Ausschreibung in Bad Zwischenahn

Wasserturm Fachplanung technische Ausrüstung Anlagengruppe 3

ID: D454912858

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Offenes Verfahren

Art der Vergabe

Europaweit

Art der Leistung

Dienstleistung

Frist

15.08.2024, 09:30

Zeitraum der Ausführung

15.10.2024–31.12.2026

Auftraggeber

Gemeinde Bad Zwischenahn

Leistungsbeschreibung

Fachplanung technische Ausrüstung Anlagengruppe 3 erneut
Das Gebäude bedarf grundsätzlich einer umfassenden
Sanierung, insbesondere des Verblendmauerwerks mit allen Fenstern und sämtlicher tragender Wände und der
Betonbauteile. Das Ziel der zu planenden Baumaßnahme ist die Sanierung und somit der Erhalt des Baudenkmals.

Bekanntmachungstext

1 Beschaffer:

1.1 Beschaffer:

Gemeinde Bad Zwischenahn.
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2 Verfahren:

2.1 Verfahren:

Titel: Fachplanung technische Ausrüstung Anlagengruppe 3 erneut.
Beschreibung: Der in 2014 außer Betrieb genommene Wasserturm in Bad Zwischenahn ist ein Baudenkmal, dessen Dach als Aussichtsplattform genutzt wurde. Er liegt in zentraler Lage auf einer parkähnlichen Grünfläche und ist in massiver Mauerwerks- und Stahlbetonbauweise hergestellt. Die Erschließung erfolgte bislang über eine Stein- bzw.
Betontreppe bis zum 3. Geschoss und über eine Holztreppe bis auf das Dach. Im 5. Geschoss befindet sich der nicht
mehr in Nutzung stehende Wassertank aus Stahlbeton. Das Gebäude bedarf grundsätzlich einer umfassenden
Sanierung, insbesondere des Verblendmauerwerks mit allen Fenstern und sämtlicher tragender Wände und der
Betonbauteile. Das Ziel der zu planenden Baumaßnahme ist die Sanierung und somit der Erhalt des Baudenkmals. So
sollen künftig die Aussichtplattform und die einzelnen Geschosse barrierefrei der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
werden. In den unteren Geschossen bis unter den Wassertank sollen Räume für kulturelle Veranstaltungen,
Ausstellungen, ehrenamtliches Engagement und Vereinsarbeit geschaffen werden.
Kennung des Verfahrens: b1000000-c0de-4000-a000-00d454912858
Interne Kennung: 65-2024-24-03-2
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: Nein
Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens: Offenes Verfahren nach § 15 VgV

2.1.1 Zweck:

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung(cpv): 71315000Haustechnik

2.1.2 Erfüllungsort:

Postanschrift: Am Brink 9
Ort: Bad Zwischenahn
Postleitzahl: 26160
NUTS-3-Code: Ammerland(DE946)
Land: Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen:

Verfahrensart
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
VgVOffenes Verfahren nach § 15 VgV

2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

2.1.6 Ausschlussgründe:

Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: [ Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen
das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334
des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr)
Betrug oder Subventionsbetrug: [ Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren
Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem
Auftrag verwaltet werden
Insolvenz: [ Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines
solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation
befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Schwere Verfehlung: [ Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123
Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: [ Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende
Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Interessenkonflikt: [ Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, oder eine Wettbewerbsverzerrung daraus
resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Bildung krimineller Vereinigungen: [ Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren
Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a
des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland),
Bildung terroristischer Vereinigungen: [ Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person,
deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a
des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: [ Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person,
deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,oder wegen einer Straftat
nach: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: [ Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei
der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: [ Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat ] --
-
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: [ Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei
der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: [ Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, oder eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden
kann oder wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
bewirken.
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: [ Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: [ Öffentliche Auftraggeber können
unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen a)
versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)
versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren
erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln.
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: [ Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags
erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz
oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat

5 Los

5.1 Los:

LOT-0001
Titel: Nicht losweise Vergabe
Beschreibung: Nicht losweise Vergabe
Interne Kennung: Nicht losweise Vergabe

5.1.1 Zweck:

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung(cpv): 71315000Haustechnik

5.1.2 Erfüllungsort:

Postanschrift: Am Brink 9
Ort: Bad Zwischenahn
Postleitzahl: 26160
NUTS-3-Code: Ammerland(DE946)
Land: Deutschland

5.1.3 Geschätzte Dauer:

Datum des Beginns: 15/10/2024
Enddatum: 31/12/2026

5.1.6 Allgemeine Informationen:

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind
anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
Besonders geeignet für KMU

