Ausschreibung in Strausberg
Grün- und Grauflächenpflege
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
04.10.2024, 11:00
Zeitraum der Ausführung
03.03.2025–26.02.2027
Auftraggeber
Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Ausführungsort
Zugehörige Leistungen
Leistungsbeschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erbringung der Grün- und Grauflächenpflege durch einen qualifizierten Auftragnehmer für die Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH. Das Vergabeverfahren umfasst die Lose I, II, III und IV im Stadtgebiet Strausberg/Brandenburg. Die Angebotsabgabe kann sich erstrecken auf alle Lose, mehrere Lose oder nur ein Los. Gegenstand der einzelnen Lose I bis IV sind jeweils Pflegearbeiten (z.B. Rasen, Wiesen, Hecken, Rabatten, Beete, Blühwiesen, begrünte Zufahrten, Lichtraumprofilschnitt Bäume) sowie Reinigungsarbeiten (z.B. Sandkasten-Spielplätze, Bolzplatz, Sandkasten-Spielplatz – Kontrolle/Verkehrssicherung,
Bekanntmachungstext
Vergebener Auftrag.
1 Beschaffer:
1.1 Beschaffer:
Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH.
Art des öffentlichen Auftraggebers: Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
2 Verfahren:
2.1 Verfahren:
Titel: Grün- und Grauflächenpflege Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH.
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erbringung der Grün- und Grauflächenpflege durch einen qualifizierten Auftragnehmer für die Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH. Das Vergabeverfahren umfasst die Lose I, II, III und IV im Stadtgebiet Strausberg/Brandenburg. Die Angebotsabgabe kann sich erstrecken auf alle Lose, mehrere Lose oder nur ein Los. Gegenstand der einzelnen Lose I bis IV sind jeweils Pflegearbeiten (z.B. Rasen, Wiesen, Hecken, Rabatten, Beete, Blühwiesen, begrünte Zufahrten, Lichtraumprofilschnitt Bäume) sowie Reinigungsarbeiten (z.B. Sandkasten-Spielplätze, Bolzplatz, Sandkasten-Spielplatz - Kontrolle/Verkehrssicherung,
Gehwege, Straßen, Parkplätze, Müll/Unrat aufsammeln, Müllplätze, öffentliche Mülleimer, Laubaufnahme, Traufkies,
Entwässerungsrinnen, Regeneinläufe, Silvesterreinigung). Der Vertrag bzw. die Verträge beginnen am 03.03.2025 und
enden am 26.02.2027. Es ist eine zweimalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils 1 Jahr vorgesehen.
Kennung des Verfahrens: b1000000-c0de-4000-a000-00d455323586
Interne Kennung: GRÜN-GRAU-PFLEGE2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: Nein
2.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77310000Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90610000Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77320000Pflegearbeiten für Sportplätze
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77340000Baum- und Heckenschnitt
2.1.2 Erfüllungsort:
NUTS-3-Code: Märkisch-Oderland(DE409)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen:
Verfahrensart
Zusätzliche Informationen: Gegenstand des Vergabeverfarhens sind die Lose I, II, III und IV. Die
Angebotsabgabe kann sich erstrecken auf alle Lose, mehrere Lose oder nur ein Los. Zuschlagskriterium ist der
Preis (netto) für das jeweilige Los. Maßgeblich ist insofern der,Angebotspreis" gemäß beigefügter Anlage(n)
7.2.2 für das/die jeweilige(n) Los(e).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
VgV
5 Los
5.1 Los:
LOT-0001
Titel: LOS I
Beschreibung: Pflegeleistungen: Rasen- und Wiesenflächen, Hecken bis 2,00 m, Rabatte und Beet, Blühwiese,
begrünte Feuerwehrzufahrt/-stellfläche, Lichtraumprofilschnitt Bäume; Reinigungsleistungen: Sandkasten-Spielplatz
(Laub, Blüten etc.), Sandkasten-Spielplatz - Kontrolle/Verkehrssicherung, Sandkasten-Spielplatz (zertifiziertes
Reinigungsverfahren), Sandkasten-Spielplatz (alter Sand entfernen) Gehweg, Straße, Parkplatz; Müll/Unrat
aufsammeln, Müllplatz/-box, öffentlicher Mülleimer/Papierkorb, Laubaufnahme, Traufkies (Unkraut),
Entwässerungsrinne auf Gehwegen/Ein- und Auffahrten, Regeneinlauf/Gully, Silvesterreinigung
Interne Kennung: Los 1
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77310000Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77340000Baum- und Heckenschnitt
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90610000Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
5.1.2 Erfüllungsort:
Ort: Strausberg
Postleitzahl: 15344
NUTS-3-Code: Märkisch-Oderland(DE409)
Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Datum des Beginns: 03/03/2025
Enddatum: 26/02/2027
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Art der strategischen Beschaffung: Entfällt
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der
Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß §
160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist
ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160
Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen §
134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union.
