 oder Los 2 kann im Rahmen der gemeinsamen Vergabe auch günstiger sein als der losbezogene Preis eines anderen Bieters für dieses Los. Der einzelne Mischpreis kann jedoch nicht isoliert Grundlage eines Zuschlags nur auf dieses eine Los sein. Er gilt ausschließlich unter der Bedingung, dass demselben Bieter beide Lose gemeinsam zugeschlagen werden. Maßgeblich ist daher nicht allein, welcher Bieter für Los 1 oder Los 2 jeweils isoliert den niedrigsten Preis angeboten hat. Entscheidend ist, welche zulässige Zuschlagskombination für Los 1 und Los 2 insgesamt zur niedrigsten Wertungssumme führt. Den Zuschlag erhält diejenige Kombination von Angeboten, die zur insgesamt niedrigsten Wertungssumme für Los 1 und Los 2 führt.

5.1.11 Auftragsunterlagen:

Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D462994321

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://bi-medien.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 29.10.2026

11 :

00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nicht Preisbezogene Unterlagen können nachgefordert werden
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15 Techniken:

Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung:

Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit.

5.1 Interne Referenz-ID Los:

LOT-0002
Titel: Los 2
Beschreibung: 1.1 Ausschreibungsgegenstand Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Messdienstleistungen für den Gebäudebestand der WOGEWA Wohnungsbaugesellschaft Waren mbH. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen insbesondere die Bereitstellung und Bewirtschaftung der Messinfrastruktur, den Austausch und die Montage der Messtechnik, die Funk-Fernüberwachung der installierten Geräte, die Durchführung der Heiz- und Wasserkostenabrechnung einschließlich der unterjährigen Verbrauchsinformation sowie den digitalen Datenaustausch mit dem ERP-System des Auftraggebers. Nach aktuellem Datenstand benötigen 3.406 Nutzer neue Messgeräte. Das beim Auftraggeber eingesetzte ERP-System ist „Dr. Klein Wowiport“. Dem Auftraggeber ist ein reibungsloser digitaler Datenaustausch mit diesem System wichtig, um eine möglichst vollständig integrierte Abrechnung zu ermöglichen. Das als Anlage 1 beigefügte Lasten- und Pflichtenheft enthält die näheren Anforderungen an die ausgeschriebenen Messdienstleistungen und dient den Bewerbern in der ersten Verfahrensstufe zur Information über Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen. Das Lasten- und Pflichtenheft ist in dieser Verfahrensstufe nicht auszufüllen oder mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die ebenfalls als Anlage 2 beigefügte Objektübersicht enthält die für die erste Verfahrensstufe erforderlichen Angaben zum Umfang und zur Struktur des ausgeschriebenen Bestandes. Die für die spätere Angebotsabgabe maßgeblichen Vergabe- und Vertragsunterlagen werden den zur zweiten Verfahrensstufe zugelassenen Bewerbern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots zur Verfügung gestellt. Der AG hat die Firma ecoova GmbH, Grenzweg 8, 38104 Braunschweig, damit beauftragt das Vergabeverfahren vollumfänglich zu betreuen, bis zwischen dem AG und dem AN ein verbindlicher Rahmenvertrag (Messdienstleistungsvertrag) geschlossen ist. Zwischen dem Bestbieter und der Firma ecoova wird ergänzend eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Das Honorar für die Firma ecoova GmbH wird im Rahmen der Kooperationsvereinbarung vom Bestbieter gezahlt. 