TI veröffentlicht Korruptionswahrnehmungsindex
Transparency International hat den Korruptionswahrnehmungsindex 2021 veröffentlicht. Dieser zeigt auf, inwieweit Staaten und Gebiete als korrupt wahrgenommen werden.
Am 25.01.2022 hat die Antikorruptionsorganisation Transparency International den Korruptionswahrnehmungsindex 2021 (Corruption Perceptions Index, CPI) vorgelegt. Der Korruptionswahrnehmungsindex offenbart jährlich die Wahrnehmung der Staaten und Gebiete im Hinblick auf korruptes Verhalten innerhalb der Politik und Verwaltung. Er ist weltweit der bekannteste Korruptionsindikator und listet insgesamt 180 Staaten und Gebiete.
Bewertet wird dabei auf einer Skala von 0 bis 100. 0 steht dafür für ein hohes Maß an wahrgenommener Korruption, 100 für keine wahrgenommene Korruption.
Mit jeweils 88 Punkten teilen sich Dänemark, Neuseeland und Finnland den ersten Platz. Auf den untersten Plätzen befinden sich fragile oder autoritär regierte Staaten, wie z.B. Südsudan (11 Punkte) oder Somalia und Syrien (jeweils 13 Punkte).
Dabei kann beobachtet werden, dass sich ein Trend fortsetzt: Wenn rechtsstaatliche und demokratische Institutionen von Staaten eingeengt und Menschenrechte verletzt werden, werden diese Staaten als eher korrupt wahrgenommen. Ungarn und Türkei haben beispielsweise in den vergangenen zehn Jahren weltweit den meisten Punkteverlust erlitten. Dies zeigt auf, dass es eine enge Verbindung zwischen der Einhaltung rechtsstaatlicher und demokratischer Grundsätze und Vermeidung von Machtmissbrauch und Korruption gibt.
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Deutschland nimmt auf der Liste des Indexes mit 80 von 100 Punkten den 10. Platz ein. Der Vorsitzende von Transparency Deutschland, Hartmut Bäiumer, sagte dazu: „Seit sechs Jahren hat sich die Punktzahl Deutschlands nicht mehr verbessert. Das zeigt, dass wir bei der Korruptionsbekämpfung leider kaum vorankommen. Nach der Maskenaffäre war der Druck letztes Jahr zwar endlich hoch genug, um das Lobbyregister einzuführen und die Regeln zu Nebentätigkeiten von Abgeordneten zu verschärfen. Weiterhin bestehen jedoch massive Defizite in allen gesellschaftlichen Bereichen – in der Verwaltung gilt noch immer größtenteils der Grundsatz des Amtsgeheimnisses, die strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen ist noch immer nicht geregelt und Hinweisgeber sind noch immer nicht ausreichend geschützt. So verhindert beispielsweise die willkürliche Berufung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse durch Unternehmen häufig die Aufklärung korruptiver Verdachtsfälle."
Nach § 118e werden nur die Fälle erfasst, wenn auf eine im Plenum oder einem Ausschuss stattfindenden parlamentarischen Entscheidungsprozess, z.B. eine Abstimmung, Einfluss genommen werden soll. Geht es allerdings nur um die Nutzung der Autorität des Mandats oder um die Kontakte eines Abgeordneten, z.B. zu einem Ministerium, ist dies nicht strafbar. Durch die Masken- und Aserbaidschanaffäre wurde dieses rechtliche Schlupfloch noch einmal verdeutlicht.
Quelle: Transparency Deutschland e.V. | B_I MEDIEN
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