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung: -.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: -.
5.1.16 Weitere Informationen, Mediation und Überprüfung:
Überprüfungsstelle: [ Vergabekammer des Landes Brandenburg
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: [ Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Organisation, die die Zahlung ausführt: [ Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: [ Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
5.1 Los:
LOT-0002
Titel: Los II
Beschreibung: Pflegeleistungen: Rasen- und Wiesenflächen, Hecken bis 2,00 m, Rabatte und Beet, Blühwiese,
begrünte Feuerwehrzufahrt/-stellfläche, Lichtraumprofilschnitt Bäume; Reinigungsleistungen: Sandkasten-Spielplatz
(Laub, Blüten etc.), Sandkasten-Spielplatz - Kontrolle/Verkehrssicherung, Sandkasten-Spielplatz (zertifiziertes
Reinigungsverfahren), Sandkasten-Spielplatz (alter Sand entfernen) Gehweg, Straße, Parkplatz; Müll/Unrat
aufsammeln, Müllplatz/-box, öffentlicher Mülleimer/Papierkorb, Laubaufnahme, Traufkies (Unkraut),
Entwässerungsrinne auf Gehwegen/Ein- und Auffahrten, Regeneinlauf/Gully, Silvesterreinigung
Interne Kennung: Los 2
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77310000Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77340000Baum- und Heckenschnitt
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90610000Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
5.1.2 Erfüllungsort:
Ort: Strausberg
Postleitzahl: 15344
NUTS-3-Code: Märkisch-Oderland(DE409)
Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Datum des Beginns: 03/03/2025
Enddatum: 26/02/2027
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Art der strategischen Beschaffung: Entfällt
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der
Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß §
160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist
ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160
Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen §
134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union.
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung: -.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: -.
5.1.16 Weitere Informationen, Mediation und Überprüfung:
Überprüfungsstelle: [ Vergabekammer des Landes Brandenburg
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: [ Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Organisation, die die Zahlung ausführt: [ Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: [ Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
5.1 Los:
LOT-0003
Titel: LOS III
Beschreibung: Pflegeleistungen: Rasen- und Wiesenflächen, Hecken bis 2,00 m, Rabatte und Beet, Blühwiese,
begrünte Feuerwehrzufahrt/-stellfläche, Lichtraumprofilschnitt Bäume; Reinigungsleistungen: Sandkasten-Spielplatz
(Laub, Blüten etc.), Sandkasten-Spielplatz - Kontrolle/Verkehrssicherung, Sandkasten-Spielplatz (zertifiziertes
Reinigungsverfahren), Sandkasten-Spielplatz (alter Sand entfernen) Gehweg, Straße, Parkplatz; Müll/Unrat
aufsammeln, Müllplatz/-box, öffentlicher Mülleimer/Papierkorb, Laubaufnahme, Traufkies (Unkraut),
Entwässerungsrinne auf Gehwegen/Ein- und Auffahrten, Regeneinlauf/Gully, Silvesterreinigung
Interne Kennung: Los 3
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77310000Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77340000Baum- und Heckenschnitt
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90610000Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
5.1.2 Erfüllungsort:
Ort: Strausberg
Postleitzahl: 15344
NUTS-3-Code: Märkisch-Oderland(DE409)
Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Datum des Beginns: 03/03/2025
Enddatum: 26/02/2027
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Art der strategischen Beschaffung: Entfällt
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der
Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß §
160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist
ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160
Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen §
134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union.
