Öffentliche Ausschreibung in Templin
Generalplanung für den Neubau des Gemeindezentrums
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung
Art der Vergabe
National
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
24.04.2026
Zeitraum der Ausführung
Ab 01.06.2026
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Folgende Planungsleistungen sollen beauftragt werden:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß HOAI LPH 4-8
- Fachplanung Tragwerk gemäß HOAI LPH 4-8
- Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (TGA) gemäß HOAI LPH 4-8
- optional: HOAI LPH 9 (Objektbetreuung und Dokumentation)
- Besondere Leistungen: Baugrunduntersuchung, Wärmeschutznachweis nach GEG, Planung einer dezentralen
Schmutzwasseranlage, Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung
Bekanntmachungstext
26-VS-04-UVgO-ÖA: Generalplanung für den Neubau des Gemeindezentrums im OT
Ahrensdorf der Stadt Templin
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung
Kontaktstelle Vergabestelle
Postanschrift
Ort 17268 Templin
Telefon
Fax
E-Mail
URL
Zuschlag erteilende Stelle
die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform:
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform:
Art und Umfang der Leistung
Folgende Planungsleistungen sollen beauftragt werden:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß HOAI LPH 4-8
- Fachplanung Tragwerk gemäß HOAI LPH 4-8
- Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (TGA) gemäß HOAI LPH 4-8
- optional: HOAI LPH 9 (Objektbetreuung und Dokumentation)
- Besondere Leistungen: Baugrunduntersuchung, Wärmeschutznachweis nach GEG, Planung einer dezentralen
Schmutzwasseranlage, Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung
Haupterfüllungsort
Bezeichnung Stadt Templin
Postanschrift
Ort 17268 Templin
Ausführungsfristen
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Ausführungsbeginn: ab 01.06.2026
Zuschlagskriterien
Kriterium Gewichtung
Honorar: 40
Konzept inkl.
Präsentation: 60
Weitere Informationen zu den
Zuschlagskriterien:
siehe Aufgabenstellung und Verfahrenshinweise
Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem
Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht
immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem
Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte
Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der
diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen
durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" der folgenden Bescheinigungen zuständigen Stelle zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das
Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Templin innerhalb der vorgegebenen Frist
vorzulegen:
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem
Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht
immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem
Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte
Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der
diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen
durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" der folgenden Bescheinigungen zuständigen Stelle zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das
Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Templin innerhalb der vorgegebenen Frist
vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem
Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht
immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem
Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte
Formblatt 1"Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der
diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen
durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" der folgenden Bescheinigungen zuständigen Stelle zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das
Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Templin innerhalb der vorgegebenen Frist
vorzulegen:
- 5 Referenzen vergleichbarer Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahren mit folgenden Mindestangaben (Ansprechpartner, Art der
ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum)
- Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlichen Beschäftigten und ggf. Angabe des Leitungspersonal
Sonstige
Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVerG) findet
Anwendung.
Die Eigenerklärungzum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 4.1) nach §§ 123 und 124 GWB und § 31 Abs. 1 UVgO
ist mit dem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe
einzeln zu erbringen.
Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Wesentliche Zahlungsbedingungen
siehe Vergabeunterlagen sowie § 17 VOL/B
Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten
siehe Vergabeunterlagen sowie § 18 VOL/B
Schlusstermin für den Eingang der Angebote 24.04.2026 um 10:00 Uhr
Bindefrist des Angebots 25.05.2026
Zusätzliche Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Brandenburg zum Download bereit. Die
Bieterkommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens wird ausschließlich über den Kommuniktationsbereich des
Vergabemarkplatzes Brandenburg - auch für Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen geführt. (Hierzu ist der Button
"Kommunikation" zu nutzen.)
Bieterfragen sollen möglichst rechtzeitig - ca. 6 Kalendertage vor der Angebotseröffnung - über die Vergabeplattform gestellt
werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Im eigenen Interesse sollten sich Interessenten zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des
Unternehmernamens auf dem Brandenburg registrieren und somit sicherstellen, dass Posteingänge über die
angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform und in deutscher Sprache über den Brandenburg
hochzuladen. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z.B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich des
Vergabemarktplatzes, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss.
Für die Maßnahme wurde eine Förderung entsprechend der Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
(MLUK) über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER vom
12.06.2023 beantragt.
Bekanntmachungs-ID:
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