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe:

Art der strategischen Beschaffung: Entfällt

5.1.9 Eignungskriterien:

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Beschreibung: Eigenerklärung
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Beschreibung: Eigenerklärung
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
Beschreibung: Eigenerklärung
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Bietergemeinschaftserklärung
Beschreibung: Eigenerklärung
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Bewerbungsheft
Beschreibung: Eigenerklärung
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Beschreibung: Eigenerklärung
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Verpflichtung Tariftreue § 4 NTVergG
Beschreibung: Eigenerklärung
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Einhaltung Russland-Sanktionen Art. 5K VO 833/2024
Beschreibung: Eigenerklärung
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Bestehen Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind
Beschreibung: Eigenerklärung
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Erlaubnis zu Berufsausübung
Beschreibung: Nachweis

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Honorarangebot
Gewichtung (Punkte, genau): 90
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Qualität des Planerteams Personalstruktur · Stellen Sie die Struktur und interne
Organisation Ihres Planerteams während der Auftragsabwicklung dar · Stellen Sie die berufliche
Erfahrung und Qualifikation der/des für die Auftragsbearbeitung vorgesehenen Projektleiterin /-leiters
dar. · Stellen Sie die berufliche Erfahrung und Qualifikation der/des für die Bearbeitung der LPH 8
vorgesehenen Mitarbeiterin/Mitarbeiters dar. Projektmanagement · Wie gestalten Sie die
Projektbearbeitung? · Nach welchen Methoden erfolgt das Schnittstellenmanagement mit den fachlich
Beteiligten? · Wie bezieht das Projektteam die Auftraggeberin sowie die weiteren fachlich Beteiligten bei
der Projektbearbeitung inhaltlich ein? · Wie strukturieren/organisieren Sie Ihre interne
Qualitätskontrolle? · Wie strukturieren/organisieren Sie die Abnahmen und die Übergabe des Bauwerks
an die Auftraggeberin und wie erfolgt die Dokumentation? Kosten- und Termine · Wie stellen Sie die
Einhaltung des Kostenrahmens (gedeckelte Baukosten) sicher, wie planen Sie Maßnahmen zur
Kostenreduzierung? · Schildern Sie Ihre grundsätzliche Vorgehensweise bei der Terminkontrolle und bei
Störungen im Bauablauf. Die Darstellung darf incl. etwaigem Bildmaterial 25 Seiten nicht überschreiten
bei Schriftgröße 11. Andernfalls werden die Seiten ab S. 26 nicht berücksichtigt
Gewichtung (Punkte, genau): 135
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Qualifikation und Erfahrungen Umbau Bestandsgebäude Referenzprojekte Umbau
Bestandsgebäude 1.) Die geforderte Referenzliste bzw. die jeweilige Bescheinigung ist bei
Bewerbergemeinschaften von dem Mitglied/den Mitgliedern zu erbringen, der/die im Innenverhältnis für
die maßgebliche Fachdisziplin zuständig ist/sind. 2.) Fehlende oder unklare Angaben und
Mehrfachverwendungen von Referenzen werden mit 0 Punkten be-wertet. Werden im Kriterium 12
insgesamt nur 0 Punkte erreicht, führt dies wegen fehlender technischer Leistungsfähigkeit zum
Ausschluss. 3.) Es sind max. 3 Referenzen einzureichen. Die Referenzen sind fortlaufend zu
nummerieren. Es werden ausschließlich die gekennzeichneten Referenzen (max. Nr. 1-3) gewertet. Initial,auf Vorrat" eingereichte zu-sätzliche Referenzen finden auch dann keine Berücksichtigung, wenn die
nummerierten Referenzen ganz oder teilweise die geforderten Inhalte unterschreiten sollten. Auf die
Möglichkeit zur Ersetzung untauglicher Refe-renzen besteht kein Anspruch. Der Auftraggeber kann
hierzu (unter Beachtung der Gleichbehandlung aller Bieter) im Rahmen der Nachforderung Gelegenheit
geben, ist hierzu aber nicht verpflichtet. 4.) Vorläufig genügen Eigenerklärungen zu den erbrachten
Referenzen. Die jederzeitige Anforderung von Nachweisen / Auftraggeberbestätigungen bleibt
vorbehalten. 5.) Die geforderten Gesamtreferenzen müssen jeweils erkennbar folgendes erfüllen: -
Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1 -3 nach §§ 53 ff. HOAI eigenverantwortlich erbracht in den
Referenzjahren 2020 bis 2023 - erbrachte Leistungsphasen: mind. LP 2-8 zu §§ 53 ff. HOAI, - Umbau
eines der Öffentlichkeit zugänglichen Bestandsgebäudes mit erhöhter Besucherfrequenz, wie z.B. Büro-,
Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Schalter von Verkehrs- und Versorgungsbetriebe sowie der
Banken und Sparkassen, Theater, Museen, öffentliche Bibliotheken, Freizeitheime, Gemeinschafts-
häuser, Versammlungsstätten, Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten, Schulen, Hochschulen und
sonstige vergleichbare Ausbildungsstätten - Baukosten gem. Kostenberechnung für KG 300 + 400
mind. 500.000 netto anzugeben sind hierbei auch - der Auftraggeber und die dortigen
Ansprechpartner mit Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer) - der Ort des Bauvorhabens
Mindestanforderung: 1 Referenz gem. vorstehenden Bedingungen.
Gewichtung (Punkte, genau): 45