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung: -.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: -.
5.1.16 Weitere Informationen, Mediation und Überprüfung:
Überprüfungsstelle: [ Vergabekammer des Landes Brandenburg
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: [ Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Organisation, die die Zahlung ausführt: [ Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: [ Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
5.1 Los:
LOT-0004
Titel: Los IV
Beschreibung: Pflegeleistungen: Rasen- und Wiesenflächen, Hecken bis 2,00 m, Rabatte und Beet, Blühwiese,
begrünte Feuerwehrzufahrt/-stellfläche, Lichtraumprofilschnitt Bäume; Reinigungsleistungen: Sandkasten-Spielplatz
(Laub, Blüten etc.), Sandkasten-Spielplatz - Kontrolle/Verkehrssicherung, Sandkasten-Spielplatz (zertifiziertes
Reinigungsverfahren), Sandkasten-Spielplatz (alter Sand entfernen) Gehweg, Straße, Parkplatz; Müll/Unrat
aufsammeln (auch Bolzplatz), Müllplatz/-box, öffentlicher Mülleimer/Papierkorb, Laubaufnahme, Traufkies (Unkraut),
Entwässerungsrinne auf Gehwegen/Ein- und Auffahrten, Regeneinlauf/Gully, Silvesterreinigung
Interne Kennung: Los 4
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77310000Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77340000Baum- und Heckenschnitt
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90610000Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77320000Pflegearbeiten für Sportplätze
5.1.2 Erfüllungsort:
Ort: Strausberg
Postleitzahl: 15344
NUTS-3-Code: Märkisch-Oderland(DE409)
Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Datum des Beginns: 03/03/2025
Enddatum: 26/02/2027
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Art der strategischen Beschaffung: Entfällt
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der
Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß §
160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist
ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160
Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen §
134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union.
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung: -.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: -.
5.1.16 Weitere Informationen, Mediation und Überprüfung:
Überprüfungsstelle: [ Vergabekammer des Landes Brandenburg
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: [ Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Organisation, die die Zahlung ausführt: [ Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: [ Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
6 Ergebnisse
6.1 Ergebnis Lot Identifier:
LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2 Informationen über die Gewinner
Offizielle Bezeichnung: KGS Kreitlow GmbH.
Bieter:
Kennung des Angebots:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Ergebnisses: 455.869,74 EURO.
Das Angebot wurde auf Rangliste gestellt
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Wert der Unterauftragsvergabe ist bekannt: 0
Prozentsatz der Unterauftragsvergabe ist bekannt: 0
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags:
Datum der Auswahl des Gewinners: 06/12/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 23/12/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: false
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: [Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH]
---
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe:
Die CVD-Rechtsgrundlage, um festzustellen, welche Kategorie von Vergabeverfahren
gilt: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
6.1 Ergebnis Lot Identifier:
LOT-0002
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2 Informationen über die Gewinner
Offizielle Bezeichnung: WISAG Garten- und Landschaftspflege Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG ] --
Bieter:
Kennung des Angebots:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert des Ergebnisses: 413.100,26 EURO.
Das Angebot wurde auf Rangliste gestellt
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Wert der Unterauftragsvergabe ist bekannt: 0
Prozentsatz der Unterauftragsvergabe ist bekannt: 0
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags:
Datum der Auswahl des Gewinners: 06/12/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 23/12/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: false
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: [Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH]
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1 Ergebnis Lot Identifier:
LOT-0003
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2 Informationen über die Gewinner
Offizielle Bezeichnung: Apleona Property Services GmbH.
Bieter:
Kennung des Angebots:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert des Ergebnisses: 386.550 EURO.
