Auftrag in Bielefeld
Neubau eines Discounters
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Übersicht
Art der Vergabe
Privat / Gewerblich
Art der Leistung
Bauleistung
Zeitraum der Ausführung
Ab Dezember 2026
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Bauart: Bauten Handel u. Dienstlstgew.
Gebäude: Neubau
Bauvolumen: Quadratmeter: 1200
Bausumme (TEUR): 4000
Beschreibung:Der Lebensmitteldiscounter Aldi Nord plant an der Eickumer Straße den Neubau eines Marktes mit einer Grundfläche von 1.200 Quadratmetern sowie einem Parkdeck und will damit den Standort an der Beckendorfstraße ersetzen. Dafür wäre der Abriss eines Reihenbaus mit früherer Sheddachhalle nötig, in dem derzeit Post, Schreibwaren und ein Imbiss untergebracht sind. Parallel liegt ein Antrag auf Vorbescheid für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb neben dem bestehenden Combi-Markt (1.000 Quadratmeter) mit Bäckerei vor; in den oberen Geschossen des Bestandsgebäudes sind Praxen und Wohnungen angesiedelt. Der bislang gültige Bebauungsplan von 1968 erlaubt großflächigen Einzelhandel ohne Flächenbegrenzung, weshalb eine Planänderung erwogen wird, um die Ziele des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts von 2019 zu berücksichtigen; aus der Politik wird als Auflage der Erhalt von Post und Packstation genannt. Die angegebene Fläche bezieht sich auf die Grundfläche.
Bekanntmachungstext
| Baubezeichnung: | Neubau eines Discounters | |
|---|---|---|
| Bauort: | ||
| Bauart: | Bauten Handel u. Dienstlstgew. | |
| Gebäude: | Neubau | |
| Bauzeiten: | geplanter Baubeginn Ende 2027 | |
| Bauvolumen: | Quadratmeter: | 1200 |
| Bausumme (TEUR): | 4000 | |
| Bausektor: | gewerblicher Bausektor | |
| Beschreibung: | Der Lebensmitteldiscounter Aldi Nord plant an der Eickumer Straße den Neubau eines Marktes mit einer Grundfläche von 1.200 Quadratmetern sowie einem Parkdeck und will damit den Standort an der Beckendorfstraße ersetzen. Dafür wäre der Abriss eines Reihenbaus mit früherer Sheddachhalle nötig, in dem derzeit Post, Schreibwaren und ein Imbiss untergebracht sind. Parallel liegt ein Antrag auf Vorbescheid für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb neben dem bestehenden Combi-Markt (1.000 Quadratmeter) mit Bäckerei vor; in den oberen Geschossen des Bestandsgebäudes sind Praxen und Wohnungen angesiedelt. Der bislang gültige Bebauungsplan von 1968 erlaubt großflächigen Einzelhandel ohne Flächenbegrenzung, weshalb eine Planänderung erwogen wird, um die Ziele des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts von 2019 zu berücksichtigen; aus der Politik wird als Auflage der Erhalt von Post und Packstation genannt. Die angegebene Fläche bezieht sich auf die Grundfläche. | |
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