Ausschreibung in Schleswig
Individuelles Coaching – Maßnahme zur ganzheitlichen (beschäftigungsbegleitenden) Betreuung
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
13.10.2025, 23:59
Zeitraum der Ausführung
15.12.2025–30.11.2026
Auftraggeber
Kreis Schleswig-Flensburg
Ausführungsort
Zugehörige Leistungen
Leistungsbeschreibung
und k SGB II: Individuelles Coaching
Beschreibung: Gegenstand der Maßnahme ist zum einen eine Maßnahme zur Durchführung
der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung nach den §§ 16e Abs. 4 und 16i
Abs. 4 SGB II sowie die ganzheitliche Betreuung nach § 16k Abs. 1 und Abs. 5 SGB II. §§ 16e
/16i SGB II: Durch das Teilhabechancengesetz können sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse (ohne Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung) für
arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Menschen nach den §§ 16e/16i SGB II gefördert
werden. Die geförderten Arbeitnehmer (Teilnehmer) sollen eine ganzheitliche
beschäftigungsbegleitende Betreuung (gbB) erhalten. Bei § 16e SGB II hat der Arbeitgeber
den TN in den ersten 6 Monaten der geförderten Beschäftigung im angemessenen Umfang
freizustellen. Gleiches gilt für TN § 16i SGB II für die ersten 12 Monaten der geförderten
Beschäftigung. Die gbB ist für die gesamte Dauer der geförderten Beschäftigung vorgesehen.
Zeitlich ist sie nicht an die für den Arbeitgeber verpflichtende Freistellungsdauer gekoppelt
oder dadurch begrenzt. § 16k SGB II: Zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit können
erwerbsfähige Personen Leistungen mit einer erforderlichen ganzheitlichen Betreuung (gB)
nach §16k SGB II gefördert werden. Die gB kann gegebenenfalls aufsuchenden stattfinden. Im
Gegensatz zu Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 SGB II i.
V. m. § 45 SGBII können mit der gB Inhalte gefördert werden, die über die Arbeitsförderung
hinausgehen bzw. diese Spannbreite erweitern, wie z. B. individuelles Alltagscoaching,
Sozialcoaching und Einbezug der ganzen Bedarfsgemeinschaft in das Coaching. D. h. die gB
zielt auf den Ausbau und die Stabilisierung beruflicher und alltäglicher
Handlungskompetenzen ab. Daher sind u. a. Vermittlung beruflicher Kenntnisse,
Heranführung an eine selbständige Tätigkeit durch den Auftragnehmer nicht zulässig. Die gB
nach § 16k SGB II umfasst beratende als auch begleitende Aufgaben, welche auch das
häusliche und soziale Umfeld der TN mit einbeziehen kann. Die gB wird durch den Coach
aktiv und aufsuchend durchgeführt. Sie stärkt den TN darin seine Lebenssituation selbst zu
verbessern und zukünftig selbständig organisieren zu können. Das Jobcenter Schleswig-
Flensburg strebt für seine Kunden nach den oben genannten Gesetzesgrundlagen eine
Maßnahme zur ganzheitlichen (beschäftigungsbegleitenden) Betreuung als individuelles
Coaching an. Ausgehend vom, fa: z Modell Förderansatz: Ziel" sollen alle Kunden
565886-2025
entsprechend ihrer Zuordnung in den für diese Maßnahme relevanten Ressourcenbereichen
gefördert werden.