Das Angebot wurde auf Rangliste gestellt
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Wert der Unterauftragsvergabe ist bekannt: 0
Prozentsatz der Unterauftragsvergabe ist bekannt: 0
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags:
Datum der Auswahl des Gewinners: 06/12/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 23/12/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: false
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: [Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH]
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1 Ergebnis Lot Identifier:
LOT-0004
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2 Informationen über die Gewinner
Offizielle Bezeichnung: KGS Kreitlow GmbH
Bieter:
Kennung des Angebots:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Wert des Ergebnisses: 440878.28EUR
Das Angebot wurde auf Rangliste gestellt
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Wert der Unterauftragsvergabe ist bekannt: 0
Prozentsatz der Unterauftragsvergabe ist bekannt: 0
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags:
Datum der Auswahl des Gewinners: 06/12/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 23/12/2024
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: false
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: [Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH]
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
8 Organisationen:
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Identifikationsnummer: t: 00493341345260
Postanschrift: Kastanienallee 40
Ort: Strausberg
Postleitzahl: 15344
NUTS-3-Code: Märkisch-Oderland(DE409)
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Steffen Schuster
E-Mail: steffen.schuster@swg-strausberg.de
Telefon: +49(3341)345260
Fax: +49(3341)345299
Internet-Adresse:
https://www.swg-strausberg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Identifikationsnummer: t: 00493318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Postdam
Postleitzahl: 14473
NUTS-3-Code: Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer@MWAE.Brandenburg.de
Telefon: +49(331)8661719
Fax: +49(331)8661652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: KGS Kreitlow GmbH
Identifikationsnummer: t: 004933413084470
Postanschrift: Märkische Straße 3
Ort: Strausberg
Postleitzahl: 15344
NUTS-3-Code: Märkisch-Oderland(DE409)
Land: Deutschland
E-Mail: info@kgs-kreitlow.de
Telefon: +49(3341)3084470
Fax: +49(3341)3084478
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0004
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: WISAG Garten- und Landschaftspflege Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG
Identifikationsnummer: t: 00493067806710
Postanschrift: Bürknersfelder Straße 7 A
Ort: Berlin
Postleitzahl: 13053
NUTS-3-Code: Berlin(DE300)
Land: Deutschland
E-Mail: mark.ahner@wisag.de
Telefon: +49(30)67806710
Fax: +49(30)678067129
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0002
8.1 ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Apleona Property Services GmbH
Identifikationsnummer: t: 0049304467077277
Postanschrift: Paul-Robeson-Straße 37
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10439
NUTS-3-Code: Berlin(DE300)
Land: Deutschland
E-Mail: Ulrike.Bettge@apleona.com
Telefon: +49(30)4467077277
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0003
11 Informationen zur Bekanntmachung:
11.1 Informationen zur Bekanntmachung:
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 076f810b-6f7f-4869-b4d6-7d2de1383d81-01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung
Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/01/202515: 21,
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch.
1 Beschaffer:
1.1 Beschaffer:
Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH.
Art des öffentlichen Auftraggebers: Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
2 Verfahren:
2.1 Verfahren:
Titel: Grün- und Grauflächenpflege Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH.
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erbringung der Grün- und Grauflächenpflege durch einen qualifizierten Auftragnehmer für die Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH. Das Vergabeverfahren umfasst die Lose I, II, III und IV im Stadtgebiet Strausberg/Brandenburg. Die Angebotsabgabe kann sich erstrecken auf alle Lose, mehrere Lose oder nur ein Los. Gegenstand der einzelnen Lose I bis IV sind jeweils Pflegearbeiten (z.B. Rasen, Wiesen, Hecken, Rabatten, Beete, Blühwiesen, begrünte Zufahrten, Lichtraumprofilschnitt Bäume) sowie Reinigungsarbeiten (z.B. Sandkasten-Spielplätze, Bolzplatz, Sandkasten-Spielplatz - Kontrolle/Verkehrssicherung,
Gehwege, Straßen, Parkplätze, Müll/Unrat aufsammeln, Müllplätze, öffentliche Mülleimer, Laubaufnahme, Traufkies,
Entwässerungsrinnen, Regeneinläufe, Silvesterreinigung). Der Vertrag bzw. die Verträge beginnen am 03.03.2025 und
enden am 26.02.2027. Es ist eine zweimalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils 1 Jahr vorgesehen.
