Ausschreibung in Stadthagen

Verwertung von "Unterkorn" im Landkreis Schaumburg

ID: D459469875

Kein Los ausgewählt
2 Lose

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Offenes Verfahren

Art der Vergabe

Europaweit

Art der Leistung

Dienstleistung

Frist

17.11.2025, 11:00

Zeitraum der Ausführung

01.01.2026–31.12.2028

Auftraggeber

Abfallwirtschaftsgesellschaft LK Schaumburg mbH

Zugehörige Leistungen


Leistungsbeschreibung

Verwertung von ca. 7.000 Tonnen/a "Unterkorn" in 2 Losen je ca. 3.500 Tonnen/a

Bekanntmachungstext

1 Beschaffer:

1.1 Beschaffer:

Abfallwirtschaftsgesellschaft LK Schaumburg mbH.
Art des öffentlichen Auftraggebers: Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2 Verfahren:

2.1 Verfahren:

Titel: Verwertung von "Unterkorn" im Landkreis Schaumburg ab dem 01.01.2026
Beschreibung: Verwertung von ca. 7.000 Tonnen/a "Unterkorn" in 2 Losen je ca. 3.500 Tonnen/a
Kennung des Verfahrens: b1000000-c0de-4000-a000-00d459469875
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein

2.1.1 Zweck:

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen

2.1.2 Erfüllungsort:

NUTS-3-Code: Schaumburg (DE928)
Land: Deutschland

2.1.3 Wert:

Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2.205.000 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen:

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2

2.1.6 Ausschlussgründe:

Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung:
Betrug oder Subventionsbetrug:
Bildung krimineller Vereinigungen:
Bildung terroristischer Vereinigungen:
Einstellung der beruflichen Tätigkeit:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Insolvenz:
Interessenkonflikt:
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags:
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung:
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren:
Schwere Verfehlung:
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens:
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben:
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung:
Zahlungsunfähigkeit:

5 Los:

5.1 Interne Referenz-ID Los:

LOT-0001
Titel: Los 1
Beschreibung: Verwertung von ca. 3.500 Tonnen/a "Unterkorn"
Interne Kennung: Los 1

5.1.1 Zweck:

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Menge: 3.500

5.1.2 Erfüllungsort:

Ort: Sachsenhagen
Postleitzahl: 31553
NUTS-3-Code: Schaumburg (DE928)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:

5.1.3 Geschätzte Dauer:

Datum des Beginns: 01.01.2026
Enddatum der Laufzeit: 31.12.2028

5.1.6 Allgemeine Informationen:

Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:

Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien:

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters (Formular F3 zu Kap. IV.)
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist (Formular F2 zu Kap. IV.)
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Eine Referenzleistung ist mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar, wenn sie sich auf die Verwertung von Restabfällen und dessen Verwertungsstufen bezieht. Die Referenzleistungen müssen ein ähnliches Volumen wie die zu erbringende Leistung haben, mindestens jedoch über 50 % der prognostizierten Auftragsmenge er-bracht worden sein (= mindestens 1.750 Mg/a). Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens zwei Jahre betragen. Anzugeben sind nur die Referenzen der letzten zehn Jahre. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Nennung des Auftraggebers und der Ansprechperson (mit Telefonnummer) • Beschreibung des Leistungsumfanges einschließlich Angabe des Volumens/Tonnage • Auftragssumme (netto) • Ausführungszeitraum (siehe Formular F4 zu Kap. IV.). Auflistung von mindestens zwei Referenzen, die den Anforderungen nach Abschn. G. II. Nr. 4 entspricht und sich auf die Verwertung von Restabfällen und dessen Verwertungsstufen bezieht. Hinweis: Ergänzend wird auch an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass nach § 47 Abs. 1 VgV und den Vergabeunterlagen die Möglichkeit besteht, sich im Wege der Eignungsleihe auch für Referenzen auf Drittunternehmen zu beziehen. In diesem Fall ist eine entsprechende Ver-pflichtungserklärung vorzulegen (vgl. Formular F9 zu Kap. IV. oder gleichwertige Erklärungen).
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Nachweis über die Zertifizierung gemäß § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) mindestens in Bezug auf die ausgeschriebene Verwertung von „Unterkorn“ oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation. Ein evtl. ausgestelltes Zertifikat kann als Scan eingereicht werden (Formular F5 zu Kap. IV). Der Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder der Nachweis der gleichwertigen Qualifikation muss sich auf alle angeforderten Leistungen (Verwertung von „Unterkorn“) beziehen und auch dann bereits mit der Angebotsabgabe erbracht werden muss, wenn sich der Bieter zur Nachweiserbringung nach § 47 VgV auf eine entsprechende Zertifizierung eines Dritten (Unterauftragnehmers) beruft. Soweit ein mehrstufiges Entsor-gungskonzept für die Verwertung der Abfälle vorgesehen ist, ist es ausreichend, wenn mit dem Angebot die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder der Nachweis der gleichwertigen Qualifikati-on für den Betreiber der ersten Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlage nachgewiesen wird. Die Vergabestelle behält sich aber die Nach-forderung von entsprechenden Nachweisen für die nachgeschalteten Entsorgungsanlagen vor.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 5 Mio. € für Personen-/Sachschäden und mind. 1 Mio. € für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Nachweis kann durch Bestätigung einer Versicherung oder Scan des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung (Formular F6 zu Kap. IV.). Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat (Formular F7 zu Kap. IV.).
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Ggf. Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 vom 05.01.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16 als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen).
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Soweit der Eignungsnachweis über eine Präqualifizierung erfolgen soll: Angabe der Zertifikatsnummer des Bieters sowie des dazugehörigen Zugangscodes beim Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) im Angebotsschreiben.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein verbotener Tatbestand nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maß-nahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket), vorliegt (im Angebotsschreiben enthalten).
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigenerklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) (im Angebotsschreiben enthalten).
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB sowie über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeiternehmer-Entsendegesetz - AEntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes - MiLoG (Formular F7 zu Kap. IV.).