1.2 Losaufteilung Die ausgeschriebenen Leistungen sind in zwei Lose aufgeteilt. Die Zuordnung der einzelnen Objekte und Mengen zu Los 1 und Los 2 ergibt sich aus der als Anlage 2 beigefügten Objektübersicht. Bewerber können sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Los 1, Los 2 oder auf beide Lose bewerben. Die zur zweiten Verfahrensstufe zugelassenen Bewerber können entsprechend ihrer Bewerbung ein Angebot für Los 1, Los 2 oder für beide Lose abgeben. Für jedes Los werden die angebotenen Geräte- und Dienstleistungspreise gesondert ermittelt und gewertet. Ein Bieter kann den Zuschlag auf Los 1, auf Los 2 oder auf beide Lose erhalten. Für die Preisangaben wird zwischen losbezogenen Preisen und Mischpreisen unterschieden: Losbezogene Preise sind die Preise, die gelten, wenn dem Bieter lediglich das betreffende Los zugeschlagen wird. Bieter, die ein Angebot für beide Lose abgeben, können zusätzlich Mischpreise anbieten. Mischpreise sind alternative Preise für die einzelnen Geräte- und Dienstleistungspositionen, die ausschließlich für den Fall gelten, dass demselben Bieter Los 1 und Los 2 gemeinsam zugeschlagen werden. Mit der Möglichkeit zur Angabe von Mischpreisen wird berücksichtigt, dass sich bei der gemeinsamen Durchführung beider Lose insbesondere durch organisatorische, technische oder wirtschaftliche Synergien Preisvorteile ergeben können. Ein Bieter kann diese Vorteile über entsprechend abweichende Mischpreise an den Auftraggeber weitergeben. Der Mischpreis ist kein Gesamtpreis für beide Lose und kein pauschaler Rabatt. Vielmehr kann für jede hierfür vorgesehene Preisposition neben dem losbezogenen Preis ein zusätzlicher Mischpreis angegeben werden. Gibt ein Bieter Mischpreise ab, wird die daraus resultierende Preisvariante bei der Zuschlagswertung zusätzlich zu den losbezogenen Angeboten berücksichtigt. Dabei gilt: • erhält der Bieter nur Los 1 oder nur Los 2, gelten ausschließlich seine losbezogenen Preise; • erhält derselbe Bieter Los 1 und Los 2 gemeinsam, können die von ihm angebotenen Mischpreise zur Anwendung kommen. Bei der Zuschlagsentscheidung werden sämtliche zulässigen Möglichkeiten der Vergabe von Los 1 und Los 2 miteinander verglichen. Den Zuschlag erhält diejenige Kombination von Angeboten, die nach Maßgabe der in Ziffer 8.2 beschriebenen Wertung zur insgesamt niedrigsten Wertungssumme für beide Lose führt. 1.3 Zeitlicher Ablauf und Vertragslaufzeit Der Beginn des ausgeschriebenen Vertragsverhältnisses ist zum 01.01.2027 vorgesehen. Die mit der Umrüstung verbundenen Einzelverträge sollen zum 01.01.2028 beginnen und zum 31.12.2039 ohne verbleibende Restwerte enden. Die vorhandenen Restvertragswerte der in der Objektübersicht erfassten Objekte sollen nach den Vorgaben des Lasten- und Pflichtenheftes zum 31.12.2027 durch den zukünftigen Auftragnehmer übernommen werden. Die Umrüstung bzw. Erstmontage soll im Zeitraum zwischen Ende 2027 und Anfang 2028 erfolgen. Sämtliche vorgesehenen Montagearbeiten sollen spätestens bis zum 01.05.2028 abgeschlossen sein. Der zukünftige Auftragnehmer hat hierzu auf Grundlage der übermittelten Bestandsdaten ein termingerechtes Umrüstungskonzept zu erstellen und dieses mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Einzelheiten zur Umrüstung, zum Wechselmanagement sowie zu den Laufzeiten der Geräte- und Dienstleistungsverhältnisse ergeben sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Lasten- und Pflichtenheft sowie der als Anlage 2 beigefügten Objektübersicht.
Interne Kennung: Los 2

