Ausschreibung in Itzehoe
Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im TN Nord (Los 1), Ost (Los 2) und West (Los 3)
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
26.04.2026
Zeitraum der Ausführung
01.01.2028 für 12 Jahre
Auftraggeber
Kreis Steinburg
Ausführungsort
Zugehörige Leistungen
Leistungsbeschreibung
Bekanntmachungstext
1 Beschaffer:
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung: Kreis Steinburg
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2 Verfahren:
2.1 Verfahren:
Titel: Öffentl. Dienstleistungsaufträge | Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im TN Nord (Los 1), Ost (Los 2) und West (Los 3)
Beschreibung: Öffentliche Vorankündigung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen für die Teilnetze Nord, Ost und West im Kreis Steinburg im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes. Der ÖPNV-Aufgabenträger Kreis Steinburg beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 2 Abs. 4 ÖPNVG SH i. V. m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG) Dienstleistungsaufträge mit einer Laufzeit von zwölf Jahren wettbewerblich zu vergeben. Die Betriebsaufnahme in den jeweiligen Teilnetzen erfolgt zum 01.01.2028. Von dem Auftrag erfasst werden Busverkehrsleistungen (CPV-Code 60112000) im Kreis Steinburg (NUTS-Code DEF0E) mit einer jährlichen Leistung von ca. 2,12 Mio. Fahrplan-Kilometern und max. 39 gleichzeitig stattfindenden Fahrten. Die konkreten Linien pro Teilnetz finden sich in der Beschreibung zu den Losen. Einzelne Linien verlaufen nicht nur durch den Kreis Steinburg, sondern auch durch die angrenzenden Kreise Dithmarschen, Rendsburg-Eckernförde und Segeberg. Der Kreis behält sich das Recht vor, eine Loslimitierung für die Vergabe der Teilnetze zu definieren. Die Verkehrsverträge werden jeweils als Bruttovertrag ausgeführt. Die Anforderungen bezüglich der relevanten Linien pro Teilnetz finden sich unter der jeweiligen Losbeschreibung. Die Anforderungen bezüglich des Tarifes sind auf der Homepage des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) unter https://www.hvv.de/de/gemeinschaftstarif, die der zu erbringenden Qualität unter https://www.hvv.de/de/ausschreibung publiziert. Die Informationen zum SH-Tarif sind unter http://www.nah.sh/fahren/fahrkarten-und-tarife/sh-tarif/ veröffentlicht. Da die definierten hvv Qualitätsstandards inhaltlich sowie redaktionell zum Teil veraltet sind, erfolgt im Zuge der Überarbeitung des QSV eine Anpassung dieser. Trotz der erforderlichen Aktualisierung behalten die hvv Standards weiterhin ihre Gültigkeit.
Kennung des Verfahrens: b1000000-c0de-4000-a000-00d461191996
Interne Kennung: I21-4/2026-056/IV32
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
2.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2 Erfüllungsort:
NUTS-3-Code: Steinburg (DEF0E)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen:
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
other - Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie GWB und VgV
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6 Ausschlussgründe:
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung:
Betrug oder Subventionsbetrug:
Bildung krimineller Vereinigungen:
Einstellung der beruflichen Tätigkeit:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Insolvenz:
Interessenkonflikt:
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags:
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung:
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren:
Rein nationale Ausschlussgründe: Es gelten alle Ausschlussgründe nach GWB und VgV; im Übrigen gelten alle hier aufgelisteten Ausschlussgründe.