Bekanntmachungstext
1 Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreis Schleswig-Flensburg - Der Landrat
E-Mail: zentrale.vergabestelle@schleswig-flensburg.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2 Verfahren
2.1 Verfahren
Titel:Maßnahme zur ganzheitlichen (beschäftigungsbegleitenden) Betreuung nach §§ 16e, i
und k SGB II: Individuelles Coaching
Beschreibung: Gegenstand der Maßnahme ist zum einen eine Maßnahme zur Durchführung
der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung nach den §§ 16e Abs. 4 und 16i
Abs. 4 SGB II sowie die ganzheitliche Betreuung nach § 16k Abs. 1 und Abs. 5 SGB II. §§ 16e
/16i SGB II: Durch das Teilhabechancengesetz können sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse (ohne Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung) für
arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Menschen nach den §§ 16e/16i SGB II gefördert
werden. Die geförderten Arbeitnehmer (Teilnehmer) sollen eine ganzheitliche
beschäftigungsbegleitende Betreuung (gbB) erhalten. Bei § 16e SGB II hat der Arbeitgeber
den TN in den ersten 6 Monaten der geförderten Beschäftigung im angemessenen Umfang
freizustellen. Gleiches gilt für TN § 16i SGB II für die ersten 12 Monaten der geförderten
Beschäftigung. Die gbB ist für die gesamte Dauer der geförderten Beschäftigung vorgesehen.
Zeitlich ist sie nicht an die für den Arbeitgeber verpflichtende Freistellungsdauer gekoppelt
oder dadurch begrenzt. § 16k SGB II: Zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit können
erwerbsfähige Personen Leistungen mit einer erforderlichen ganzheitlichen Betreuung (gB)
nach §16k SGB II gefördert werden. Die gB kann gegebenenfalls aufsuchenden stattfinden. Im
Gegensatz zu Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 SGB II i.
V. m. § 45 SGBII können mit der gB Inhalte gefördert werden, die über die Arbeitsförderung
hinausgehen bzw. diese Spannbreite erweitern, wie z. B. individuelles Alltagscoaching,
Sozialcoaching und Einbezug der ganzen Bedarfsgemeinschaft in das Coaching. D. h. die gB
zielt auf den Ausbau und die Stabilisierung beruflicher und alltäglicher
Handlungskompetenzen ab. Daher sind u. a. Vermittlung beruflicher Kenntnisse,
Heranführung an eine selbständige Tätigkeit durch den Auftragnehmer nicht zulässig. Die gB
nach § 16k SGB II umfasst beratende als auch begleitende Aufgaben, welche auch das
häusliche und soziale Umfeld der TN mit einbeziehen kann. Die gB wird durch den Coach
aktiv und aufsuchend durchgeführt. Sie stärkt den TN darin seine Lebenssituation selbst zu
verbessern und zukünftig selbständig organisieren zu können. Das Jobcenter Schleswig-
Flensburg strebt für seine Kunden nach den oben genannten Gesetzesgrundlagen eine
Maßnahme zur ganzheitlichen (beschäftigungsbegleitenden) Betreuung als individuelles
Coaching an. Ausgehend vom,fa: z Modell Förderansatz: Ziel" sollen alle Kunden
entsprechend ihrer Zuordnung in den für diese Maßnahme relevanten Ressourcenbereichen
gefördert werden.
Kennung des Verfahrens: 6bb5dbea-e6d3-4cc3-a5af-7c135f598e76
Interne Kennung: 2025-092-6570
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Es ist beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zur
Erbringung sozialer oder anderer besonderer Dienstleistungen zu vergeben.