5.1.1 Zweck:

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 71314000 Dienstleistungen im Energiebereich

5.1.2 Erfüllungsort:

Ort: Waren (Müritz)
Postleitzahl: 17192
NUTS-3-Code: Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:

5.1.3 Geschätzte Dauer:

Datum des Beginns: 01.01.2027
Enddatum der Laufzeit: 31.12.2039

5.1.6 Allgemeine Informationen:

Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
Zusätzliche Informationen: 2. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Bewerbergemeinschaften, die nach den Rechtsvorschriften ihres Sitzstaates zur Erbringung der ausgeschriebenen Messdienstleistungen berechtigt sind und die in der Auftragsbekanntmachung sowie den Vergabeunterlagen festgelegten Eignungsanforderungen erfüllen. Bei juristischen Personen muss die Erbringung von Leistungen im Bereich der ausgeschriebenen Messdienstleistungen von deren Geschäftstätigkeit umfasst sein. Teilnahmeberechtigt sind ebenfalls Bewerbergemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen. Bewerbergemeinschaften werden hinsichtlich ihrer Eignung grundsätzlich wie Einzelbewerber behandelt. Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Die weiteren Anforderungen an Bewerbergemeinschaften ergeben sich aus den Bewerbungsbedingungen. Die Eignung der Bewerber wird nach Maßgabe des § 122 GWB sowie der §§ 42 ff. VgV anhand der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geprüft. Bewerber, bei denen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Hinsichtlich fakultativer Ausschlussgründe gilt § 124 GWB. Die hierzu erforderlichen Erklärungen und Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag in den dafür vorgesehenen Vergabeunterlagen abzugeben. 5. Teilnahmeantrag 5.1 Einreichung des Teilnahmeantrags Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist der von der ausschreibenden Stelle bereitgestellte Teilnahmeantrag bzw. Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist vollständig und gut lesbar auszufüllen und innerhalb der Teilnahmefrist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform BI-Medien einzureichen. Die Übermittlung erfolgt in Textform nach § 126b BGB gemäß § 53 Abs. 1 VgV. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich, soweit für einzelne mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Unterlagen nicht ausdrücklich eine abweichende Form vorgegeben ist. Mit dem Teilnahmeantrag sind ausschließlich die im Inhaltsverzeichnis und im Bewerbungsbogen bezeichneten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Nicht geforderte Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag nicht beizufügen. Die Bewerber haben sämtliche Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen oder Ergänzungen an den von der ausschreibenden Stelle vorgegebenen Vergabeunterlagen sind nicht zulässig. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Bewerber die vom Auftraggeber geforderten Angaben und Unterlagen zur Prüfung ihrer Eignung. Nur Bewerber, die nach Prüfung der Teilnahmeanträge die festgelegten Eignungsanforderungen erfüllen und zur zweiten Verfahrensstufe zugelassen werden, können zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden. Dies entspricht dem zweistufigen Ablauf des § 17 Abs. 1 und 4 VgV. 5.2 Fristen der ersten Verfahrensstufe Für die erste Verfahrensstufe gelten folgende Fristen: Schlusstermin für Bewerberfragen: Dienstag, den 20.10.2026, 11:00 Uhr Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge: Donnerstag, den 29.10.2026, 11:00 Uhr Bewerberfragen sind ausschließlich über das Kommunikationstool der Vergabeplattform BI-Medien einzureichen. Fragen, die erst nach Ablauf der vorgenannten Frist eingehen, können nur berücksichtigt werden, soweit eine rechtzeitige Beantwortung unter Wahrung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung noch möglich ist. Teilnahmeanträge, die nach Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht berücksichtigt. 5.3 Weitere Durchführung des Verfahrens Nach Ablauf der Teilnahmefrist prüft die ausschreibende Stelle die eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit, das Vorliegen von Ausschlussgründen und die Erfüllung der festgelegten Eignungsanforderungen. Die zur zweiten Verfahrensstufe zugelassenen Bewerber werden anschließend über die Vergabeplattform zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert und erhalten die hierfür maßgeblichen Vergabe- und Vertragsunterlagen.. Bewerbungsbedingungen 6.1 Bewerbergemeinschaften Bewerbergemeinschaften werden hinsichtlich ihrer Teilnahme am Vergabeverfahren grundsätzlich wie Einzelbewerber behandelt. Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Ferner ist ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter zu bestimmen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber der ausschreibenden Stelle im Vergabeverfahren vertritt. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haben zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gesamtschuldnerisch haften. Die festgelegten Eignungsanforderungen sind von der Bewerbergemeinschaft insgesamt zu erfüllen, soweit sich aus der jeweiligen Eignungsanforderung nicht ergibt, dass diese von jedem Mitglied selbst erfüllt werden muss. Eine bestimmte Rechtsform der Bewerbergemeinschaft wird für die Teilnahme am Vergabeverfahren nicht verlangt. 6.2 Unterauftragnehmer Beabsichtigt ein Bewerber, Teile der ausgeschriebenen Leistungen durch Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, sind die hierzu im Teilnahmeantrag vorgesehenen Angaben zu machen. Soweit der Bewerber die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers nicht zum Nachweis seiner eigenen wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, sind weitergehende Eignungsnachweise des Unterauftragnehmers mit dem Teilnahmeantrag nur vorzulegen, soweit dies in den Vergabeunterlagen ausdrücklich verlangt wird. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, die vorgesehenen Unterauftragnehmer sowie die von diesen zu erbringenden Teilleistungen benennen zu lassen und die hierfür erforderlichen Erklärungen und Nachweise anzufordern. Die Verantwortung des späteren Auftragnehmers für die vollständige und vertragsgemäße Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen bleibt durch den Einsatz von Unterauftragnehmern unberührt. 6.3 Eignungsleihe Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach Maßgabe des § 47 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen. In diesem Fall hat der Bewerber im Teilnahmeantrag anzugeben, • auf welches Unternehmen er sich stützt, • hinsichtlich welcher Eignungsanforderung die Kapazitäten dieses Unternehmens in Anspruch genommen werden und • dass ihm die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel dieses Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Nachweis der Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel kann insbesondere durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden. Soweit die in Anspruch genommenen Kapazitäten bestimmte berufliche Erfahrungen oder berufliche Befähigungen betreffen, muss das Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden, die Leistungen ausführen, für die diese Kapazitäten erforderlich sind. Die ausschreibende Stelle prüft, ob das Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden, die für die Eignungsleihe maßgeblichen Eignungsanforderungen erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. Soweit sich ein Bewerber auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens stützt, behält sich die ausschreibende Stelle vor, eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu verlangen. 6.4 Nachforderung, Vervollständigung und Aufklärung Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Bewerber nach Maßgabe des § 56 VgV und unter Wahrung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende Unterlagen nachzureichen oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung, Ergänzung oder Aufklärung besteht nicht. Nachgeforderte oder im Rahmen einer Aufklärung verlangte Unterlagen und Angaben sind innerhalb der von der ausschreibenden Stelle bestimmten Frist ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Werden angeforderte Unterlagen oder Angaben nicht innerhalb der gesetzten Frist oder nicht in der geforderten Form vorgelegt, wird über die weitere Berücksichtigung des Teilnahmeantrags nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften entschieden. 6.5 Mehrfachbeteiligungen und Wettbewerbsbeschränkungen Die Beteiligung eines Unternehmens an mehreren Teilnahmeanträgen, insbesondere als Einzelbewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer oder Unternehmen, dessen Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden, führt nicht allein aufgrund dieser Mehrfachbeteiligung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass durch eine Mehrfachbeteiligung der Geheimwettbewerb oder die eigenständige Erstellung der Teilnahmeanträge beeinträchtigt sein könnte, behält sich die ausschreibende Stelle vor, die betroffenen Bewerber zur Aufklärung der wirtschaftlichen, rechtlichen oder organisatorischen Verbindungen sowie zur Darlegung der unabhängigen Erstellung ihrer Teilnahmeanträge aufzufordern. Kann eine wettbewerblich unabhängige Beteiligung nicht nachgewiesen werden oder liegen sonstige vergaberechtliche Ausschlussgründe vor, entscheidet die ausschreibende Stelle nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen über die weitere Teilnahme am Vergabeverfahren.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:

Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien:

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 7. Eignungsanforderungen und Zulassung zur zweiten Verfahrensstufe 7.1 Grundsätze der Eignungsprüfung Die ausschreibende Stelle prüft die Eignung der Bewerber anhand der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Die Eignungsprüfung umfasst insbesondere die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerber. Darüber hinaus wird geprüft, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Die konkreten Eignungsanforderungen sowie die hierzu mit dem Teilnahmeantrag zu machenden Angaben und vorzulegenden Erklärungen ergeben sich aus dem Bewerbungsbogen und den nachfolgenden Bestimmungen. Bewerber, die die festgelegten Mindestanforderungen nicht erfüllen oder bei denen ein der weiteren Teilnahme entgegenstehender Ausschlussgrund vorliegt, werden nicht zur zweiten Verfahrensstufe zugelassen. 7.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die im Bewerbungsbogen geforderten Angaben zum Unternehmen und zu seinen Umsätzen zu machen. Der Bewerber hat insbesondere den Umsatz im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Messdienstleistungen für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr anzugeben. Als Mindestanforderung ist ein Umsatz im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Messdienstleistungen in Höhe des Zweifachen des geschätzten Nettoauftragswertes nachzuweisen. Darüber hinaus behält sich die ausschreibende Stelle vor, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die Vorlage einer Bankerklärung zur Bonität, den Nachweis einer entsprechenden Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Bonitätsauskunft einer Wirtschaftsauskunftei zu verlangen. 7.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber mindestens vier Referenzen über Leistungen anzugeben, die mit den ausgeschriebenen Messdienstleistungen hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Die Referenzen müssen Messdienstleistungen im Bereich der Heiz- und/oder Wasserkostenabrechnung einschließlich der Betreuung der hierfür erforderlichen Messinfrastruktur zum Gegenstand haben. Die Referenzen sind im dafür vorgesehenen Teil des Bewerbungsbogens einzutragen. Für jede Referenz sind insbesondere folgende Angaben zu machen: • Bezeichnung des Referenzprojekts, • Auftraggeber, • Leistungszeitraum, • Anzahl der betreuten Nutzer bzw. Abrechnungseinheiten, • Art und Umfang der erbrachten Messdienstleistungen, • Umfang und Art der betreuten Messinfrastruktur sowie • weitere Angaben, die eine Beurteilung der Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Auftrag ermöglichen. Als vergleichbar gelten insbesondere Referenzen, bei denen über einen hinreichenden Zeitraum Messdienstleistungen für einen größeren Wohnungsbestand erbracht wurden und die Heiz- und/oder Wasserkostenabrechnung sowie die Betreuung der zugehörigen Messinfrastruktur Gegenstand der Leistung waren. Auch noch laufende Referenzverträge können berücksichtigt werden, sofern die maßgeblichen Leistungen bereits über einen Zeitraum erbracht worden sind, der eine belastbare Beurteilung der Erfahrung und Leistungsfähigkeit des Bewerbers ermöglicht. Die weiteren Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergeben sich aus dem Bewerbungsbogen. 7.4 Ausschlussgründe und Eigenerklärungen Die Bewerber haben die im Bewerbungsbogen und den weiteren Vergabeunterlagen vorgesehenen Eigenerklärungen vollständig abzugeben. Insbesondere ist zu erklären, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und keine der Teilnahme entgegenstehenden fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, die gemachten Angaben zu überprüfen und die hierfür erforderlichen Nachweise nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen anzufordern. 7.5 Zulassung zur zweiten Verfahrensstufe Die Zahl der zur zweiten Verfahrensstufe zugelassenen geeigneten Bewerber wird nicht begrenzt. Alle Bewerber, die die festgelegten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen und bei denen keine der weiteren Teilnahme entgegenstehenden Ausschlussgründe vorliegen, werden zur zweiten Verfahrensstufe zugelassen und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Eine Rangfolge oder vergleichende Bewertung der geeigneten Bewerber findet in der ersten Verfahrensstufe nicht statt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor

5.1.10 Zuschlagskriterien:

Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: 8. Hinweise zur zweiten Verfahrensstufe und Zuschlagswertung 8.1 Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots Die nach Abschluss der ersten Verfahrensstufe zugelassenen Bewerber werden in der zweiten Verfahrensstufe zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots werden den Bietern die für die Angebotsabgabe maßgeblichen Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören insbesondere das für die Angebotsphase maßgebliche Lasten- und Pflichtenheft, die detaillierten Objekt- und Mengendaten, die Vertragsunterlagen, das Angebotsschreiben sowie die für die Preisangaben vorgesehenen Preisblätter. Bieter können entsprechend ihrer Bewerbung ein Erstangebot für Los 1, Los 2 oder für beide Lose abgeben. 8.2 Zuschlagskriterium Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, das den Anforderungen der Vergabeunterlagen entspricht. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. Für Los 1 und Los 2 wird jeweils eine Wertungssumme ermittelt. Hierfür werden die angebotenen Geräte- und Dienstleistungspreise mit den für das jeweilige Los vorgegebenen Wertungsmengen und Wertungszeiträumen multipliziert. Die sich hieraus ergebenden Einzelbeträge werden zu einer Wertungssumme für das jeweilige Los zusammengefasst. Für jede vorgesehene Preisposition ist ein losbezogener Preis anzugeben. Der losbezogene Preis ist der Preis, der gilt, wenn dem betreffenden Bieter lediglich das jeweilige Los zugeschlagen wird. Bieter, die sowohl Los 1 als auch Los 2 anbieten, können zusätzlich für die hierfür vorgesehenen Preispositionen Mischpreise angeben. Mischpreise sind alternative Preise für die einzelnen Geräte- und Dienstleistungspositionen, die ausschließlich unter der Bedingung gelten, dass demselben Bieter sowohl Los 1 als auch Los 2 zugeschlagen werden. Die Möglichkeit zur Angabe von Mischpreisen berücksichtigt, dass sich bei einer gemeinsamen Ausführung beider Lose insbesondere durch organisatorische, technische oder wirtschaftliche Synergien Preisvorteile ergeben können. Der Bieter kann diese Preisvorteile dadurch abbilden, dass er für die einzelnen Preispositionen neben dem losbezogenen Preis einen hiervon abweichenden Mischpreis für den Fall der gemeinsamen Zuschlagserteilung auf beide Lose angibt. Der Mischpreis stellt weder einen Gesamtpreis für beide Lose noch einen pauschalen Nachlass auf die Angebotssumme dar. Er ist vielmehr ein alternativer Preis für die jeweilige einzelne Preisposition. Wird einem Bieter lediglich Los 1 oder lediglich Los 2 zugeschlagen, sind ausschließlich die von ihm für dieses Los angegebenen losbezogenen Preise maßgeblich. Die von ihm angegebenen Mischpreise bleiben in diesem Fall unberücksichtigt. Werden demselben Bieter sowohl Los 1 als auch Los 2 zugeschlagen, werden für die hierfür vorgesehenen Preispositionen die von ihm angebotenen Mischpreise zugrunde gelegt. Gibt ein Bieter vollständige Mischpreise für beide Lose ab, wird die hieraus resultierende gemeinsame Wertungssumme bei der Zuschlagswertung stets als zusätzliche Zuschlagsmöglichkeit berücksichtigt. Hierzu werden die Mischpreise für Los 1 und Los 2 jeweils mit den für das betreffende Los maßgeblichen Wertungsmengen und Wertungszeiträumen multipliziert. Die hieraus resultierenden Wertungssummen für Los 1 und Los 2 werden anschließend zu einer gemeinsamen Wertungssumme addiert. Diese gemeinsame Wertungssumme wird mit den Gesamtwertungssummen sämtlicher übrigen zulässigen Zuschlagskombinationen verglichen. Bei der Zuschlagsentscheidung werden insbesondere folgende Zuschlagskombinationen berücksichtigt: • Vergabe von Los 1 und Los 2 an unterschiedliche Bieter auf Grundlage der jeweiligen losbezogenen Preise; • Vergabe von Los 1 und Los 2 an denselben Bieter auf Grundlage seiner losbezogenen Preise, soweit dieser keine Mischpreise angeboten hat; • gemeinsame Vergabe von Los 1 und Los 2 an denselben Bieter auf Grundlage der von diesem angebotenen Mischpreise. Die Mischpreise nehmen damit unmittelbar an der Preiswertung teil. Ein Mischpreis für Los 1 oder Los 2 kann im Rahmen der gemeinsamen Vergabe auch günstiger sein als der losbezogene Preis eines anderen Bieters für dieses Los. Der einzelne Mischpreis kann jedoch nicht isoliert Grundlage eines Zuschlags nur auf dieses eine Los sein. Er gilt ausschließlich unter der Bedingung, dass demselben Bieter beide Lose gemeinsam zugeschlagen werden. Maßgeblich ist daher nicht allein, welcher Bieter für Los 1 oder Los 2 jeweils isoliert den niedrigsten Preis angeboten hat. Entscheidend ist, welche zulässige Zuschlagskombination für Los 1 und Los 2 insgesamt zur niedrigsten Wertungssumme führt. Den Zuschlag erhält diejenige Kombination von Angeboten, die zur insgesamt niedrigsten Wertungssumme für Los 1 und Los 2 führt. 8.3 Änderungsvorschläge und Verhandlungen Mit dem Erstangebot können die Bieter auf dem hierfür vorgesehenen Formblatt Änderungsvorschläge zu den zur Verhandlung gestellten Vertragsbestimmungen einreichen. Die Änderungsvorschläge sind jeweils zu begründen und dienen der Vorbereitung etwaiger Verhandlungsgespräche. Mindestanforderungen an die ausgeschriebene Leistung sowie die festgelegten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sind nicht Gegenstand der Verhandlungen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der eingereichten Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Soweit Verhandlungen durchgeführt werden, werden die Bieter über Ablauf, Gegenstand und weitere Fristen gesondert informiert.

5.1.11 Auftragsunterlagen:

Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D462994321

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://bi-medien.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 29.10.2026 11:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nicht Preisbezogene Angaben können nachgereicht werden.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15 Techniken:

Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung:

Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit.

8 Organisationen:

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung: WOGEWA Wohnungsbaugesellschaft Waren mbH
Identifikationsnummer: +49 531 18053300
Postanschrift: Radenkämpen 22
Ort: Waren (Müritz)
Postleitzahl: 17192
NUTS-3-Code: Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
E-Mail: info@ecoova.de
Telefon: +49 531 18053300
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit.
Identifikationsnummer: 0385 588-15164
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
NUTS-3-Code: Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b9165bc7-1e41-47fa-8a73-9b1d464a6254 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28.09.2026 21:20
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

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Ablauf eines Vergabeverfahrens

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Öffentliche Ausschreibungen
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Nationale Verfahrensarten
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EU-Ausschreibungen
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Eignung im Vergabeverfahren
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Finales Quiz
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