Kennung des Verfahrens: b1000000-c0de-4000-a000-00d455323586
Interne Kennung: GRÜN-GRAU-PFLEGE2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: Nein
2.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77310000Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90610000Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77320000Pflegearbeiten für Sportplätze
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77340000Baum- und Heckenschnitt
2.1.2 Erfüllungsort:
NUTS-3-Code: Märkisch-Oderland(DE409)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen:
Verfahrensart
Zusätzliche Informationen: Gegenstand des Vergabeverfarhens sind die Lose I, II, III und IV. Die
Angebotsabgabe kann sich erstrecken auf alle Lose, mehrere Lose oder nur ein Los. Zuschlagskriterium ist der
Preis (netto) für das jeweilige Los. Maßgeblich ist insofern der,Angebotspreis" gemäß beigefügter Anlage(n)
7.2.2 für das/die jeweilige(n) Los(e).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
VgV
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
2.1.6 Ausschlussgründe:
Zahlungsunfähigkeit: [ Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt
worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. ] --
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: [ Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine
Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des
Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: [ Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche
Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben: [ Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1
GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine
rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: [ Siehe § 123 Abs. 4 Nr.
1 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von
der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine
rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: [ Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: [ Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: [ Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: [ Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat,
vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln.
Schwere Verfehlung: [ Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im
Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität
des Unternehmens infrage gestellt wird.
Rein nationale Ausschlussgründe: [ Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123,124 GWB.
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: [ Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können
unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt
worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. ] --
-
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: [ Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können
unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt
worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. ] --
-
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: [ Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10
GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a
Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: [ Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung,
zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Interessenkonflikt: [ Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt
bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte
und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Insolvenz: [ Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet
worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen
im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren: [ Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können
unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt
worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. ] --
-
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: [ Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus,
wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Einstellung der beruflichen Tätigkeit: [ Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können
unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt
worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. ] --
-
Bildung terroristischer Vereinigungen: [ Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland).
Bildung krimineller Vereinigungen: [ Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland).
Betrug oder Subventionsbetrug: [ Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen
das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem
Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug),
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: [ Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus,
wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen).
5 Los
5.1 Los:
LOT-0001
Titel: LOS I
Beschreibung: Pflegeleistungen: Rasen- und Wiesenflächen, Hecken bis 2,00 m, Rabatte und Beet, Blühwiese,
begrünte Feuerwehrzufahrt/-stellfläche, Lichtraumprofilschnitt Bäume; Reinigungsleistungen: Sandkasten-Spielplatz
(Laub, Blüten etc.), Sandkasten-Spielplatz - Kontrolle/Verkehrssicherung, Sandkasten-Spielplatz (zertifiziertes
Reinigungsverfahren), Sandkasten-Spielplatz (alter Sand entfernen) Gehweg, Straße, Parkplatz; Müll/Unrat
aufsammeln, Müllplatz/-box, öffentlicher Mülleimer/Papierkorb, Laubaufnahme, Traufkies (Unkraut),
Entwässerungsrinne auf Gehwegen/Ein- und Auffahrten, Regeneinlauf/Gully, Silvesterreinigung
Interne Kennung: Los 1
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77310000Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77340000Baum- und Heckenschnitt
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90610000Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
5.1.2 Erfüllungsort:
Ort: Strausberg
Postleitzahl: 15344
NUTS-3-Code: Märkisch-Oderland(DE409)
Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Datum des Beginns: 03/03/2025
Enddatum: 26/02/2027
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Art der strategischen Beschaffung: Entfällt
5.1.9 Eignungskriterien:
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Fügen Sie dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen bei: 1. Gewerbeanmeldung
und Handelsregisterauszug. Die Dokumente dürfen zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang
des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen
gemäß Formular 4.1 EU. 3. Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation. 4.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das
Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt), dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben nachgekommen ist. Die Erklärung darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für
den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 5.Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Krankenkasse, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen Beiträge (soweit
es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt), ordnungsgemäß erfüllt hat. Die Erklärung darf zum
Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 6.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Die Erklärung darf zum Zeitpunkt des
Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 7. Eigenerklärung gemäß
Sonderformular Russland-Sanktionen (Anlage 8).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Fügen Sie dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen bei: 1. Angaben zu
realisierten Referenzprojekten ab dem 01.01.2021, die nach Art (d.h. Grün- und Graupflege) und
Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. 2. Erklärung über die Anzahl der im
Unternehmen in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Fügen Sie dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen bei: Angaben zum Umsatz
in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 mit Leistungen, die nach der Art (d.h. Grün- und
Graupflege) und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D455323586
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung:
https://bi-medien.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/10/2024 11: 00,
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 80DAY.