Schwere Verfehlung:
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens:
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben:
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen:
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung:
Zahlungsunfähigkeit:
5 Los:
5.1 Interne Referenz-ID Los:
LOT-0001
Titel: Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Teilnetz Nord
Beschreibung: Öffentliche Vorankündigung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für das Teilnetz Nord im Kreis Steinburg im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes. Der ÖPNV-Aufgabenträger Kreis Steinburg beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 2 Abs. 4 ÖPNVG i. V. m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG) einen Dienstleistungsauftrag mit einer Laufzeit von zwölf Jahren wettbewerblich zu vergeben. Über die ggü. den Festlegungen des RNVP verlängerte Vertragslaufzeit wird die Amortisationsdauer der mit dem Einstieg in den emissionsfreien Verkehr verbundenen Investitionen berücksichtigt. Die Betriebsaufnahme erfolgt zum 01.01.2028. Der Auftrag umfasst die hvv-Linien 6150, 6151, 6160, 6161, 6162, 616x (neue Linie Vaale-Schenefeld), 6170, 6171, 6172 und 6173. Die Fahrplanleistung beträgt ca. 898.000 Fpl-km pro Jahr. Die im Rahmen des Auftrages zu erfüllenden Anforderungen bezüglich des Fahrplanes sind in den Dokumenten unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.öpnv-steinburg.de/index.php?id=1280 Zum aktuellen Stand werden zur Verkehrsspitze in Summe 17 Fahrzeuge benötigt, davon 15 Solo- und zwei Gelenkbusse. Das Verkehrsunternehmen hat die für die dauerhafte Abdeckung der Fahrgastnachfrage erforderliche Anzahl (inkl. Reservefahrzeuge) an ausreichend dimensionierten Fahrzeugen vorzuhalten und einzusetzen. Zur Sicherstellung eines funktionsfähigen Wettbewerbs sowie eines stabilen Betriebs in der Anlaufphase (1. und 2. Betriebsjahr) gelten folgende ggü. dem RNVP abweichende Anforderungen zum Fahrzeugeinsatz: Das Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge soll 12 Jahre nicht überschreiten. Die Fahrzeuge dürfen nicht älter als 14 Jahre sein. Perspektivische Anpassungen an die im Regionalen Nahverkehrsplan 2025 - 2029 (RNVP) definierten Standards bleiben bei entsprechender Verfügbarkeit von Finanzmitteln über Zubestellungen vertraglich möglich. Mit der Neuvergabe der Verkehrsleistungen erfolgt der Einstieg in den emissionsfreien Fahrbetrieb, wobei ein gegenüber den Festlegungen des RNVP (Kap. 8) abweichender Einstiegspfad gewählt wird, der die Leistungsfähigkeit der Marktteilnehmer, die verfügbaren Finanzressourcen und insbesondere den verbleibenden zeitlichen Vorlauf berücksichtigt. Es sind die Mindestanforderungen des SaubFahrzeugBeschG umzusetzen, sodass über die Vertragslaufzeit mindestens 32,5 % der Fahrzeugflotte emissionsfrei (z.B. Elektrobusse) betrieben werden. Weitere 32,5 % der Flotte werden als „saubere“ Fahrzeuge (z.B. Betrieb mit HVO-Kraftstoff) gefordert. Eine Möglichkeit der Erfüllung besteht darin, dass ab Betriebsbeginn 2028 zunächst 67,5 % der (ggf. gebrauchten) Fahrzeuge mit herkömmlichem Diesel und 32,5 % der Fahrzeuge mit HVO-Kraftstoff betrieben werden. Zum dritten Betriebsjahr (also ab 01.01.2030) sind dann 40 % der Fahrzeuge emissionsfrei zu betreiben, um die gesetzliche Quote über die Vertragslaufzeit zu erfüllen. Diese emissionsfreien Fahrzeuge ersetzen dann anteilig die konventionellen Dieselbusse. Zur anteiligen Finanzierung dieser Investitionen plant der Kreis Steinburg die Beantragung von Fördermitteln nach der jeweils aktuellen „Richtlinie zur Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben im Personenverkehr“ des Bundesministeriums für Verkehr. Der Kreis behält sich im Falle der wettbewerblichen Vergabe das Recht vor, dass die Quoten dieses Teilnetzes mit denen der anderen Teilnetze verrechnet werden. Damit wäre es möglich, dass der Kreis bei einem Teilnetz einen geringeren Anteil an emissionsfreien Fahrzeugen fordert, wenn im Gegenzug für ein anderes Teilnetz eine höhere Quote erreicht wird. Zum aktuellen Stand geht der Kreis davon aus, dass die Mindestquote an emissionsfreien Fahrzeugen pro Teilnetz zwischen 25 % und 40 % schwankt. Für den Fall eines eigenwirtschaftlichen Antrags nach § 12, Abs. 6 PBefG sind die geforderten Mindestquoten nach SaubFahrzeugBeschG für jedes Teilnetz einzuhalten.
