Novellierung der Handwerksordnung
Am 5. Mai 2021 hat der Bundestag den Entwurf der Bundesregierung für ein fünftes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung zugestimmt.
Mit der Novellierung der Handwerksordnung will die Bundesregierung die Handwerksordnung an die neuen Regelungen der Meisterpflichten anpassen. Außerdem werden mit der Novellierung auf weitere Entwicklungen im Handwerksrecht reagiert, die bisher in der Handwerksordnung und anderen handwerksrechtlichen Vorschriften noch nicht aufgenommen wurden. Dazu gehört u.a. die Bezeichnung von Gewerben. Die Verfahren bei Meisterprüfungen werden damit flexibler gestaltet und das Ehrenamt gefördert.
Mehr aus der Vergabe!
Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.
Hier anmelden!
Die Bundesregierung rechnet mit Einsparungen in Höhe von bis 8,62 Millionen Euro durch die Änderungen.
Den Gesetzesentwurf der Bundesregierung können Sie hier nachlesen.
Quellen: Deutscher Bundestag | B_I MEDIEN
Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.
Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.