Thüringen: Novellierung E-Government-Gesetz

Der Freistaat Thüringen hat bekanntgegeben, dass das Kabinett die Novellierung des Thüringer E-Government-Gesetzes beschlossen hat. So will man dafür sorgen, dass die elektronischen Verwaltungsdienste weiter vorangebracht werden und die elektronische Vorgangsbearbeitung gefördert wird.

„Für die Kommunen ist es einfacher und effizienter, vorhandene Strukturen zu nutzen oder auf die Expertise anderer Gemeinden oder Städte zurückzugreifen, die bereits über notwendige Erfahrungen verfügen," so CIO und Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert.
„Für die Kommunen ist es einfacher und effizienter, vorhandene Strukturen zu nutzen oder auf die Expertise anderer Gemeinden oder Städte zurückzugreifen, die bereits über notwendige Erfahrungen verfügen," so CIO und Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert.

Damit die Verwaltung in Thüringen digitaler wird, wurde nun der Übergangszeitraum bis Ende 2029 verlängert. So will man Behörden genug Zeit einräumen, um technische und organisatorische Anpassungen zu bewältigen. Dazu gehören beispielsweise die flexible, elektronische Schriftformsetzungen. In Thüringen gelten bisher unterschiedliche Regelungen, die noch eine Schriftform benötigen.

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Der Gesetzentwurf sieht auch eine Verbesserung in der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Digitalisierung vor. Um die IT-Aufgaben zu bewältigen, haben sich bereits Kommunen zusammengeschlossen. Durch die Neuregelung können Landkreise nun spezifische Aufgaben und Funktionen im Bereich des E-Governments, der IT-Infrastrukturen und der Verwaltungsdigitalisierung übernehmen und langfristig weiterführen.

Quelle: Finanzministerium Thüringen | B_I MEDIEN


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