Interne Kennung: Los 1
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2 Erfüllungsort:
Ort: Itzehoe
Postleitzahl: 25524
NUTS-3-Code: Steinburg (DEF0E)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Datum des Beginns: 01.01.2028
Laufzeit: 12 Jahr
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD))
CVD-Vertragssart Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9 Eignungskriterien:
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D461191996
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://bi-medien.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Interessenbekundungen: 26.04.2027 12:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Das Leistungsverzeichnis sowie leistungsbezogene Unterlagen sind zwingend einzureichen und werden nicht nachgefordert.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung:
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Steinburg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Kreis Steinburg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreis Steinburg
Organisation, die Angebote bearbeitet: Kreis Steinburg
5.1 Interne Referenz-ID Los:
LOT-0002
Titel: Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Teilnetz Ost
Beschreibung: Öffentliche Vorankündigung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für das Teilnetz Nord im Kreis Steinburg im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes. Der ÖPNV-Aufgabenträger Kreis Steinburg beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 2 Abs. 4 ÖPNVG i. V. m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG) einen Dienstleistungsauftrag mit einer Laufzeit von zwölf Jahren wettbewerblich zu vergeben. Über die ggü. den Festlegungen des RNVP verlängerte Vertragslaufzeit wird die Amortisationsdauer der mit dem Einstieg in den emissionsfreien Verkehr verbundenen Investitionen berücksichtigt. Die Betriebsaufnahme erfolgt zum 01.01.2028. Der Auftrag umfasst die hvv-Linien 6180, 6181, 6182, 6191, 6192, 6193. Die Fahrplanleistung beträgt ca. 665.000 Fpl-km pro Jahr. Die im Rahmen des Auftrages zu erfüllenden Anforderungen bezüglich des Fahrplanes sind in den Dokumenten unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.öpnv-steinburg.de/index.php?id=1280 Zum aktuellen Stand werden zur Verkehrsspitze in Summe 13 Fahrzeuge benötigt, davon acht Solo- und fünf Gelenkbusse. Das Verkehrsunternehmen hat die für die dauerhafte Abdeckung der Fahrgastnachfrage erforderliche Anzahl (inkl. Reservefahrzeuge) an ausreichend dimensionierten Fahrzeugen vorzuhalten und einzusetzen. Zur Sicherstellung eines funktionsfähigen Wettbewerbs sowie eines stabilen Betriebs in der Anlaufphase (1. und 2. Betriebsjahr) gelten folgende ggü. dem RNVP abweichende Anforderungen zum Fahrzeugeinsatz: Das Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge soll 12 Jahre nicht überschreiten. Die Fahrzeuge dürfen nicht älter als 14 Jahre sein. Perspektivische Anpassungen an die im Regionalen Nahverkehrsplan 2025 - 2029 (RNVP) definierten Standards bleiben bei entsprechender Verfügbarkeit von Finanzmitteln über Zubestellungen vertraglich möglich. Mit der Neuvergabe der Verkehrsleistungen erfolgt der Einstieg in den emissionsfreien Fahrbetrieb, wobei ein gegenüber den Festlegungen des RNVP (Kap. 8) abweichender Einstiegspfad gewählt wird, der die Leistungsfähigkeit der Marktteilnehmer, die verfügbaren Finanzressourcen und insbesondere den verbleibenden zeitlichen Vorlauf berücksichtigt. Es sind die Mindestanforderungen des SaubFahrzeugBeschG umzusetzen, sodass über die Vertragslaufzeit mindestens 32,5 % der Fahrzeugflotte emissionsfrei (z.B. Elektrobusse) betrieben werden. Weitere 32,5 % der Flotte werden als „saubere“ Fahrzeuge (z.B. Betrieb mit HVO-Kraftstoff) gefordert. Eine Möglichkeit der Erfüllung besteht darin, dass ab Betriebsbeginn 2028 zunächst 67,5 % der (ggf. gebrauchten) Fahrzeuge mit herkömmlichem Diesel und 32,5 % der Fahrzeuge mit HVO-Kraftstoff betrieben werden. Zum dritten Betriebsjahr (also ab 01.01.2030) sind dann 40 % der Fahrzeuge emissionsfrei zu betreiben, um die gesetzliche Quote über die Vertragslaufzeit zu erfüllen. Diese emissionsfreien Fahrzeuge ersetzen dann anteilig die konventionellen Dieselbusse. Zur anteiligen Finanzierung dieser Investitionen plant der Kreis Steinburg die Beantragung von Fördermitteln nach der jeweils aktuellen „Richtlinie zur Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben im Personenverkehr“ des Bundesministeriums für Verkehr.
