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NRW: Zusatzförderung für Wohnungsbau

In Nordrhein-Westfalen werden 100 Millionen Euro zur Absicherung von Wohnungsbau- und Modernisierungsvorhaben zur Verfügung gestellt.

Der Wohunungsbau ist aufgrund der Auswirkungen des Ukraine-Krieges ins Stocken geraten. In NRW soll ein Förderprogramm dem entgegen wirken.
Der Wohunungsbau ist aufgrund der Auswirkungen des Ukraine-Krieges ins Stocken geraten. In NRW soll ein Förderprogramm dem entgegen wirken.

Mit einer Pressemitteilung hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung am 10. Mai 2023 bekanntgegeben, dass aus dem Sondervermögen “Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine” 100 Millionen Euro für die Absicherung von Wohnungsbauvorhaben in NRW zur Verfügung stehen.

Anstehend

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20.11.2024, 10:00 Uhr
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Jana Urbank, B_I MEDIEN

Auswirkungen des Ukraine-Krieges zeigen sich im Wohnungsbau und der Modernisierung von Wohnungen. Dabei werden die hohen Baukosten, aber auch neue und unklare Anforderungen als Auslöser benannt. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Bundeslandes NRW, Ina Scharrenbach, sagte dazu: “Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen versucht im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Gegenmittel zur Verfügung zu stellen, damit dringend benötigter neuer Wohnraum geschaffen und energetische Modernisierungen zur Erreichung von Klima-zielen durchgeführt werden können.”

Das Programm soll für einen Ausgleich bei den gestiegenen Baukosten mit einem Zuschuss für den Hausbau und Investitionen sorgen. Bauwillige, die ihre Projekte aufgrund der gestiegenen Kosten in den letzten Monaten zurückgestellt haben, sollen im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung, unterstützt werden. Den krisenbedingt entstandenen Mehrkosten will man mit einem Zuschuss von 80 Prozent entgegenwirken. Bei Bauvorhaben, für die eine Bewilligung aus der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen im Förderjahr 2022 und 2023 existiert, kann ein Ergänzungszuschuss beantragt werden.

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Ziel des Programms ist es, Bauvorhaben gem. der öffentlichen Wohnraumförderung fertigzustellen und auch Modernisierungsvorhaben zu fördern. Die Förderung gilt auch für Projekte, die nach 2023 verschoben oder ganz eingestellt wurden, weil die Investitionsbedingungen sich massiv verschlechtert hatten.

Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung | B_I MEDIEN


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