Teilnahmefrist
Frist, innerhalb der bei Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb die Teilnahmeanträge der am Auftrag interessierten Bewerbern beim Auftraggeber eingehen müssen. Vor Ablauf dieser Frist darf der Auftraggeber die Teilnahmeanträge nicht öffnen. Die Teilnahmefrist beginnt am Tag nach Absendung der Auftragsbekanntmachung.
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