Ausschreibung in Kaltenkirchen
Reinigung in Schulen, Sporthallen und öffentlichen Gebäuden
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
25.08.2026, 09:00
Zeitraum der Ausführung
01.12.2026–30.11.2029
Auftraggeber
Stadt Kaltenkirchen
Ausführungsort
Zugehörige Leistungen
Leistungsbeschreibung
Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen und Sporthallen der Stadt Kaltenkirchen bzw. des Schulverbandes Kaltenkirchen und in öffentlichen Gebäuden der Stadt Kaltenkirchen
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0001
Titel: Unterhalts- / Grundreinigung städtische Schulen
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0002
Titel: Unterhalts- / Grundreinigung Schulen des Schulverbandes Kaltenkirchen
5.1 Interne Referenz-ID Los: LOT-0003
Titel: Unterhaltsreinigung städtische Gebäude
Bekanntmachungstext
1 Beschaffer:
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung: Stadt Kaltenkirchen
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2 Verfahren:
2.1 Verfahren:
Titel: Reinigung in Schulen, Sporthallen und öffentlichen Gebäuden
Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen und Sporthallen der Stadt Kaltenkirchen bzw. des Schulverbandes Kaltenkirchen und in öffentlichen Gebäuden der Stadt Kaltenkirchen
Kennung des Verfahrens: b1000000-c0de-4000-a000-00d462293519
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 90919300 Reinigung von Schulen
Zusätzlicher Klassifizierungscode (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
2.1.2 Erfüllungsort:
Ort: Kaltenkirchen
Postleitzahl: 24568
NUTS-3-Code: Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen:
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6 Ausschlussgründe:
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5 Los:
5.1 Interne Referenz-ID Los:
LOT-0001
Titel: Unterhalts- / Grundreinigung städtische Schulen
Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen und Sporthallen der Stadt Kaltenkirchen
Interne Kennung: Los 1
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 90919300 Reinigung von Schulen
Menge: 19.511
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde.
5.1.2 Erfüllungsort:
Ort: Kaltenkirchen, Holstein
Postleitzahl: 24568
NUTS-3-Code: Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Datum des Beginns: 01.12.2026
Enddatum der Laufzeit: 30.11.2029
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien:
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10 Zuschlagskriterien:
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nach der „Erweiterten Richtwertmethode“ gemäß Richtlinie UfAB 2018. Die Bewertungskriterien umfassen den Angebotspreis, die Anzahl der Reinigungsstunden sowie die Beschreibung der Objektorganisation und des Qualitätsmanagements des Bieters.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Anwendung der „Erweiterten Richtwertmethode“ gemäß Richtlinie UfAB 2018.
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18.08.2026 12:00
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D462293519.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://bi-medien.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25.08.2026
09 :
00
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 25.08.2026 10:00
Ort des Eröffnungstermins: elektronische Angebotsöffnung
Eröffnungstermin - Beschreibung: Die Anwesenheit von Bietern und Bevollmächtigten beim Öffnungsverfahren ist gemäß § 55 VgV nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Reinigungsvertrag des Auftraggebers
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung:
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1 Interne Referenz-ID Los:
LOT-0002
Titel: Unterhalts- / Grundreinigung Schulen des Schulverbandes Kaltenkirchen
Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen und Sporthallen der Stadt Kaltenkirchen
Interne Kennung: Los 2
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 90919300 Reinigung von Schulen
Menge: 23.126
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde.
5.1.2 Erfüllungsort:
Ort: Kaltenkirchen, Holstein
Postleitzahl: 24568
NUTS-3-Code: Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Datum des Beginns: 01.12.2026
Enddatum der Laufzeit: 30.11.2029
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien:
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10 Zuschlagskriterien:
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nach der „Erweiterten Richtwertmethode“ gemäß Richtlinie UfAB 2018. Die Bewertungskriterien umfassen den Angebotspreis, die Anzahl der Reinigungsstunden sowie die Beschreibung der Objektorganisation und des Qualitätsmanagements des Bieters.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Anwendung der „Erweiterten Richtwertmethode“ gemäß Richtlinie UfAB 2018.
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D462293519.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://bi-medien.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25.08.2026 09:00
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 25.08.2026 10:00
Ort des Eröffnungstermins: elektronische Angebotsöffnung
Eröffnungstermin - Beschreibung: Die Anwesenheit von Bietern und Bevollmächtigten beim Öffnungsverfahren ist gemäß § 55 VgV nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Reinigungsvertrag des Auftraggebers
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung:
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1 Interne Referenz-ID Los:
LOT-0003
Titel: Unterhaltsreinigung städtische Gebäude
Beschreibung: Unterhaltsreinigung in öffentlichen Gebäuden der Stadt Kaltenkirchen
Interne Kennung: Los 3
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Menge: 8.843
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde.
5.1.2 Erfüllungsort:
Ort: Kaltenkirchen, Holstein
Postleitzahl: 24568
NUTS-3-Code: Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Datum des Beginns: 01.12.2026
Enddatum der Laufzeit: 30.11.2029
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien:
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10 Zuschlagskriterien:
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nach der „Erweiterten Richtwertmethode“ gemäß Richtlinie UfAB 2018. Die Bewertungskriterien umfassen den Angebotspreis, die Anzahl der Reinigungsstunden sowie die Beschreibung der Objektorganisation und des Qualitätsmanagements des Bieters.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Anwendung der „Erweiterten Richtwertmethode“ gemäß Richtlinie UfAB 2018.
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D462293519.
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://bi-medien.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25.08.2026 09:00
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung:
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
8 Organisationen:
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Kaltenkirchen
Identifikationsnummer: t:041919390
Abteilung: - Der Bürgermeister -
Postanschrift: Holstenstr. 14
Ort: Kaltenkirchen
Postleitzahl: 24568
NUTS-3-Code: Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
Kontaktstelle: -
E-Mail: info@kaltenkirchen.de
Telefon: +49(4191)9390
Fax: +49(4191)939100
Internet-Adresse: https://www.kaltenkirchen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Identifikationsnummer: t:49 4319884542
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
NUTS-3-Code: Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 431988-4542
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 02a7041e-23c6-419d-a315-ff68f4343b87 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21.07.2026 08:30
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch.
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