Ausschreibung in Pausa
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Pausa-Mühltroff
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
26.05.2025, 10:00
Zeitraum der Ausführung
01.10.2025–30.09.2027
Auftraggeber
Stadtverwaltung Pausa-Mühltroff Stadtverwaltung Pausa-Mühltroff
Ausführungsort
Zugehörige Leistungen
Leistungsbeschreibung
Bekanntmachungstext
1 Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung:?Stadtverwaltung Pausa-Mühltroff.
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2 Verfahren
2.1 Verfahren Titel:
?Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Pausa-Mühltroff.
Beschreibung:?Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Pausa-Mühltroff
Kennung des Verfahrens: b1000000-c0de-4000-a000-00d457757389
Vorherige Bekanntmachung: 263856-2025
Interne Kennung: D457757389
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode?(cpv): 90911000?Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
2.1.2 Erfüllungsort
NUTS-3-Code: Vogtlandkreis?(DED44)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv?-
5 Los
5.1 Interne Referenz-ID Los:
LOT-0001
Titel: Los 1 Unterhalts- und Grundreinigung
Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigung: - Grund- und Oberschule Pausa sowie - Sporthalle Grund - und Oberschule.
Interne Kennung: Los 1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode?(cpv): 90911200?Gebäudereinigung
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: Pausa-Mühltroff
Postleitzahl: 07952
NUTS-3-Code: Vogtlandkreis?(DED44)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2027
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 2
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 263856-2025
Zusätzliche Informationen: Eine Objektbesichtigung ist möglich. Termine für die Objektbesichtigung
vereinbaren Sie bitte über das Vergabeportal.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 60 Prozent)
Beschreibung: Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung
40 Prozent)
Beschreibung: jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr.
2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche
Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach
Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe Portal) der Information nach 134 Abs.
1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß §
135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union. TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
5.1 Interne Referenz-ID Los:
LOT-0002
Titel: Los 2 Glasreinigung
Beschreibung: Glasreinigung - Grund- und Oberschule Pausa sowie - Sporthalle Grund - und Oberschule.
Interne Kennung: Los 2
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Hauptklassifizierungscode?(cpv): 90911300?Fensterreinigung
5.1.2 Erfüllungsort
Ort: Pausa-Mühltroff
Postleitzahl: 07952
NUTS-3-Code: Vogtlandkreis?(DED44)
Land: Deutschland
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort:
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2027
5.1.4 Verlängerung
Verlängerung - Maximale Anzahl: 2
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 263856-2025
Zusätzliche Informationen: Eine Objektbesichtigung ist möglich. Termine für die Objektbesichtigung
vereinbaren Sie bitte über das Vergabeportal.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 100 Prozent)
Beschreibung: Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr.
2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche
Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach
Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe Portal) der Information nach 134 Abs.
1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß §
135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie
im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union. TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
6 Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0.01?Euro
6.1 Referenz-ID zum Los, über das im Ergebnis berichtet wird:
LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2 Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Moritz Fürst GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 1 Unterhalts- und Grundreinigung
Referenz-ID zum Los: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 0.01?Euro
Das Angebot wurde gewertet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um ein Nebenangebot: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 1 Unterhalts- und Grundreinigung
Datum des Vertragsabschlusses: 01/07/2025
6.1.4 Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge:
Anzahl der Beschwerdeführer: 0
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
6.1 Referenz-ID zum Los, über das im Ergebnis berichtet wird:
LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2 Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: TIP-TOP Dienstleistungen GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 2 Glasreinigung
Referenz-ID zum Los: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: 0.01?Euro
Das Angebot wurde gewertet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um ein Nebenangebot: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 2 Glasreinigung
Datum des Vertragsabschlusses: 01/07/2025
6.1.4 Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge:
Anzahl der Beschwerdeführer: 0
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
8 Organisationen
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Pausa-Mühltroff
Identifikationsnummer: t: 0374326030
Abteilung: Hauptamt
Postanschrift: Neumarkt 1?
