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Sachsen-Anhalt: Vergabe im Katastrophenfall

In Sachsen-Anhalt kann das Vergaberecht aufgrund der Hochwasserkatastrophe der letzten Wochen gelockert werden, um schnelles und unbürokratisches Handeln zu ermöglichen.

Vergabestellen sollen im Einzelfall immer prüfen, ob eine Lockerung des Vergaberechts durchgeführt werden kann.
Vergabestellen sollen im Einzelfall immer prüfen, ob eine Lockerung des Vergaberechts durchgeführt werden kann.

Die Hochwasserkatastrophe hat in den vergangenen Wochen für Beschädigungen oder sogar Zerstörung bei Landstrichen, Infrastruktur oder auch Bauwerke gesorgt. Um weitere Gefahren abzuwenden, aber auch um zur Herstellung und Wiederaufbau der Infrastruktur sind Lockerungen im Vergaberecht notwendig. Beschaffungen in diesem Zusammenhang können vereinfacht durchgeführt werden.

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Dafür hat das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten ein Rundschreiben veröffentlicht. Darin heißt es, dass zu beschaffende Stellen prüfen müssen, ob die jeweiligen Anwendungsvoraussetzungen im Einzelfall gegeben sind. Dies muss auch an entsprechender Stelle dokumentiert werden. Wichtig ist, dass die Gefahren- und Notsituation schnell beseitigt wird.

🠮 Im Rundschreiben finden Sie Beispiele, wie das Vergaberecht vereinfacht eingesetzt werden kann.

Quelle: Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt | B_I MEDIEN


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