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Neue Handreichung: Zusammenarbeit in der Lieferkette

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat eine neue Handreichung veröffentlicht. Thema dieser Handreichung ist die Zusammenarbeit in der Lieferkette.

Das Lieferkettensorgfaltsgesetz verpflichtet Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten einzuhalten.
Das Lieferkettensorgfaltsgesetz verpflichtet Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten einzuhalten.

Mit der Handreichung “Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern” hat das BAFA im August eine Hilfestellung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) veröffentlicht. Durch das LkSG sind Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet bestimmte menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. Seit 2023 gilt dies für Unternehmen mit mindestens 3000 Arbeitnehmer:innen im Inland, ab 2024 ab mindestens 1000 Arbeitnehmer:innen im Inland.

Anstehend

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Das LkSG hat außerdem auch Auswirkungen auf Unternehmen, die zwar nicht in den oben genannten Anwendungsbereich fallen, aber dennoch direkte oder indirekte Zulieferbeziehungen zu einem verpflichteten Unternehmen haben.

In der nun veröffentlichten Handreichung wird deutlich, welche Aufforderungen verpflichtete Unternehmen ihren Zulieferern gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stellen dürfen und welche nicht. Zusätzlich enthält es Empfehlungen für eine konstruktive Zusammenarbeit. Bereits vorab, und in Ergänzung zu dieser Handreichung, hatte das BAFA einen Fragenkatalog inklusive Antworten für KMUs veröffentlicht. Außerdem wurde eigenständig in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte eine Zusammenfassung dieser Handreichung (Executive Summary) veröffentlicht.

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🠮 Die Handreichung können Sie hier herunterladen.

Quelle: Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. | B_I MEDIEN


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