5.1.10 Zuschlagskriterien:

Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: 1. Gesamtentsorgungskosten a) Die Gesamtentsorgungskosten setzen sich zusammen aus: • Preis für die prognostizierte Abfallmenge • Transportkosten b) Bewertung der Gesamtentsorgungskosten: Der Bieter mit den niedrigsten Gesamtentsorgungskosten erhält die volle Punktzahl (90 Punkte). 0 Punkte entsprechen den doppelten Kosten des günstigsten Anbieters. Die Punkte der dazwischenliegenden Kosten werden mittels linearer Interpolation ermittelt. Kosten, die den doppelten Betrag des günstigsten Anbieters übertreffen, erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 2. Umweltverträglichkeit Zusätzliche Punkte (Maximum 10) erhält der Bieter, wenn er sich mit dem Angebot verpflichtet, für die Leistungserbringung „saubere schwere Nutzfahrzeuge“ und/oder „emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge“ und/oder „nachgerüstete Fahrzeuge“ im Sinne von § 2 Nr. 5, 6 und 7 SaubFahrzeugBeschG (im Folgenden „saubere Fahrzeuge“) einzusetzen. Für die Wertung der Angebote macht der Bieter mit seinem Angebot: • Angaben dazu wie viele Fahrzeuge er für die Leistungserbringung insgesamt einsetzen wird • Wie viele saubere Fahrzeuge er einsetzen wird. Dabei erhalten die Bieter Punkte nach dem folgenden Schema: • 100 % der eingesetzten Fahrzeuge sind saubere Fahrzeuge (§ 2 Nr. 5,6 und 7 SaubFahrzeugBeschG) = 1o Punkte • 75 % der eingesetzten Fahrzeuge sind saubere Fahrzeuge (§ 2 Nr. 5,6 und 7 SaubFahrzeugBeschG) = 7,5 Punkte • 50 % der eingesetzten Fahrzeuge sind saubere Fahrzeuge (§ 2 Nr. 5,6 und 7 SaubFahrzeugBeschG) = 5 Punkte • 25 % der eingesetzten Fahrzeuge sind saubere Fahrzeuge (§ 2 Nr. 5,6 und 7 SaubFahrzeugBeschG) = 2,5 Punkte Der Auftraggeber behält sich stichprobenartige Kontrollen während der Vertragsdurchführung vor. Es wird darauf hingewiesen, dass Vertragsstrafen bis hin zur Kündigung drohen, wenn der spätere Auftragnehmer die in seinem Angebot eingegangenen Verpflichtungen zum Einsatz sauberer Fahrzeuge nicht einhält.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Für die Gesamtwertung werden die unter 1. und 2. erreichten Punkte addiert. Das Angebot mit der höchsten Endsumme erhält den Zuschlag.