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird grundsätzlich von ihrem Recht zur Nachforderung
von Unterlagen gemäß § 56 VgV Gebrauch machen. Nicht nachgefordert werden das
Angebotsschreiben (Formular 3.3 EU) sowie das/die Leistungsverzeichnis(se) als Excel-Dateien
einschließlich der darin von den Bietern vorzunehmenden Preisangaben (Anlage(n) 7.2.2).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 04/10/202411: 00,
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der
Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß §
160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist
ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160
Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen §
134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union.
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung: -.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: -.
5.1.16 Weitere Informationen, Mediation und Überprüfung:
Überprüfungsstelle: [ Vergabekammer des Landes Brandenburg
5.1 Los:
LOT-0002
Titel: Los II
Beschreibung: Pflegeleistungen: Rasen- und Wiesenflächen, Hecken bis 2,00 m, Rabatte und Beet, Blühwiese,
begrünte Feuerwehrzufahrt/-stellfläche, Lichtraumprofilschnitt Bäume; Reinigungsleistungen: Sandkasten-Spielplatz
(Laub, Blüten etc.), Sandkasten-Spielplatz - Kontrolle/Verkehrssicherung, Sandkasten-Spielplatz (zertifiziertes
Reinigungsverfahren), Sandkasten-Spielplatz (alter Sand entfernen) Gehweg, Straße, Parkplatz; Müll/Unrat
aufsammeln, Müllplatz/-box, öffentlicher Mülleimer/Papierkorb, Laubaufnahme, Traufkies (Unkraut),
Entwässerungsrinne auf Gehwegen/Ein- und Auffahrten, Regeneinlauf/Gully, Silvesterreinigung
Interne Kennung: Los 2
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77310000Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77340000Baum- und Heckenschnitt
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90610000Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
5.1.2 Erfüllungsort:
Ort: Strausberg
Postleitzahl: 15344
NUTS-3-Code: Märkisch-Oderland(DE409)
Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Datum des Beginns: 03/03/2025
Enddatum: 26/02/2027
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Art der strategischen Beschaffung: Entfällt
5.1.9 Eignungskriterien:
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Fügen Sie dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen bei: 1. Gewerbeanmeldung
und Handelsregisterauszug. Die Dokumente dürfen zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang
des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen
gemäß Formular 4.1 EU. 3. Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation. 4.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das
Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt), dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben nachgekommen ist. Die Erklärung darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für
den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 5.Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Krankenkasse, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen Beiträge (soweit
es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt), ordnungsgemäß erfüllt hat. Die Erklärung darf zum
Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 6.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Die Erklärung darf zum Zeitpunkt des
Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 7. Eigenerklärung gemäß
Sonderformular Russland-Sanktionen (Anlage 8).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Fügen Sie dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen bei: 1. Angaben zu
realisierten Referenzprojekten ab dem 01.01.2021, die nach Art (d.h. Grün- und Graupflege) und
Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. 2. Erklärung über die Anzahl der im
Unternehmen in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Fügen Sie dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen bei: Angaben zum Umsatz
in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 mit Leistungen, die nach der Art (d.h. Grün- und
Graupflege) und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D455323586
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung:
https://bi-medien.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/10/202411: 00,
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 80DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird grundsätzlich von ihrem Recht zur Nachforderung
von Unterlagen gemäß § 56 VgV Gebrauch machen. Nicht nachgefordert werden das
Angebotsschreiben (Formular 3.3 EU) sowie das/die Leistungsverzeichnis(se) als Excel-Dateien
einschließlich der darin von den Bietern vorzunehmenden Preisangaben (Anlage(n) 7.2.2).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 04/10/202511: 00,
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der
Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß §
160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist
ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160
Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen §
134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union.