Interne Kennung: Los 2
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2 Erfüllungsort:
Ort: Itzehoe
Postleitzahl: 25524
NUTS-3-Code: Steinburg (DEF0E)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Datum des Beginns: 01.01.2028
Laufzeit: 12 Jahr
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD))
CVD-Vertragssart Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9 Eignungskriterien:
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D461191996
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://bi-medien.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Interessenbekundungen: 26.04.2027 12:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Das Leistungsverzeichnis sowie leistungsbezogene Unterlagen sind zwingend einzureichen und werden nicht nachgefordert.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung:
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Steinburg
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Kreis Steinburg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreis Steinburg
Organisation, die Angebote bearbeitet: Kreis Steinburg
5.1 Interne Referenz-ID Los:
LOT-0003
Titel: Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Teilnetz West
Beschreibung: Öffentliche Vorankündigung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für das Teilnetz Nord im Kreis Steinburg im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes. Der ÖPNV-Aufgabenträger Kreis Steinburg beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 2 Abs. 4 ÖPNVG i. V. m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG) einen Dienstleistungsauftrag mit einer Laufzeit von zwölf Jahren wettbewerblich zu vergeben. Über die ggü. den Festlegungen des RNVP verlängerte Vertragslaufzeit wird die Amortisationsdauer der mit dem Einstieg in den emissionsfreien Verkehr verbundenen Investitionen berücksichtigt. Die Betriebsaufnahme erfolgt zum 01.01.2028. Der Auftrag umfasst die hvv-Linien 6610, 6611, 6612, 6613, 6615, 6620, 6621, 6622, 6623, 6624. Die Fahrplanleistung beträgt ca. 662.000 Fpl-km pro Jahr. Die im Rahmen des Auftrages zu erfüllenden Anforderungen bezüglich des Fahrplanes sind in den Dokumenten unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.öpnv-steinburg.de/index.php?id=1280 Zum aktuellen Stand werden zur Verkehrsspitze in Summe neun Fahrzeuge benötigt, davon acht Solo- und ein Gelenkbus. Das Verkehrsunternehmen hat die für die dauerhafte Abdeckung der Fahrgastnachfrage erforderliche Anzahl (inkl. Reservefahrzeuge) an ausreichend dimensionierten Fahrzeugen vorzuhalten und einzusetzen. Zur Sicherstellung eines funktionsfähigen Wettbewerbs sowie eines stabilen Betriebs in der Anlaufphase (1. und 2. Betriebsjahr) gelten folgende ggü. dem RNVP abweichende Anforderungen zum Fahrzeugeinsatz: Das Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge soll 12 Jahre nicht überschreiten. Die Fahrzeuge dürfen nicht älter als 14 Jahre sein. Perspektivische Anpassungen an die im Regionalen Nahverkehrsplan 2025 - 2029 (RNVP) definierten Standards bleiben bei entsprechender Verfügbarkeit von Finanzmitteln über Zubestellungen vertraglich möglich. Mit der Neuvergabe der Verkehrsleistungen erfolgt der Einstieg in den emissionsfreien Fahrbetrieb, wobei ein gegenüber den Festlegungen des RNVP (Kap. 8) abweichender Einstiegspfad gewählt wird, der die Leistungsfähigkeit der Marktteilnehmer, die verfügbaren Finanzressourcen und insbesondere den verbleibenden zeitlichen Vorlauf berücksichtigt. Es sind die Mindestanforderungen des SaubFahrzeugBeschG umzusetzen, sodass über die Vertragslaufzeit mindestens 32,5 % der Fahrzeugflotte