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BMWK Rundschreiben zur Unterbringung und Versorgung Schutzsuchender

Das BMWK hat ein Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden veröffentlicht. Es nimmt Bezug auf zwei Rundschreiben aus 2015 und 2022.

Das aktuelle Rundschreiben bezieht sich u.a. auf bereits veröffentlichte Rundschreiben.
Das aktuelle Rundschreiben bezieht sich u.a. auf bereits veröffentlichte Rundschreiben.

Als Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sind bisher 1,1 Millionen Geflüchtete nach Deutschland gekommen. Das stellt Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen, denn die Zugangszahlen irregulärer Migration ist größer als die der letzten Jahre. Die bestehenden Kapazitäten zur Unterbringung der Geflüchteten sind an vielen Orten bereits überschritten. Deshalb muss die öffentliche Beschaffung zur angemessenen Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten schneller abgewickelt werden.

Das jetzt veröffentlichte Rundschreiben zeigt noch einmal bestehende Möglichkeiten für eine schnelle und effiziente Durchführung von Dringlichkeitsvergabeverfahren im Flüchtlingskontext auf und weist auf bereits veröffentlichte Rundschreiben hin.

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Dazu gehören folgende Rundschreiben von 2015 und 2022:

  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen vom 24.8.2015 (AZ: IB6-270100/14)1
  • Europäische Kommission: Mitteilung der Kommission an das europäische Parlament und den Rat zu den Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingsproblematik vom 9.9.2015 (COM(2015) 454 final)2
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Rundschreiben zur Anwendung von dringlichen Vergaben im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg

Die Möglichkeiten in den oben genannten Rundschreiben sind auch im derzeitigen geltenden Rechtsrahmen anwendbar. Dazu gehören die Beschaffung zur Herrichtung von vorhandenen Gebäuden der Kommunen, der Länder, des Bundes, die Errichtung von Gebäuden in Modulbauweise, die Beschaffungen von Waren (z.B. Kleidung, Decken, Betten, Nahrungsmittel, Container, Zelte) und/ oder die Versorgung der ankommenden Flüchtlinge mit Verpflegung, Medizin, sozialen Dienstleistungen, Sicherheitsdienstleistungen und Reinigungsdienstleistungen.

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🠮 Im aktuellen Rundschreiben werden die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst. Das Rundschreiben und die geltenden Regelungen können Sie hier nachlesen. Dabei werden Fristverkürzungen und die Anwendung von Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb definiert.

Quelle: BMWK | B_I MEDIEN


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