Öffentliche Ausschreibung in Potsdam
Evaluierung des Paradigmenwechsels in der Städtebauförderung
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Interessenbekundungsverfahren
Art der Vergabe
National
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
28.10.2026
Zeitraum der Ausführung
Dezember 2026–September 2027
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Im Jahr 2009 erfolgte aus Gründen der Verfahrensvereinfachung und damit verbundener Personaleinsparung beim Land eine Umstellung des Städtebauförderungsverfahrens mit der Städtebauförderungsrichtlinie 2009 vom 9. Juli 2009 zu einer Bewilligung von Fördermitteln zugunsten von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen unter Wegfall des vormaligen zusätzlichen Einzelbestätigungsverfahrens. Bei der damaligen Verfahrensumstellung wurde bewusst entschieden, den Städten bei der Umsetzung der Städtebauförderung mehr Verantwortung zu übertragen. Neben der Entscheidung über die Neuaufnahme von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen in die Förderung und die finanzielle Ausgestaltung der jährlichen Programme sowie über Ausnahmeanträgen bestehen jedoch auf der Grundlage eines Votums der Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), zur städtebaulichen
Bekanntmachungstext
2 :
Gutachten zur Evaluierung des Paradigmenwechsels in der Städtebauförderung des Landes Brandenburg: Weg vom Einzelfall - hin zur Gesamtsteuerung.
VO: Sonstige Vergabeart: Ex ante Veröffentlichung. Bekanntmachung.
Angaben zum Auftraggeber:
Bezeichnung , Kontaktstelle Referat 21 Städtebauförderung, Zu Händen Rüdiger Schulz, Postanschrift -8, Ort 14467 Potsdam, Telefon, E-Mail .
Art und Umfang der Leistung:
Leistungsbeschreibung Evaluierung des Paradigmenwechsels in der Städtebauförderung des Landes Brandenburg.
Im Jahr 2009 erfolgte aus Gründen der Verfahrensvereinfachung und damit verbundener Personaleinsparung beim Land eine Umstellung des Städtebauförderungsverfahrens mit der Städtebauförderungsrichtlinie 2009 vom 9. Juli 2009 zu einer Bewilligung von Fördermitteln zugunsten von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen unter Wegfall des vormaligen zusätzlichen Einzelbestätigungsverfahrens. Bei der damaligen Verfahrensumstellung wurde bewusst entschieden, den Städten bei der Umsetzung der Städtebauförderung mehr Verantwortung zu übertragen. Neben der Entscheidung über die Neuaufnahme von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen in die Förderung und die finanzielle Ausgestaltung der jährlichen Programme sowie über Ausnahmeanträgen bestehen jedoch auf der Grundlage eines Votums der Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), zur städtebaulichen Zielplanung Entscheidungsvorbehalte des Ministeriums hinsichtlich des räumlichen Umfangs einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme (Festlegung der Förderkulisse zum Beginn der Gesamtmaßnahme), deren voraussichtlicher Förderrahmen, Förderzeitraum, inhaltlicher und räumlicher Förderschwerpunkte sowie herausragender Einzelvorhaben. Eine inhaltliche Abstimmung der Gesamtmaßnahme erfolgt in den meisten Fällen zwischen dem LBV und dem MIL nur bei der Abstimmung zur städtebaulichen Zielplanung. Zu diesem Zeitpunkt hat das MIL die Möglichkeit, auf Einzelvorhabenebene Priorisierungen zu treffen, die Auswirkungen auf die genannten Zustimmungsvorbehalte haben. Eine erneute Auswertung mit Votum zur städtebaulichen Zielplanung ist dem MIL erst wieder vorzulegen, wenn sich gegenüber der Abstimmung Änderungen ergeben hinsichtlich der o.g. fünf maßgeblichen Punkte im Abstimmungsprozess (MIL-Zustimmungsvorbehalte).
Eine inhaltliche Abstimmung der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen zwischen den Kommunen, dem LBV und dem Ministerium wird im Rahmen der regelmäßigen strategischen Gesamtberatungen (SGB) durchgeführt.
Nach nunmehr über 15 Jahren der Umsetzung dieses Förderverfahrens soll überprüft werden, welche Verfahrenselemente sich bei den unterschiedlichen Beteiligten (MIL, LBV, Kommunen) bewährt haben und in welchen Bereichen ggf. nachgesteuert werden muss.
Zu untersuchende Fragestellungen:
1 Hat sich diese Verfahrensumstellung hinsichtlich des erhofften Bürokratieabbaus, der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung / Planungshoheit sowie einer effektiveren Mittelumsetzung und qualitativen Zielerreichung auf Landesebene bewährt?
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