BDE kritisiert Auftragsvergabe ohne Wettbewerb

In ihrer Ende Mai durchgeführten Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Novellierung des Vergaberechts bekräftigte der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. (BDE ) seine Kritik an den zu weit gehenden Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Vergaberechts für die öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit.

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Nach dem Gesetzentwuf könnten öffentliche Auftraggeber Dienstleistungen ohne Ausschreibung beauftragen. Der BDE sieht in der Vergabe von Aufträgen zwischen öffentlichem Auftraggeber und öffentlichem Unternehmen ohne Wettbewerb einen massiven Vorschub für weitere Rekommunalisierungen.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Die weite Ausgestaltung der Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Vergaberechtes für die interkommunale Zusammenarbeit und die Inhouse-Vergabe stehen aus Sicht des BDE im klaren Widerspruch zu dem erklärten Ziel der Bundesregierung, Entsorgungsleistungen im Wettbewerb zu vergeben.“

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Noch im April habe die Bundesregierung, so Peter Kurth, in der Stellungnahme zum 20. Hauptgutachten der Monopolkommission gefordert, Entsorgungsleistungen mit Blick auf die Qualität auszuschreiben. „Es gibt keinen Grund, dass dieselbe Bundesregierung nun ein Gesetz diskutiert, das de facto zu einer Verdrängung privater
Entsorgungsdienstleistungen durch die öffentliche Hand führt. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, einem weiteren Aushebeln des Wettbewerbs im Vergaberecht Einhalt zu gebieten.“
bi

(Quelle: BDE)


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