Autobahn GmbH: Open-House-Verfahren nun bundesweit

Was mit einem Pilotprojekt bei der Autobahn GmbH begonnen hat, wird nun zum Standard. In Zukunft sollen Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gemäß HOAI im Open-House-Verfahren vergeben werden.

Open-House-Verfahren dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden.
Open-House-Verfahren dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden.

Das Pilotprojekt der Autobahn GmbH wurde in der Niederlassung Südbayern getestet. Dabei wurden Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gemäß HOAI auf der Grundlage eines Rahmenvertrages in Open-House-Verfahren vergeben. Da die Erfahrungen dieses Pilotprojektes positiv waren, soll die Vorgehensweise nun auch bundesweit zum Einsatz kommen. Damit will man die Planungsleistungen einfacher und schneller vergeben.

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Bei Open-House-Verfahren schließt der Auftraggeber mit allen Unternehmen, die sich für die Leistung interessieren, einen Rahmenvertrag ab. Da keines der interessierten Unternehmen vom Auftraggeber ausgewählt wird, liegt auch kein Beschaffungsvorgang vor, der durch das Vergaberecht geregelt wird. Die Bekanntmachungen zu den Open-House-Verfahren werden dennoch öffentlich bekannt gegeben, da solche Zulassungsverfahren europaweit bekannt gemacht werden müssen.

Ob ein Auftraggeber ein Open-House-Verfahren durchführen kann, liegt im Ermessen des Auftraggebers. Dafür müssen allerdings bestimmte Bedingungen gegeben sein. Zum Beispiel müssen die Vertragsbedingungen für alle Unternehmen gleich sein und es muss eindeutige Regeln für den Vertragsschluss und Vertragsbeitritt geben.

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Quelle: Verband Beratender Ingenieure | B_I MEDIEN


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