5.1.11 Auftragsunterlagen:

Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/08/202412: 00,
Internetadresse der Auftragsunterlagen:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D454912858

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung:
https://bi-medien.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Nebenangebote: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/08/2024 09: 30,
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 56DAY.
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Keine Einschränkung der Vorgaben nach VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum der Angebotsöffnung: 15/08/202410: 00,
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Finanzielle Vereinbarung: Vergütung nach HOAI
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der Vergabekammer Niedersachsen
beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
einleiten. a) Der Antrag ist unzulässig, soweit · der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber
dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; · Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, · Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, · mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. b) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit
(vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §
135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken:

Rahmenvereinbarung: -.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: -.

5.1.16 Weitere Informationen, Mediation und Überprüfung:

Überprüfungsstelle: [ Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
Verkehr
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: [ Gemeinde Bad Zwischenahn
Organisation, die Angebote bearbeitet: [ Gemeinde Bad Zwischenahn

8 Organisationen:

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Bad Zwischenahn
Identifikationsnummer: 26160
Zusätzlicher Name: Gebäudemanagement
Postanschrift: Am Brink 9
Ort: Bad Zwischenahn
Postleitzahl: 26160
NUTS-3-Code: Ammerland(DE946)
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Gattermann
E-Mail: gattermann@bad-zwischenahn.de
Telefon: +49 (4403)604654
Internet-Adresse: Https: //www.bad-zwischenahn.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Identifikationsnummer: 21339
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
NUTS-3-Code: Lüneburg, Landkreis(DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: Manuela.Heise-Kardinahl@rv-lg.niedersachsen.de
Telefon: +49 (4131)151334
Internet-Adresse:
https://www.mw.niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

11 Informationen zur Bekanntmachung:

11.1 Informationen zur Bekanntmachung:
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 79019d77-d046-4f72-8fbf-072c76fbd901-01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/07/202415: 21,
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch.

Sie suchen passende Aufträge für Ihre Firma?

Egal ob Bau-, Liefer-, oder Dienstleistungen, in unserer B_I ausschreibungsdatenbank finden Sie garantiert zahlreiche Ausschreibungen auch für Ihre Firma.

Aktuell mehr als 10.000 Ausschreibungen verfügbar.

Kostenfreier E-Mail-Kurs:

Einstieg ins Vergaberecht

Lernen Sie alles wichtige für die Teilnahme an elektronischen Vergaben für Ihren nächsten Auftrag.

  • 5 Lektionen direkt in Ihr Postfach
  • 2 Quizze: Testen Sie Ihr Wissen!
  • 1 Überraschung

Auftraggeber aufgepasst:

Der kostenlose E-Mail-Kurs für Sie!

Erhalten Sie wertvolle Tipps, die Ihre elektronische Vergabe zum Erfolg machen!

  • 4 Lektionen direkt in Ihr Postfach
  • 1 Quiz: Testen Sie Ihr Wissen!
Anmeldung zum E-Mail-Kurs

Lektion 1

Öffentliche Ausschreibungen

Alle Lektionen

Anmeldung zum E-Mail-Kurs

Lektion 1

Ablauf eines Vergabeverfahrens

Alle Lektionen

Lektion 1
Öffentliche Ausschreibungen
► 2:30 Min
Lektion 2
Nationale Verfahrensarten
► 5:18 Min
Lektion 3
EU-Ausschreibungen
► 4:31 Min
Lektion 4
Mini-Quiz
Quiz
Lektion 5
Eignung im Vergabeverfahren
► 3:18 Min
Lektion 6
Abgabe von Angeboten
Lektion
Lektion 7
Finales Quiz
Quiz