Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Ein Gewerberegisterauszug ist ein "gewerberechtliches Führungszeugnis", das zeigt, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Es wird vom Bundesamt für Justiz erstellt.

Gemäß § 19 MiLoG müssen öffentliche Auftraggeber im Rahmen ihrer Tätigkeit bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für den Bewerber,
der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung beim Gewerbezentralregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Absatz 1 oder Absatz 2 MiLoG anfordern.
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Wie öffentliche Stellen einen Onlinezugang zum Gewerbezentralregister erhalten können, wird auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz erläutert.
Das Antragsformular zur Freischaltung eines online-Zugangs für Vergabestellen finden Sie hier.
(Quelle: Auftragsberatungszentrum Bayern e.V.)
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