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85312510 Berufliche Wiedereingliederung
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Stadtgebiet Flensburg
Land, Gliederung (NUTS): Flensburg, Kreisfreie Stadt (DEF01)
Land: Deutschland
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Stadtgebiet Schleswig
Land, Gliederung (NUTS): Schleswig-Flensburg (DEF0C)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die EU-Richtlinie 2014/24/EU fordert die barrierefreie
Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, FAQ-Listen, geänderte
Unterlagen) für die Bieter. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die
eVergabe-Plattform B_I Medien zur Verfügung gestellt. Die Kommunikation während des
Vergabeverfahrens erfolgt ebenfalls ausschließlich elektronisch über die eVergabeplattform
B_I Medien. Aus diesem Grund ist eine kostenlose Registrierung auf der eVergabe-Plattform
B_I Medien für die Abgabe eines Angebots zwingend notwendig. Für bereits registrierte Bieter
ändert sich der Prozessablauf nicht. Bieter können Angebote nur in elektronischer Form über
die eVergabe-Plattform B_I Medien einreichen. Angebote, die in Papierform oder per E-Mail
eingehen, dürfen nicht berücksichtigt werden. Bieterfragen sollten möglichst bis spätestens
zum 06.10.2025, 12: 00 Uhr über die eVergabeplattform B_I Medien gestellt werden. Nicht
rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Bei Bedarf wird ein Fragen-
und Antwortenkatalog (FAQ-Liste) auf der Seite https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste
/ausschreibungen/D459019318 bei den Vergabeunterlagen veröffentlicht. Mit dem Angebot
sind folgende Unterlagen zusätzlich einzureichen: (1) Eigenerklärung (Formblatt gemäß
Vergabeunterlagen), dass kein Verbot einer Auftragsvergabe nach Art. 5k der Verordnung
(EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022 /576 des
Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, vorliegt, (2) Eigenerklärung (Formblatt gemäß Vergabeunterlagen)
Informationen zum Bewerber, Bieter bzw. Mitglied der Bietergemeinschaft.
Bietergemeinschaften haben die Eigenerklärungen zu (1) und (2) für alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft einzureichen, (3) Es ist ein detailliertes Konzept vorzulegen, das die
Vorgaben der Leistungsbeschreibung erfüllt und in dem der Bieter auf Grundlage der
Leistungsbeschreibung darstellt, wie die Elemente seines Konzeptes im Einzelnen
ausgestaltet und verknüpft sind, er die Maßnahme erfolgreich durchführen und die Qualität der
Durchführung sicherstellen will. Dieses Konzept muss insbesondere auf die aufgeführten
Punkte der Wertungsbereiche und -kriterien eingehen. Wenn ein Bieter oder eine
Bietergemeinschaft sich auf beide Lose bewirbt und hierfür ein identisches Konzept für beide
Lose einreicht, ist dies zu kennzeichnen. Der Umfang des Gesamtkonzepts ohne die in den
Vergabeunterlagen geforderten Anlagen sollte insgesamt 25 Seiten (Schriftgrad mind. 11
pts.) nicht übersteigen. Ein Übersteigen der 25 Seiten führt nicht automatisch zum Ausschluss.
Eine Konzeptberatung durch den Auftraggeber darf nicht erfolgen. Es wird darauf
hingewiesen, dass von der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe ein Auszug aus dem
Wettbewerbsregister eingeholt wird. Es gilt deutsches Recht.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5 Los
5.1 Los:
LOT-0000
Titel: Maßnahme zur ganzheitlichen (beschäftigungsbegleitenden) Betreuung nach §§ 16e, i
und k SGB II: Individuelles Coaching
Beschreibung: Maßnahme für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Leistungsbezug des
SGB II im Stadtgebiet Flensburg und im Stadtgebiet Schleswig
Interne Kennung: 2025-092-6570
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85312510 Berufliche Wiedereingliederung
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Stadtgebiet Flensburg
Land, Gliederung (NUTS): Flensburg, Kreisfreie Stadt (DEF01)
Land: Deutschland
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Stadtgebiet Schleswig
Land, Gliederung (NUTS): Schleswig-Flensburg (DEF0C)
Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2026
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der zwischen dem Auftraggeber und dem
Auftragnehmer zu schließende Vertrag hat eine Laufzeit vom 15.12.2025 30.11.2026. Im
gegenseitigen Einvernehmen kann der Vertrag bis drei Monate vor Ablauf um je ein weiteres
Jahr verlängert werden. Findet kein Gespräch bezüglich einer optionalen Verlängerung
zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer statt, endet die Maßnahme zum jeweiligen
laufenden Auftrags-/Optionsende. 1. optionale Verlängerung: 01.12.2026 - 30.11.2027 2.
