BMWK Rundschreiben zur Unterbringung und Versorgung Schutzsuchender
Das BMWK hat ein Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden veröffentlicht. Es nimmt Bezug auf zwei Rundschreiben aus 2015 und 2022.
Als Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sind bisher 1,1 Millionen Geflüchtete nach Deutschland gekommen. Das stellt Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen, denn die Zugangszahlen irregulärer Migration ist größer als die der letzten Jahre. Die bestehenden Kapazitäten zur Unterbringung der Geflüchteten sind an vielen Orten bereits überschritten. Deshalb muss die öffentliche Beschaffung zur angemessenen Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten schneller abgewickelt werden.
Das jetzt veröffentlichte Rundschreiben zeigt noch einmal bestehende Möglichkeiten für eine schnelle und effiziente Durchführung von Dringlichkeitsvergabeverfahren im Flüchtlingskontext auf und weist auf bereits veröffentlichte Rundschreiben hin.
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Dazu gehören folgende Rundschreiben von 2015 und 2022:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen vom 24.8.2015 (AZ: IB6-270100/14)1
- Europäische Kommission: Mitteilung der Kommission an das europäische Parlament und den Rat zu den Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingsproblematik vom 9.9.2015 (COM(2015) 454 final)2
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Rundschreiben zur Anwendung von dringlichen Vergaben im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg
Die Möglichkeiten in den oben genannten Rundschreiben sind auch im derzeitigen geltenden Rechtsrahmen anwendbar. Dazu gehören die Beschaffung zur Herrichtung von vorhandenen Gebäuden der Kommunen, der Länder, des Bundes, die Errichtung von Gebäuden in Modulbauweise, die Beschaffungen von Waren (z.B. Kleidung, Decken, Betten, Nahrungsmittel, Container, Zelte) und/ oder die Versorgung der ankommenden Flüchtlinge mit Verpflegung, Medizin, sozialen Dienstleistungen, Sicherheitsdienstleistungen und Reinigungsdienstleistungen.
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Quelle: BMWK | B_I MEDIEN
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