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Vorschlag für Änderungen im Bauvertragsrecht

Die Bundesregierung plant Änderungen im Bauvertragsrecht, um kostengünstigeres Bauen zu ermöglichen. Der Gesetzentwurf erlaubt fachkundigen Unternehmern, von anerkannten Regeln der Technik abzuweichen, ohne umfangreiche Aufklärungspflichten zu erfüllen.

Die Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch(BGB) soll günstigeres Bauen ermöglicht gemacht werden.
Die Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch(BGB) soll günstigeres Bauen ermöglicht gemacht werden.

Die Bundesregierung hat Anfang Dezember einen Entwurf "eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus" vorgelegt. Der Entwurf befasst sich vor allem mit dem “Gebäudetyp E” und soll dabei ermöglichen, dass es fachkundigen Unternehmen rechtssicher möglich ist, von “anerkannten Regeln der Technik” abzuweichen.

Die bisherige Regelung besagt, dass dafür umfangreiche Aufklärungs- und Hinweispflichten eingehalten werden müssen. Dies soll allerdings dann noch für Verbraucher und nicht fachkundige Unternehmen gelten.

Außerdem geht aus dem Entwurf eine Klarstellung in Paragraf 650a BGB vor. Diese besagt, “dass bestimmte technische Normen und Regeln ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungspflicht sind.” Davon sind v.a. technische Normen und Regeln betroffen, die ausschließlich Komfort- und Ausstattungsmerkmale” meinen.

Zusätzlich soll die Bundesregierung die Ermächtigung erhalten mittels Verordnung weitere technische Normen und Regeln festzulegen, die es erschweren innovative, nachhaltige und kostengünstige Bauweisen erschweren.

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Die Bundesregierung begründet diese Maßnahme damit, dass der Wohnungsbau schwierig geworden sei. Zu den Gründen gehören u.a. die steigenden Baukosten, die sich auch auf die immer höheren Standards der letzten Jahre zurückführen lassen. Dabei seien viele Regeln nicht sicherheitsrelevant und auch nicht für gutes Wohnen zwingend notwendig. Auch innovatives Bauen stehe nicht im Einklang mit diesen Regeln.

Der Bundesrat hat beschlossen zu diesem Gesetzentwurf nicht Stellung zu nehmen.

Quelle: Kurzmeldung Deutscher Bundestag | B_I MEDIEN


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