optionale Verlängerung: 01.12.2027 - 30.11.2028
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für: selbst#,#Besonders auch geeignet
für: other-sme#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft: Eigenerklärung
(Formblatt gemäß Vergabeunterlagen) über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung: Eigenerklärung (Formblatt gemäß Vergabeunterlagen) über die
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung
besteht
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt: Eigenerklärung (Formblatt gemäß
Vergabeunterlagen), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen
und dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der
zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, eine Belegung mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro erfolgt ist
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Eigenerklärung (Formblatt
gemäß Vergabeunterlagen), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht
mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des
Unternehmens: Eigenerklärung (Formblatt gemäß Vergabeunterlagen), dass keine
Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufsregister besteht bzw. Eigenerklärung, bei welchem
Berufsregister eine Eintragung erfolgt ist
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Eigenerklärung (Formblatt gemäß
Vergabeunterlagen) über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden
Arbeitskräften: Eigenerklärung (Formblatt gemäß Vergabeunterlagen), dass die für die
Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Kopie des Zertifikates über die Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178
SGB III bezogen auf den jeweiligen Fachbereich nach § 5 Abs. 1 Akkreditierungs- und
Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) nebst aktueller Anlage gem. § 5 Abs. 6 AZAV
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Angabe von mindestens 3 Referenzen mit mindestens folgenden Angaben:
Bezeichnung/Art der Leistung, Auftraggeber inkl. Telefonnummer, Ansprechpartner,
Teilnehmerplatzzahl/Monat sowie Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße
Ausführung der Leistung Bei noch nicht ausgeführter, vergleichbarer Leistung: Vorlage über
die notwendige Fachkunde zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis.
Beschreibung: Die preisliche Bewertung erfolgt auf Grundlage des im Los- und Preisblatt
eingetragenen Angebotspreises (Pauschalpreis brutto). Pro Ausführungsfrist (Laufzeit:
15.12.2025 bis 30.11.2026; 1. optionale Verlängerung: 01.12.2026 bis 30.11.2027; 2.
Optionale Verlängerung: 01.12.2027 bis 30.11.2028) ist jeweils ein Angebotspreis anzugeben.
Aus den angegebenen drei Angebotspreisen wird der Durchschnitt pro Jahr errechnet. D. h.
die Gesamtsumme der Laufzeit und den zwei optionalen Verlängerungen wird durch drei
(Jahre) geteilt. Dieser Durchschnittswert bildet die Grundlage der preislichen Bewertung und
ist auch im Preisblatt zu vermerken.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium -- Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Die Bewertung des Konzeptinhaltes wird anhand der unter Teil III aufgeführten
Wertungskriterien vorgenommen. Die einzelnen Wertungskriterien sind prozentual gewichtet.
Diese Gewichtung ist der sogenannte Wertungsfaktor. Der jeweilige Wertungsfaktor spiegelt
die Bedeutung des jeweiligen Wertungskriteriums wider. Für jedes einzelne Wertungskriterium
wird eine Bewertung vorgenommen. Diese Bewertung erfolgt nach entsprechendem
Erfüllungsgrad auf einer Punkteskala von 0 3 (Leistungspunkte). 0 Punkte bedeutet, dass
der Zielerfüllungsgrad in keiner Weise erreicht wird. Dies gilt auch, wenn die Anforderung
lediglich stichpunktartig ohne weitere konzeptionelle Ausführungen wiederholt wird. 1 Punkt
bedeutet, dass ein geringer Zielerfüllungsgrad vorhanden ist. Die Anforderungen an das
Angebot werden mit Einschränkungen erfüllt, z.B. wenn das Konzept inhaltliche Unschärfen
aufweist. Die Umsetzung des Maßnahmeziels ist wahrscheinlich. 2 Punkte bedeutet, dass ein
durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad dargestellt wird. Die Mindestanforderungen sind im
Großen und Ganzen erfüllt. Die Darstellung ist schlüssig und die Umsetzung des
Maßnahmeziels verspricht Erfolg. 3 Punkte bedeutet, dass ein hoher Zielerfüllungsgrad
erreicht wird. Die Mindestanforderungen werden in außerordentlichem Maße erfüllt. Das
Konzept ist sehr schlüssig, die Umsetzung des Maßnahmeziels erfolgt in kreativer Art und
Weise. Die Darlegung ist für die Zielerreichung besonders erfolgversprechend. Zunächst
werden die Leistungspunkte für jedes einzelne Wertungskriterium ermittelt. Im Anschluss wird
der Wertungsfaktor des Wertungskriteriums mit den erzielten Leistungspunkten multipliziert.