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung: -.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: -.
5.1.16 Weitere Informationen, Mediation und Überprüfung:
Überprüfungsstelle: [ Vergabekammer des Landes Brandenburg
5.1 Los:
LOT-0003
Titel: LOS III
Beschreibung: Pflegeleistungen: Rasen- und Wiesenflächen, Hecken bis 2,00 m, Rabatte und Beet, Blühwiese,
begrünte Feuerwehrzufahrt/-stellfläche, Lichtraumprofilschnitt Bäume; Reinigungsleistungen: Sandkasten-Spielplatz
(Laub, Blüten etc.), Sandkasten-Spielplatz - Kontrolle/Verkehrssicherung, Sandkasten-Spielplatz (zertifiziertes
Reinigungsverfahren), Sandkasten-Spielplatz (alter Sand entfernen) Gehweg, Straße, Parkplatz; Müll/Unrat
aufsammeln, Müllplatz/-box, öffentlicher Mülleimer/Papierkorb, Laubaufnahme, Traufkies (Unkraut),
Entwässerungsrinne auf Gehwegen/Ein- und Auffahrten, Regeneinlauf/Gully, Silvesterreinigung
Interne Kennung: Los 3
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77310000Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77340000Baum- und Heckenschnitt
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90610000Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
5.1.2 Erfüllungsort:
Ort: Strausberg
Postleitzahl: 15344
NUTS-3-Code: Märkisch-Oderland(DE409)
Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Datum des Beginns: 03/03/2025
Enddatum: 26/02/2027
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Art der strategischen Beschaffung: Entfällt
5.1.9 Eignungskriterien:
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Fügen Sie dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen bei: 1. Gewerbeanmeldung
und Handelsregisterauszug. Die Dokumente dürfen zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang
des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen
gemäß Formular 4.1 EU. 3. Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation. 4.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das
Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt), dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben nachgekommen ist. Die Erklärung darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für
den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 5.Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Krankenkasse, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen Beiträge (soweit
es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt), ordnungsgemäß erfüllt hat. Die Erklärung darf zum
Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 6.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Die Erklärung darf zum Zeitpunkt des
Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 7. Eigenerklärung gemäß
Sonderformular Russland-Sanktionen (Anlage 8).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Fügen Sie dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen bei: 1. Angaben zu
realisierten Referenzprojekten ab dem 01.01.2021, die nach Art (d.h. Grün- und Graupflege) und
Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. 2. Erklärung über die Anzahl der im
Unternehmen in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Fügen Sie dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen bei: Angaben zum Umsatz
in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 mit Leistungen, die nach der Art (d.h. Grün- und
Graupflege) und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D455323586
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung:
https://bi-medien.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/10/202411: 00,
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 80DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird grundsätzlich von ihrem Recht zur Nachforderung
von Unterlagen gemäß § 56 VgV Gebrauch machen. Nicht nachgefordert werden das
Angebotsschreiben (Formular 3.3 EU) sowie das/die Leistungsverzeichnis(se) als Excel-Dateien
einschließlich der darin von den Bietern vorzunehmenden Preisangaben (Anlage(n) 7.2.2).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 04/10/202511: 00,
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der
Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß §
160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist
ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160
Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen §
134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union.
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung: -.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: -.
