ÖPP: Viele Defizite - wenig Vorteile
Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) in der EU können nicht als wirtschaftlich tragfähige Option zur Verwirklichung öffentlicher Infrastrukturvorhoben angesehen werden, so der Europäische Rechnungshof in einem Sonderbericht.
Öffentlich-private Partnerschaften in der EU können nicht als wirtschaftlich tragfähige Option zur Verwirklichung öffentlicher Infrastrukturvorhoben angesehen werden. Zu dieser Einschätzung gelangt der Europäische Rechnungshof in seinem Sonderbericht 09/2018.
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Termin vereinbarenKein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis
Bei Projekten im Rahmen von öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) werden sowohl der öffentliche als auch der private Sektor für die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen herangezogen, die üblicherweise vom öffentlichen Sektor bereitgestellt werden. Gleichzeitig werden die strikten Haushaltszwänge in Bezug auf öffentliche Ausgaben gelockert.
In einem Sonderbericht gelangt der Europäische Rechnungshof zu dem Schluss, dass ÖPP zwar das Potenzial haben, eine zügigere Umsetzung politischer Konzepte zu ermöglichen und gute Instandhaltungsstandards zu gewährleisten, die geprüften Projekte jedoch nicht immer wirksam verwaltet wurden und kein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis boten.
Die potenziellen Vorteile der ÖPP wurden oftmals nicht erzielt, da bei ihnen Verzögerungen, Kostensteigerungen und eine unzureichende Nutzung zu verzeichnen waren. Diese Faktoren führten dazu, dass 1,5 Milliarden Euro - davon 0,4 Milliarden Euro an Mitteln der EU - nicht wirksam eingesetzt wurden. Ein weiterer Grund hierfür war der Mangel an geeigneten Analysen, strategischen Ansätzen zur Nutzung von ÖPP und institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Da nur einige wenige Mitgliedstaaten über fundierte Erfahrung und Sachkenntnis bezüglich der Umsetzung erfolgreicher ÖPP-Projekte verfügen, ist die Gefahr groß, dass ÖPP nicht im erwarteten Umfang zum Erreichen des Ziels beitragen, einen größeren Anteil an EU-Finanzmitteln über mischfinanzierte Projekte, unter anderem ÖPP, einzusetzen.
Hier geht es zum Text des Sonderberichts
(Quelle: Europäischer Rechnungshof) | B_I MEDIEN
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