5.1.11 Auftragsunterlagen:

Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D459469875

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://bi-medien.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17.11.2025 11:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 44 Tage.
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung möglich bzgl der Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter unternehmensbezogener Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise oder bzgl der Nachreichung oder Vervollständigungen fehlender oder unvollständiger leistungsbezogener Unterlagen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15 Techniken:

Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung:

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die in § 160 Abs. 3 GWB genannten Fristen: Demnach ist ein Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen

5.1 Interne Referenz-ID Los:

LOT-0002
Titel: Los 2
Beschreibung: Verwertung von ca. 3.500 Tonnen/a "Unterkorn"
Interne Kennung: Los 2

5.1.1 Zweck:

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Menge: 3.500

5.1.2 Erfüllungsort:

Ort: Sachsenhagen
Postleitzahl: 31553
NUTS-3-Code: Schaumburg (DE928)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:

5.1.3 Geschätzte Dauer:

Datum des Beginns: 01.01.2026
Enddatum der Laufzeit: 31.12.2028

5.1.6 Allgemeine Informationen:

Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:

Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien:

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters (Formular F3 zu Kap. IV.)
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist (Formular F2 zu Kap. IV.)
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Eine Referenzleistung ist mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar, wenn sie sich auf die Verwertung von Restabfällen und dessen Verwertungsstufen bezieht. Die Referenzleistungen müssen ein ähnliches Volumen wie die zu erbringende Leistung haben, mindestens jedoch über 50 % der prognostizierten Auftragsmenge er-bracht worden sein (= mindestens 1.750 Mg/a). Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens zwei Jahre betragen. Anzugeben sind nur die Referenzen der letzten zehn Jahre. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Nennung des Auftraggebers und der Ansprechperson (mit Telefonnummer) • Beschreibung des Leistungsumfanges einschließlich Angabe des Volumens/Tonnage • Auftragssumme (netto) • Ausführungszeitraum (siehe Formular F4 zu Kap. IV.). Auflistung von mindestens zwei Referenzen, die den Anforderungen nach Abschn. G. II. Nr. 4 entspricht und sich auf die Verwertung von Restabfällen und dessen Verwertungsstufen bezieht. Hinweis: Ergänzend wird auch an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass nach § 47 Abs. 1 VgV und den Vergabeunterlagen die Möglichkeit besteht, sich im Wege der Eignungsleihe auch für Referenzen auf Drittunternehmen zu beziehen. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen (vgl. Formular F9 zu Kap. IV. oder gleichwertige Erklärungen).
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Nachweis über die Zertifizierung gemäß § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) mindestens in Bezug auf die ausgeschriebene Verwertung von „Unterkorn“ oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation. Ein evtl. ausgestelltes Zertifikat kann als Scan eingereicht werden (Formular F5 zu Kap. IV). Der Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder der Nachweis der gleichwertigen Qualifikation muss sich auf alle angeforderten Leistungen (Verwertung von „Unterkorn“) beziehen und auch dann bereits mit der Angebotsabgabe erbracht werden muss, wenn sich der Bieter zur Nachweiserbringung nach § 47 VgV auf eine entsprechende Zertifizierung eines Dritten (Unterauftragnehmers) beruft. Soweit ein mehrstufiges Entsor-gungskonzept für die Verwertung der Abfälle vorgesehen ist, ist es ausreichend, wenn mit dem Angebot die Zertifizierung als Entsor-gungsfachbetrieb oder der Nachweis der gleichwertigen Qualifikati-on für den Betreiber der ersten Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlage nachgewiesen wird. Die Vergabestelle behält sich aber die Nach-forderung von entsprechenden Nachweisen für die nachgeschalteten Entsorgungsanlagen vor.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 5 Mio. € für Personen-/Sachschäden und mind. 1 Mio. € für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Nachweis kann durch Bestätigung einer Versicherung oder Scan des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung (Formular F6 zu Kap. IV.). Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat (Formular F7 zu Kap. IV.).
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Ggf. Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 vom 05.01.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16 als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen).
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Soweit der Eignungsnachweis über eine Präqualifizierung erfolgen soll: Angabe der Zertifikatsnummer des Bieters sowie des dazugehörigen Zugangscodes beim Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) im Angebotsschreiben.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein verbotener Tatbestand nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maß-nahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket), vorliegt (im Angebotsschreiben enthalten)
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigenerklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) (im Angebotsschreiben enthalten).
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB sowie über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeiternehmer-Entsendegesetz - AEntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes - MiLoG (Formular F7 zu Kap. IV.).