So erhält man für jedes Wertungskriterium entsprechende Wertungspunkte. Diese
Wertungspunkte werden im Anschluss addiert, so dass sich ein endgültiger Wert zwischen 0
und 300 Punkten (Summe aller Wertungspunkte) ergibt. Eine Bewertung mit 0
Leistungspunkten bei einem der Wertungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
Nach Beurteilung der Qualität (Konzeptinhalt) und des Gesamtpreises erfolgt die Auswahl des
Angebotes, welches unter Berücksichtigung aller Umstände am wirtschaftlichsten ist, d. h. den
höchsten Nutzwert (Verhältnis Preis/Leistung) erzielt und somit den Zuschlag zur
Durchführung des Auftrages erhalten soll.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium -- Zahl: 60,00
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/10/2025 12: 00: 00 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D459019318
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D459019318
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/10/2025 23: 59: 00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 30 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden im Rahmen des § 56 Abs. 2 bis 4 VgV
nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/10/2025 10: 00: 00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Eine Teilnahme an
der Öffnung der Angebote ist daher nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für
Verzug zu zahlen: bei Überschreitung der im Formblatt 634 unter Ziffer 3. genannten Fristen
für jede vollendete Woche 0,5 Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden
kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von
Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt
vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8
Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz
2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis
Schleswig-Flensburg - Der Landrat
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Kreis
Schleswig-Flensburg - Der Landrat
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreis Schleswig-Flensburg - Der Landrat
Organisation, die Angebote bearbeitet: Kreis Schleswig-Flensburg - Der Landrat
8 Organisationen
8.1 ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Kreis Schleswig-Flensburg - Der Landrat
Registrierungsnummer: 01059-0000-23
Abteilung: Fachdienst Berufliche Eingliederung
Postanschrift: Flensburger Straße 134
Stadt: Schleswig
Postleitzahl: 24837
Land, Gliederung (NUTS): Schleswig-Flensburg (DEF0C)
Land: Deutschland
E-Mail: zentrale.vergabestelle@schleswig-flensburg.de
Telefon: +49 (4621) 87209
Fax: +49 (4621) 878555
Internetadresse: https://www.schleswig-flensburg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreis Schleswig-Flensburg - Der Landrat
Registrierungsnummer: 01059-0000-23
Abteilung: Fachdienst Recht und Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Flensburger Straße 7
Stadt: Schleswig
Postleitzahl: 24837
Land, Gliederung (NUTS): Schleswig-Flensburg (DEF0C)
Land: Deutschland
E-Mail: zentrale.vergabestelle@schleswig-flensburg.de
Telefon: +49 (4621) 87209
Fax: +49 (4621) 878555
Internetadresse: https://www.schleswig-flensburg.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Registrierungsnummer: T: 04319884640
Abteilung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 (431) 9884542
Fax: +49 (431) 9884702
Internetadresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft
/vergabekammer/vergabekammer_node.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung:
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 799f68f2-d615-4b47-ae3d-f1d78242e838 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftragsbekanntmachung Sonderregelung
Unterart der Bekanntmachung: 20
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/08/2025 11: 58: 04 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch.
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