Praxishinweise zu Lieferengpässen und Preissteigerungen
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat Ende März Praxishinweise zu den Lieferengpässen und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Krieges veröffentlicht.
Der Krieg in Ukraine und die Sanktionen gegen Russland wirken sich auf vielfältige Weise auf das alltägliche Leben aus. Besonders der Bausektor ist davon betroffen. So sind die Preise für viele Baustoffe zum Teil extrem gestiegen. Gründe dafür sind u.a. gestörte Lieferketten. 30 % des Baustahls, 40 % des Roheisens und weitere Rohstoffe, die für die Stahlregelurierung benötigt werden kommen aus Russland, Ukraine und Weißrussland. Auch die Bitumversorgung in Deutschland stammt zu 30 % aus Russland, was für den Straßenbau verwendet wird. Hinzukommt, dass die Kosten für die Energie und Kraftstoffe gestiegen sind.
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Um mit diesen Problemen besser umzugehen, wurden für die Bundesbauverwaltung und den Verkehrswegebau vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Praxishinweise veröffentlicht. Bei neuen Verträgen soll eine Preisgleitklausel hinzugefügt werden, um sich an den Markt anzupassen. In Einzelfällen können auch bei bereits bestehenden Verträgen die Preise noch angepasst werden.
Bundesbauministerin Klara Geywitz äußerte sich wie folgt zu den Entwicklungen und den Praxishinweisen: "Die kriegsbedingt extrem gestiegenen Baustoffpreise stellen viele Unternehmen vor große Schwierigkeiten, weil sie damit nicht kalkulieren konnten. Wir bieten nun eine Lösung für Baustellen des Bundes an. Länder, Kommunen und andere öffentliche Bauauftraggeber können sich daran orientieren." Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr: "Besonders betroffen sind auch die Straßenbaustellen, auf denen Asphalt eingebaut wird. Das in den deutschen Raffinerien zu einem nicht unwesentlichen Anteil aus russischem Erdöl gewonnene Bitumen ist als Bindemittel für die Herstellung von Asphalt von entscheidender Bedeutung. Um die zügige Durchführung der Straßenbaumaßnahmen nicht zu gefährden, unterstützt der Bund die Straßenbauunternehmen, damit sie trotz des starken Anstiegs der Bitumenpreise ihre Aufträge in der vereinbarten Bauzeit erfüllen können."
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Die Praxishinweise sind bereits in Kraft getreten und gelten vorerst bis zum 30.Juni 2022 und können ausschließlich nur bei öffentlichen Bauleistungen eingesetzt werden.
Den gesamten Erlass können Sie hier nachlesen.
Quelle: Newsletter Auftragsberatungsstelle SH April 2022, BMWSB | B_I MEDIEN
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