Keine weitere Verlängerung für Sonderregelungen
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat bekanntgegeben, dass die Sonderregelungen zum Umgang mit Lieferengpässen und Materialpreissteigerungen wie geplant zum 30. Juni 2023 auslaufen werden.
Am 25. März 2022 wurden Sonderregelungen aufgrund von Lieferengpässen und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Krieges erlassen. Zunächst galten diese nur befristet bis zum 30. Juni 2022. Darauf folgte eine erste Verlängerung bis zum 31. Dezember 2022. Dazu wurde eine alternative Methode zur Ermittlung der Basiswerte für die Stoffpreisgleitklausel eingeführt. Mit einem Erlass vom 06. Dezember 2022 wurde eine zweite Verlängerung bis zum 30. Juni 2023 festgelegt. Da sich aber nun die Preise im Bausektor wieder stabilisiert haben, werden die Sonderregelungen wie geplant am 30. Juni 2023 nicht mehr weitergeführt.
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Ab dem 1. Juli 2023 werden dann wieder die allgemeinen Bestimmungen der Richtlinie 225 des VHB gelten. Zusätzlich wurde mit dieser Aufhebung das Hinweisblatt 225a überarbeitet. Klargestellt wurde, dass die Stoffpreisanteile sind zu jeder GP-Nummer bei der Angebotsabgabe anzugeben. Fehlen diese Angaben, kommt es zum Ausschluss des Angebots.
Die Aufhebung der Erlasse zur Stoffpreisgleitklausel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen können Sie hier nachlesen.
Quelle: Auftragswesen Aktuell Auftragsberatungsstelle Hessen Juli 2023 | B_I MEDIEN
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