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Mecklenburg-Vorpommern: Bau- und Liegenschafts-Verwaltung wird umstrukturiert

Der Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (BBL M-V) wird aufgelöst. Aus den derzeit drei BBL M-V Geschäftsbereichen werden ab Januar 2020 vier Staatliche Bau- und Liegenschaftsämter (SBL).

Mecklenburg-Vorpommern: Bau- und Liegenschafts-Verwaltung wird umstrukturiert
Mecklenburg-Vorpommern: Bau- und Liegenschafts-Verwaltung wird umstrukturiert

Die staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird umstrukturiert. Der landeseigene Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (BBL M-V) wird aufgelöst. Aus den drei BBL M-V Geschäftsbereichen Schwerin, Neubrandenburg sowie Hochschul- und Klinikbau werden vier Staatliche Bau- und Liegenschaftsämter (SBL) mit Sitz in Schwerin, Rostock, Greifswald sowie Neubrandenburg. Das Gesetz dazu (Gesetz zur Modernisierung der Staatshochbau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern - Gesetzentwurf der Landesregierung) wurde am 4. September 2019 im Landtag Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet.

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Die vier neuen SBL werden ab dem 1. Januar 2020 die Aufgaben des staatlichen Hochbaus für das Land, den Bund und für Dritte übernehmen sowie die sach- und fachgerechte Unterbringung der Landesdienststellen gewährleisten. Als Dienstleister rund um das Gebäude gehören die SBL als untere Landesbehörden in den Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums M-V.

Änderung der Organisationsstruktur

Die bisherigen Abteilungen Zentrale Dienste, Landesbau und Liegenschaften sowie Bundesbau gehen als Referate in das Finanzministerium M-V mit einer Außenstelle in Rostock ein. Sonderaufgaben wie die Prüfung von Zuwendungsbauprojekten (antragsbegleitend und Verwendungsnachweise), das Altlastenmanagement, die Bearbeitung der Fiskalerbschaften, Fuhrparkverwaltung, Personalmanagement, Organisation und Finanzbuchhaltung werden ebenfalls aus dem BBL M-V in das Finanzministerium eingegliedert.

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Mit der Transformation soll die baudurchführende Ebene gestärkt werden und die teilweise doppelte Prüfung von Bauunterlagen entfallen. So können Bauprojekte noch schneller umgesetzt werden und dafür bereitstehende Mittel aus dem Landeshaushalt mit der Beauftragung bauausführender Firmen, Planungsbüros, Lieferanten und Dienstleistungsunternehmen umgesetzt werden.

Für die Nutzer und Kooperationspartner soll sich nach Ausschage des BBL M-V mit Blick auf die bau- und liegenschaftsbezogenen Aufgaben grundsätzlich nichts ändern.

(Quelle: Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern) | B_I MEDIEN

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