Ort: Pausa-Mühltroff
Postleitzahl: 07952
NUTS-3-Code: Vogtlandkreis?(DED44)
Land: Deutschland
E-Mail: k.winkler@stadt-pausa-muehltroff.de
Telefon: 037432 603-11
Internet-Adresse: https://www.stadt-pausa-muehltroff.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Identifikationsnummer: t: 03419773800
Postanschrift: Braustraße 2?
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
NUTS-3-Code: Leipzig, Kreisfreie Stadt?(DED51)
Land: Deutschland
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
Telefon: 0341 977-3800
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Moritz Fürst GmbH & Co. KG
Unternehmensgröße: Großunternehmen
Identifikationsnummer: t: 09115213230
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90411
NUTS-3-Code: Nürnberg, Kreisfreie Stadt?(DE254)
Land: Deutschland
E-Mail: birgit.timm@fuerst-gruppe.de
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: TIP-TOP Dienstleistungen GmbH
Unternehmensgröße: Großunternehmen
Identifikationsnummer: t: 037535360727
Ort: Zwickau
Postleitzahl: 08060
NUTS-3-Code: Zwickau?(DED45)
Land: Deutschland
E-Mail: zk@tiptop-group.de
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0002
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f3656e0f-9c87-4eec-8ed1-57883ea2d7ae?-?01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung –
Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/07/2025?08:02 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch.
1 Beschaffer:
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Pausa-Mühltroff
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2 Verfahren:
2.1 Verfahren:
Titel: Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Pausa-Mühltroff
Beschreibung: Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Pausa-Mühltroff
Kennung des Verfahrens: b1000000-c0de-4000-a000-00d457757389
Interne Kennung: D457757389
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
2.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
2.1.2 Erfüllungsort:
NUTS-3-Code: Vogtlandkreis (DED44)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen:
Verfahrensart
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
VgV
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6 Ausschlussgründe:
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB, nach den §§ 42 und 57 VgV sowie nach § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG)
5 Los:
5.1 Los:
LOT-0001
Titel: Los 1 Unterhalts- und Grundreinigung
Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigung: - Grund- und Oberschule Pausa sowie - Sporthalle Grund - und Oberschule.
Interne Kennung: Los 1
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2 Erfüllungsort:
Ort: Pausa-Mühltroff
Postleitzahl: 07952
NUTS-3-Code: Vogtlandkreis (DED44)
Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Datum des Beginns: 01.10.2025
Enddatum: 30.09.2027
5.1.4 Verlängerung:
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Eine Objektbesichtigung ist möglich. Termine für die Objektbesichtigung vereinbaren Sie bitte über das Vergabeportal.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Art der strategischen Beschaffung: Entfällt
5.1.9 Eignungskriterien:
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen, sofern keine Präqualifizierung vorliegt: - eine vollständige Kopie des Berufs- oder Handelsregisterauszuges, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (§ 44 Abs. 1 VgV) oder bei Personengesellschaften die Gewerbeanmeldung; - unterschriebene Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen nach § 21des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren, mittels Vordruck in den Ausschreibungsunterlagen und - zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sowie Bescheinigung über die rückstandslose Beitragsentrichtung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen, sofern keine Präqualifizierung vorliegt: - unterschriebene Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie der Unternehmensform (§ 45 Abs. 4 VgV) und darüber, dass der gemäß Nr. 9 b) geforderte und vorgelegte Registerauszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt. - Eigenerklärung, dass die Höhe der Betriebshaftpflicht bei eventueller Zuschlagserteilung abgeschlossen wird, oder Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 VgV) mit folgenden Mindestdeckungssummen: - 5 Millionen € pauschal bei Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden - 25.000 € bei Schlüsselverlustschäden (Dies muss die Ersatzschlüsselbeschaffung, den Austausch der Schließanlage (inklusive Aus- und Einbaukosten) sowie sonstige vorläufige Sicherungsmaßnahmen (z. B. Bewachung) beinhalten.) - 100.000 € bei Bearbeitungsschäden.