Aktualisierung der Formulare des VHB Bund – Ausgabe 2017 – Stand 2019
Die Änderungen der VOB/A im Jahr 2019 führten zu Anpassungen an den Formblättern des VHB Bund für die Baumaßnahmen des Bundes (Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes). Diese Aktualisierungen auf den Stand 2019 waren ab dem 01.08.2019 anzuwenden. Für die Integration in elektronische eVergabe-Systeme gab es eine Übergangsfrist bis Ende Januar 2020, ab dem 01.02.2020 sind sie dann anzuwenden.
In der B_I eVergabe finden Sie die angepassten Formulare im Formularsatz "VHB_Bund" und für die Rahmenvereinbarungen im Formularsatz "VHB Bund RV".
Zusätzliche Angaben unter Menüpunkt Vorbereitung, Register Basisdaten
Um die Änderungen in der VOB und damit einhergehend im VHB Bund in die B_I eVergabe zu integrieren, sind zusätzliche Eingaben im Menüpunkt "Vorbereitung", Register "Basisdaten" notwendig.
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Im Bereich "Angebotsabgabe" ist die Abfrage nach der Zulässigkeit von mehreren Hauptangeboten hinzugekommen. Diese Einstellung wird in die nationalen Bekanntmachungen (Bauleistung) und in die Aufforderung zu Angebotsabgabe (Bauleistung und Rahmenvereinbarung) übernommen.
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Im Bereich "Zuschlagskriterien" gibt es nun für die Erfassung der Zuschlagskriterien einen Assistenten, mit dem für die Wertung von Angeboten genutzen Kriterien eingegeben werden können. Diese Angaben werden auf Wunsch auch in die Veröffentlichungen übernommen.
Erkennen geänderter Formulare
Bei der Überarbeitung des VHB Bund wurden nicht alle Formulare geändert. Ob es sich um ein geändertes Formular handelt, ist am Formularkopf zu erkennen.
Bei geänderten Formularen steht anstatt des VHB-Erstellzeitpunktes "Ausgabe 2017" der Änderungszeitpunkt "Ausgabe 2017 - Stand 2019".
Dies ist entweder beim Bearbeiten des Formulars oder in der erstellten PDF zu sehen.
Geänderte Formulare
Bekanntmachungen
Die Bekanntmachung wurde für beide Formularsätze ("VHB_Bund", "VHB Bund RV") überarbeitet.
Eingearbeitet wurden die im Menüpunkt "Vorbereitung", Register "Basisdaten" definierten Zuschlagskriterien und die Zulässigkeit mehrerer Hauptangebote (bei nationalen Bauleistungen).
Bei EU-weiten Verfahren wurden daneben auch die geänderten Prüfrichtlinien der EU für die Vollständigkeitsprüfung eingebunden.
Änderungen betreffen:
- Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung (e121)
- Bekanntmachung Teilnahmewettbewerb (e122)
- Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung UVgO
- Bekanntmachung Teilnahmewettbewerb UVgO
- EU-Vorinformation
- EU-Bekanntmachung
- EU-Vergebener Auftrag/EU-Aufhebung
Vergabeunterlagen Formularsatz VHB_Bund
geänderte Vergabeunterlagen Bauleistungen:
- Eigenerklärung zur Eignung (e124)
- Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (e211)
- Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU (e211 EU)
- Teilnahmebedingungen (e212)
- Teilnahmebedingungen EU (e212 EU)
- Angebotsschreiben (e213)
- Besondere Vertragsbedingungen (e214)
entfallene Vergabeunterlagen Bauleistungen:
- Zusätzliche Vertragsbedingungen (e215)
geänderte Vergabeunterlagen Liefer-/Dienstleistungen:
- Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen (e124 LD)
- Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (e631)
- Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU (e631 EU)
- Bewerbungsbedingungen (e632)
- Bewerbungsbedingungen EU (e632 EU)
- Angebotsschreiben (e633)
- Besondere Vertragsbedingungen (e634)
- Zusätzliche Vertragsbedingungen (e635)
Vergabeunterlagen Formularsatz VHB Bund RV
Der gesamte Bereich Rahmenvereinbarungen wurde vollständig neu strukturiert und wie der Bereich 210 Formblätter für Bauleistungen geordnet.