emissionsfrei (z.B. Elektrobusse) betrieben werden. Weitere 32,5 % der Flotte werden als „saubere“ Fahrzeuge (z.B. Betrieb mit HVO-Kraftstoff) gefordert. Eine Möglichkeit der Erfüllung besteht darin, dass ab Betriebsbeginn 2028 zunächst 67,5 % der (ggf. gebrauchten) Fahrzeuge mit herkömmlichem Diesel und 32,5 % der Fahrzeuge mit HVO-Kraftstoff betrieben werden. Zum dritten Betriebsjahr (also ab 01.01.2030) sind dann 40 % der Fahrzeuge emissionsfrei zu betreiben, um die gesetzliche Quote über die Vertragslaufzeit zu erfüllen. Diese emissionsfreien Fahrzeuge ersetzen dann anteilig die konventionellen Dieselbusse. Zur anteiligen Finanzierung dieser Investitionen plant der Kreis Steinburg die Beantragung von Fördermitteln nach der jeweils aktuellen „Richtlinie zur Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben im Personenverkehr“ des Bundesministeriums für Verkehr. Der Kreis behält sich im Falle der wettbewerblichen Vergabe das Recht vor, dass die Quoten dieses Teilnetzes mit denen der anderen Teilnetze verrechnet werden. Damit wäre es möglich, dass der Kreis bei einem Teilnetz einen geringeren Anteil an emissionsfreien Fahrzeugen fordert, wenn im Gegenzug für ein anderes Teilnetz eine höhere Quote erreicht wird. Zum aktuellen Stand geht der Kreis davon aus, dass die Mindestquote an emissionsfreien Fahrzeugen pro Teilnetz zwischen 25 % und 40 % schwankt. Für den Fall eines eigenwirtschaftlichen Antrags nach § 12, Abs. 6 PBefG sind die geforderten Mindestquoten nach SaubFahrzeugBeschG für jedes Teilnetz einzuhalten.
Interne Kennung: Los 3
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2 Erfüllungsort:
Ort: Itzehoe
Postleitzahl: 25524
NUTS-3-Code: Steinburg (DEF0E)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Datum des Beginns: 01.01.2028
Laufzeit: 12 Jahr
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD))
CVD-Vertragssart Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9 Eignungskriterien:
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D461191996
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://bi-medien.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Interessenbekundungen: 26.04.2027 12:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Das Leistungsverzeichnis sowie leistungsbezogene Unterlagen sind zwingend einzureichen und werden nicht nachgefordert.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung:
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Steinburg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreis Steinburg
Organisation, die Angebote bearbeitet: Kreis Steinburg
8 Organisationen:
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreis Steinburg
Identifikationsnummer: 01061-0000-66
Abteilung: Der Landrat
Postanschrift: Viktoriastraße 16-18
Ort: Itzehoe
Postleitzahl: 25524
NUTS-3-Code: Steinburg (DEF0E)
Land: Deutschland
E-Mail: zentralevergabestelle@steinburg.de
Telefon: +49482169757
Internet-Adresse: https://www.steinburg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Identifikationsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Düsternsbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
NUTS-3-Code: Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +494319884640
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VII/vii_node.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: cfdcecba-994a-4605-941a-0fd7c7396be9 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb - Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02.04.2026 16:43
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch.
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