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen, sofern keine Präqualifizierung vorliegt: - mindestens drei geeignete, in den letzten 36 Monaten erbrachte, Referenzen mit folgenden Angaben: - des Auftraggebers, - der Objektart, - der Auftragssumme pro Jahr in Euro, - der erbrachten Leistungen (Reinigungsarten) - der Jahresreinigungsfläche in m², - des Ansprechpartners oder der Abteilung, - der Telefonnummer und - der Vertragslaufzeit gemäß dem beigefügten Vordruck (diese sollten mindestens die Größenordnung der ausgeschriebenen Leistung entsprechen und mit dieser vergleichbar sein). Bitte beachten Sie, dass mindestens drei Referenzen je erbrachte Leistungen (Reinigungsarten) aufzuführen sind. Dabei zählt die Unterhalts- und Grundreinigung als eine erbrachte Leistung (Reinigungsart) und die Glasreinigung als eine weitere. Pro Auftraggeber können mehrere erbrachte Leistungen (Reinigungsarten) aufgeführt werden. - Kalkulation der Stundenverrechnungssätze gemäß dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Muster für die Kalkulation der Stundenverrechnungssätze; - Erklärung des Unternehmens für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden technische Ausrüstung (§ 46 Abs.3 VgV) gemäß dem beigefügten Vordruck; - Erklärung zur Umsetzung der betrieblichen Qualitätssicherung (§ 46 Abs.3 VgV) gemäß dem beigefügten Vordruck; - Eigenerklärung zu 5. EU Sanktionspaket RUS Sanktionen) gemäß dem beigefügten Vordruck. Wenn der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, ist folgende Erklärung mit dem Angebot vorzulegen: - Leistungsübersicht Nachunternehmer. Wenn die Leistungsrichtwerte gemäß Leistungsverzeichnis überschritten werden, ist folgende Erklärung mit dem Angebot vorzulegen: - Erklärung der Überschreitung der vorgegebenen Leistungsrichtwerte mit einer nachvollziehbaren Erläuterung, beispielsweise durch Reinigungstechnik, Reinigungsverfahren, Organisationsstruktur, Erfahrungen.
5.1.10 Zuschlagskriterien:
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 60 Prozent)
Beschreibung: Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 40 Prozent)
Beschreibung: jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D457757389
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://bi-medien.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26.05.2025 10:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 97 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 26.05.2025 10:00
Ort der Angebotsöffnung: Stadtverwaltung Pausa-Mühltroff Neumarkt 1 07952 Pausa-Mühltroff
Zusätzliche Informationen: Zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen (§ 55 Abs.2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: Yes
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Yes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung:
Entfällt
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Entfällt
5.1.16 Weitere Informationen, Mediation und Überprüfung:
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
5.1 Los:
LOT-0002
Titel: Los 2 Glasreinigung
Beschreibung: Glasreinigung - Grund- und Oberschule Pausa sowie - Sporthalle Grund - und Oberschule.
Interne Kennung: Los 2
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
5.1.2 Erfüllungsort:
Ort: Pausa-Mühltroff
Postleitzahl: 07952
NUTS-3-Code: Vogtlandkreis (DED44)
Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Datum des Beginns: 01.10.2025
Enddatum: 30.09.2027
5.1.4 Verlängerung:
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Eine Objektbesichtigung ist möglich. Termine für die Objektbesichtigung vereinbaren Sie bitte über das Vergabeportal.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Art der strategischen Beschaffung: Entfällt
5.1.9 Eignungskriterien:
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen, sofern keine Präqualifizierung vorliegt: - eine vollständige Kopie des Berufs- oder Handelsregisterauszuges, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (§ 44 Abs. 1 VgV) oder bei Personengesellschaften die Gewerbeanmeldung; - unterschriebene Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen nach § 21des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren, mittels Vordruck in den Ausschreibungsunterlagen und - zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sowie Bescheinigung über die rückstandslose Beitragsentrichtung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen, sofern keine Präqualifizierung vorliegt: - unterschriebene Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie der Unternehmensform (§ 45 Abs. 4 VgV) und darüber, dass der gemäß Nr. 9 b) geforderte und vorgelegte Registerauszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt. - Eigenerklärung, dass die Höhe der Betriebshaftpflicht bei eventueller Zuschlagserteilung abgeschlossen wird, oder Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 VgV) mit folgenden Mindestdeckungssummen: - 5 Millionen € pauschal bei Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden - 25.000 € bei Schlüsselverlustschäden (Dies muss die Ersatzschlüsselbeschaffung, den Austausch der Schließanlage (inklusive Aus- und Einbaukosten) sowie sonstige vorläufige Sicherungsmaßnahmen (z. B. Bewachung) beinhalten.) - 100.000 € bei Bearbeitungsschäden.