5.1.16 Weitere Informationen, Mediation und Überprüfung:
Überprüfungsstelle: [ Vergabekammer des Landes Brandenburg
5.1 Los:
LOT-0004
Titel: Los IV
Beschreibung: Pflegeleistungen: Rasen- und Wiesenflächen, Hecken bis 2,00 m, Rabatte und Beet, Blühwiese,
begrünte Feuerwehrzufahrt/-stellfläche, Lichtraumprofilschnitt Bäume; Reinigungsleistungen: Sandkasten-Spielplatz
(Laub, Blüten etc.), Sandkasten-Spielplatz - Kontrolle/Verkehrssicherung, Sandkasten-Spielplatz (zertifiziertes
Reinigungsverfahren), Sandkasten-Spielplatz (alter Sand entfernen) Gehweg, Straße, Parkplatz; Müll/Unrat
aufsammeln (auch Bolzplatz), Müllplatz/-box, öffentlicher Mülleimer/Papierkorb, Laubaufnahme, Traufkies (Unkraut),
Entwässerungsrinne auf Gehwegen/Ein- und Auffahrten, Regeneinlauf/Gully, Silvesterreinigung
Interne Kennung: Los 4
5.1.1 Zweck:
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 77310000Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77340000Baum- und Heckenschnitt
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90610000Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
Zusätzliche Einstufung(cpv): 77320000Pflegearbeiten für Sportplätze
5.1.2 Erfüllungsort:
Ort: Strausberg
Postleitzahl: 15344
NUTS-3-Code: Märkisch-Oderland(DE409)
Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer:
Datum des Beginns: 03/03/2025
Enddatum: 26/02/2027
5.1.6 Allgemeine Informationen:
Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:
Art der strategischen Beschaffung: Entfällt
5.1.9 Eignungskriterien:
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Fügen Sie dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen bei: 1. Gewerbeanmeldung
und Handelsregisterauszug. Die Dokumente dürfen zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang
des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen
gemäß Formular 4.1 EU. 3. Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation. 4.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das
Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt), dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben nachgekommen ist. Die Erklärung darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für
den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 5.Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Krankenkasse, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen Beiträge (soweit
es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt), ordnungsgemäß erfüllt hat. Die Erklärung darf zum
Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 6.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Die Erklärung darf zum Zeitpunkt des
Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. 7. Eigenerklärung gemäß
Sonderformular Russland-Sanktionen (Anlage 8).
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Fügen Sie dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen bei: 1. Angaben zu
realisierten Referenzprojekten ab dem 01.01.2021, die nach Art (d.h. Grün- und Graupflege) und
Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. 2. Erklärung über die Anzahl der im
Unternehmen in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Fügen Sie dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen bei: Angaben zum Umsatz
in den Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023 mit Leistungen, die nach der Art (d.h. Grün- und
Graupflege) und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.11 Auftragsunterlagen:
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D455323586
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung:
https://bi-medien.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 04/10/202411: 00,
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 80DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird grundsätzlich von ihrem Recht zur Nachforderung
von Unterlagen gemäß § 56 VgV Gebrauch machen. Nicht nachgefordert werden das
Angebotsschreiben (Formular 3.3 EU) sowie das/die Leistungsverzeichnis(se) als Excel-Dateien
einschließlich der darin von den Bietern vorzunehmenden Preisangaben (Anlage(n) 7.2.2).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 04/10/202511: 00,
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der
Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß §
160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist
ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160
Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen §
134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union.
5.1.15 Techniken:
Rahmenvereinbarung: -.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: -.
5.1.16 Weitere Informationen, Mediation und Überprüfung:
Überprüfungsstelle: [ Vergabekammer des Landes Brandenburg
8 Organisationen:
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Strausberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Identifikationsnummer: t: 00493341345260
Postanschrift: Kastanienallee 40
Ort: Strausberg
Postleitzahl: 15344
NUTS-3-Code: Märkisch-Oderland(DE409)
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Steffen Schuster
E-Mail: steffen.schuster@swg-strausberg.de
Telefon: +49(3341)345260
Fax: +49(3341)345299
Internet-Adresse:
https://www.swg-strausberg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Identifikationsnummer: t: 00493318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Postdam
Postleitzahl: 14473
NUTS-3-Code: Potsdam, Kreisfreie Stadt(DE404)
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer@MWAE.Brandenburg.de
Telefon: 00493318661719
Fax: 00493318661652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11 Informationen zur Bekanntmachung:
11.1 Informationen zur Bekanntmachung:
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 22fbc4d2-2047-4da0-b6c0-e2329639e344-01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/08/202410: 13,
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch.
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