5.1.10 Zuschlagskriterien:

Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: 1. Gesamtentsorgungskosten a) Die Gesamtentsorgungskosten setzen sich zusammen aus: • Preis für die prognostizierte Abfallmenge • Transportkosten b) Bewertung der Gesamtentsorgungskosten: Der Bieter mit den niedrigsten Gesamtentsorgungskosten erhält die volle Punktzahl (90 Punkte). 0 Punkte entsprechen den doppelten Kosten des günstigsten Anbieters. Die Punkte der dazwischenliegenden Kosten werden mittels linearer Interpolation ermittelt. Kosten, die den doppelten Betrag des günstigsten Anbieters übertreffen, erhalten ebenfalls 0 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: 2. Umweltverträglichkeit Zusätzliche Punkte (Maximum 10) erhält der Bieter, wenn er sich mit dem Angebot verpflichtet, für die Leistungserbringung „saubere schwere Nutzfahrzeuge“ und/oder „emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge“ und/oder „nachgerüstete Fahrzeuge“ im Sinne von § 2 Nr. 5, 6 und 7 SaubFahrzeugBeschG (im Folgenden „saubere Fahrzeuge“) einzusetzen. Für die Wertung der Angebote macht der Bieter mit seinem Angebot: • Angaben dazu wie viele Fahrzeuge er für die Leistungserbringung insgesamt einsetzen wird • Wie viele saubere Fahrzeuge er einsetzen wird. Dabei erhalten die Bieter Punkte nach dem folgenden Schema: • 100 % der eingesetzten Fahrzeuge sind saubere Fahrzeuge (§ 2 Nr. 5,6 und 7 SaubFahrzeugBeschG) = 1o Punkte • 75 % der eingesetzten Fahrzeuge sind saubere Fahrzeuge (§ 2 Nr. 5,6 und 7 SaubFahrzeugBeschG) = 7,5 Punkte • 50 % der eingesetzten Fahrzeuge sind saubere Fahrzeuge (§ 2 Nr. 5,6 und 7 SaubFahrzeugBeschG) = 5 Punkte • 25 % der eingesetzten Fahrzeuge sind saubere Fahrzeuge (§ 2 Nr. 5,6 und 7 SaubFahrzeugBeschG) = 2,5 Punkte Der Auftraggeber behält sich stichprobenartige Kontrollen während der Vertragsdurchführung vor. Es wird darauf hingewiesen, dass Vertragsstrafen bis hin zur Kündigung drohen, wenn der spätere Auftragnehmer die in seinem Angebot eingegangenen Verpflichtungen zum Einsatz sauberer Fahrzeuge nicht einhält.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Für die Gesamtwertung werden die unter 1. und 2. erreichten Punkte addiert. Das Angebot mit der höchsten Endsumme erhält den Zuschlag.

5.1.11 Auftragsunterlagen:

Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D459469875

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://bi-medien.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17.11.2025 11:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 44 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung möglich bzgl der Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter unternehmensbezogener Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise oder bzgl der Nachreichung oder Vervollständigungen fehlender oder unvollständiger leistungsbezogener Unterlagen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum des Eröffnungstermins: 17.11.2025 11:00
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15 Techniken:

Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung:

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die in § 160 Abs. 3 GWB genannten Fristen: Demnach ist ein Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen

8 Organisationen:

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsgesellschaft LK Schaumburg mbH
Identifikationsnummer: HRB 782
Abteilung: Abfallwirtschaftsgesellschaft LK Schaumburg mbH
Postanschrift: Am Krankenhaus 1a
Ort: Stadthagen
Postleitzahl: 31655
NUTS-3-Code: Schaumburg (DE928)
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Detlef Könemann
E-Mail: d.koenemann@aws-shg.de
Telefon: +49 5721 97051880
Internet-Adresse: https://aws-shg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen
Identifikationsnummer: t:04131153308
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
NUTS-3-Code: Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht /vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d642b345-498f-4f37-b252-ce21884ce4de - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15.10.2025 18:41
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch.

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Lektion 1
Öffentliche Ausschreibungen
► 2:30 Min
Lektion 2
Nationale Verfahrensarten
► 5:18 Min
Lektion 3
EU-Ausschreibungen
► 4:31 Min
Lektion 4
Mini-Quiz
Quiz
Lektion 5
Eignung im Vergabeverfahren
► 3:18 Min
Lektion 6
Abgabe von Angeboten
Lektion
Lektion 7
Finales Quiz
Quiz