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen, sofern keine Präqualifizierung vorliegt: - mindestens drei geeignete, in den letzten 36 Monaten erbrachte, Referenzen mit folgenden Angaben: - des Auftraggebers, - der Objektart, - der Auftragssumme pro Jahr in Euro, - der erbrachten Leistungen (Reinigungsarten) - der Jahresreinigungsfläche in m², - des Ansprechpartners oder der Abteilung, - der Telefonnummer und - der Vertragslaufzeit gemäß dem beigefügten Vordruck (diese sollten mindestens die Größenordnung der ausgeschriebenen Leistung entsprechen und mit dieser vergleichbar sein). Bitte beachten Sie, dass mindestens drei Referenzen je erbrachte Leistungen (Reinigungsarten) aufzuführen sind. Dabei zählt die Unterhalts- und Grundreinigung als eine erbrachte Leistung (Reinigungsart) und die Glasreinigung als eine weitere. Pro Auftraggeber können mehrere erbrachte Leistungen (Reinigungsarten) aufgeführt werden. - Kalkulation der Stundenverrechnungssätze gemäß dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Muster für die Kalkulation der Stundenverrechnungssätze; - Erklärung des Unternehmens für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden technische Ausrüstung (§ 46 Abs.3 VgV) gemäß dem beigefügten Vordruck; - Erklärung zur Umsetzung der betrieblichen Qualitätssicherung (§ 46 Abs.3 VgV) gemäß dem beigefügten Vordruck; - Eigenerklärung zu 5. EU Sanktionspaket RUS Sanktionen) gemäß dem beigefügten Vordruck. Wenn der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, ist folgende Erklärung mit dem Angebot vorzulegen: - Leistungsübersicht Nachunternehmer. Wenn die Leistungsrichtwerte gemäß Leistungsverzeichnis überschritten werden, ist folgende Erklärung mit dem Angebot vorzulegen: - Erklärung der Überschreitung der vorgegebenen Leistungsrichtwerte mit einer nachvollziehbaren Erläuterung, beispielsweise durch Reinigungstechnik, Reinigungsverfahren, Organisationsstruktur, Erfahrungen.
5.1.10 Zuschlagskriterien:
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 100 Prozent)
Beschreibung: Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D457757389
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://bi-medien.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26.05.2025 10:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 97 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 26.05.2025 10:00
Ort der Angebotsöffnung: Stadtverwaltung Pausa-Mühltroff Neumarkt 1 07952 Pausa-Mühltroff
Zusätzliche Informationen: Zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen (§ 55 Abs.2 VgV).
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: Yes
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Yes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung:
Entfällt
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Entfällt
5.1.16 Weitere Informationen, Mediation und Überprüfung:
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
8 Organisationen:
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Pausa-Mühltroff
Identifikationsnummer: t: 0374326030
Zusätzlicher Name: Hauptamt
Postanschrift: Neumarkt 1
Ort: Pausa-Mühltroff
Postleitzahl: 07952
NUTS-3-Code: Vogtlandkreis (DED44)
Land: Deutschland
E-Mail: k.winkler@stadt-pausa-muehltroff.de
Telefon: 037432 603-11
Internet-Adresse: https://www.stadt-pausa-muehltroff.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Identifikationsnummer: t: 03419773800
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
NUTS-3-Code: Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
Telefon: 0341 977-3800
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11 Informationen zur Bekanntmachung:
11.1 Informationen zur Bekanntmachung:
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9b1eccad-c81a-4681-9e0f-273985b83831 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22.04.2025 09:10
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch.
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