Rahmenvereinbarungen im Auf- und Angebotsverfahren werden zu Rahmenvereinbarung Bauunterhalt.
Die im VHB Bund 2017 hinzugekommenen Formulare für EU-weite Rahmenvereinbarung sind jetzt analog dem Bauleistungsbereich (210 Formblätter für Bauleistungen) dem Bereich der Rahmenvereinbarungen (610 Rahmenvereinbarung) zugeordnet. Damit entfallen die Formulare des Bereichs 650 Rahmenvereinbarungen EU.
geänderte Vergabeunterlagen Rahmenvereinbarung:
- Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (e611) - ehemals: e611.1
- Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Bauunterhalt (e611 BU) - ehemals: e611.2
- Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU (e611 EU) - ehemals: e651 EU
- Teilnahmebedingungen (6212)
- Teilnahmebedingungen EU (e612 EU) - ehemals: e652 EU
- Angebotsschreiben (e613) - ehemals: e613.1 + e653 EU
- Angebotsschreiben Bauunterhalt (e613 BU) - ehemals: e613.2
- Besondere Vertragsbedingungen (e614) - ehemals: e614 + e654 EU
entfallene Vergabeunterlagen Rahmenvereinbarung:
- Zusätzliche Vertragsbedingungen (e655)
Neue Formulare im VHB_Bund und im VHB Bund RV
- Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (e216)
- Informationen zur Datenerhebung (das dafür vorgesehene Formular ist in der aktuellen Fassung des VHB Bund noch nicht enthalten, es wird gesondert eingeführt)
nur bei Rahmenvereinbarung:
- Teilnahmebedingungen Bauunterhalt (e612 BU)
- Preisgleitklausel (e615)
Wechsel des Formularsatzes
Bei Anlage eines neuen Verfahrens wird ab 01.02.2020 der Formularsatz "VHB_Bund" als Standard verwendet.
Vor dem 01.02.2020 erfolgte die Anlage mit dem "alten" Formularsatz "VHB Bund".
Zur Unterscheidung des "alten" vom "neuen" Formularsatz ist im "neuen" Formularsatz ein Unterstrich zwischen VHB und Bund eingefügt.
Haben Sie Ihr Verfahren bereits im Januar gestartet (Absendung der Bekanntmachung bei Verfahren mit Bekanntmachung, Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe bei Verfahren ohne Bekanntmachung), können Sie problemlos weiterarbeiten.
Bei Verfahren, die erst nach dem 01.02.2020 starten, empfehlen wir die Umschaltung auf den neuen Formularsatz "VHB_Bund". Wenn Sie das nicht möchten, sollten Sie ein neues Verfahren anlegen.
Dabei ist es egal, ob es sich um einen Bekanntmachungstext oder eine Vergabeunterlage handelt und ob es ein eigenes Dokument oder ein vom System bereitgestelltes Formular ist.
Im Menüpunkt "Vorbereitung", Register "Basisdaten" finden sie im Bereich "Beschreibung" die Formularsatzauswahl.
Auswirkung der Änderung des Formularsatzes auf Eingaben in den Formularen
Eingaben, die vor der Änderung des Formularsatzes in Formulare getätigt haben, sind gespeichert.
Wenn Sie neue Formulare erstellten, sollten Sie deshalb kontrollieren, ob die Angaben noch vorhanden sind.
Bei der Anlage der neuen Formulare wurde versucht, möglichst die alten Strukturen beizubehalten, an einigen Stellen war dies durch die Änderungen an den Formularen nicht möglich. In der Regel bleiben die bereits getätigten Eingaben aber erhalten.