Öffentliche Ausschreibung in Biesenthal

Kommunale Wärmeplanung Amt Biesenthal-Barnim

ID: A460506736

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung

Art der Vergabe

National

Art der Leistung

Dienstleistung

Frist

19.02.2026

Zeitraum der Ausführung

Für 12 Monate

Auftraggeber

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Leistungsbeschreibung

Kommunale Wärmeplanung Amt Biesenthal-Barnim
Das Amt Biesenthal-Barnim vergibt die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung nach WPG an einen externen Dienstleister.
Es handelt sich um eine gemeinsame Wärmeplanung gemäß § 3 BbgWPV (Interkommunale Wärmeplanung) für die 6
amtsangehörigen Kommunen:
Stadt Biesenthal
Gemeinde Marienwerder
Gemeinde Breydin
Gemeinde Melchow
Gemeinde Rüdnitz
Gemeinde Sydower Fließ

Bekanntmachungstext

0 Text freischalten1/26(2)-10:

Kommunale Wärmeplanung Amt Biesenthal-Barnim
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung Text freischaltenAmt Biesenthal-Barnim
Kontaktstelle Vergabemanagement
Zu Händen Text freischaltenFrau Lietz
Postanschrift Text freischaltenBerliner Straße 1
Ort 16359 Biesenthal
TelefonText freischalten +49 3337-459964
FaxText freischalten +49 3337-459946
E-Mail Text freischaltenvergabe@amt-biesenthal-barnim.de
URL Text freischaltenwww.amt-biesenthal-barnim.de
Zuschlag erteilende Stelle
die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: Text freischaltenhttps://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHJHL8V
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: Text freischaltenhttps://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHJHL8V/
documents
Art und Umfang der Leistung
Das Amt Biesenthal-Barnim vergibt die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung nach WPG an einen externen Dienstleister.
Es handelt sich um eine gemeinsame Wärmeplanung gemäß § 3 BbgWPV (Interkommunale Wärmeplanung) für die 6
amtsangehörigen Kommunen:
Stadt Biesenthal
Gemeinde Marienwerder
Gemeinde Breydin
Gemeinde Melchow
Gemeinde Rüdnitz
Gemeinde Sydower Fließ
Alle weiteren Informationen und Details entnehmen Sie bitte den beiliegenden Vergabeunterlagen, insbesondere der
Leistungsbeschreibung und dem Planungsvertrag.
Haupterfüllungsort
Bezeichnung Amt Biesenthal-Barnim
Postanschrift Text freischaltenBerliner Straße 1
Ort 16359 Biesenthal
Ergänzende / Abweichende Angaben
zum Haupterfüllungsort
Das Amt Biesenthal Barnim im Landkreis Barnim ist ein Verwaltungsverbund aus sechs
amtsangehörigen Kommunen (Stadt Biesenthal sowie Gemeinden Marienwerder,
Breydin, Melchow, Rüdnitz und Sydower Fließ). Der Sitz der Amtsverwaltung ist in der
Stadt Biesenthal.
Ausführungsfristen
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Der Projektzeitraum ist wie folgt vorgesehen:
Vertragsbeginn avisiert zum 01.04.2026
Dauer und Leistungszeitraum 12 Monate
Ein detaillierter Ablaufplan mit Zwischenterminen ist nach Zuschlagserteilung
durch den AN zu erstellen (vgl. § 9.2 Planungsvertrag).
Laufzeit bzw. Dauer
Laufzeit in Monaten 12
Zuschlagskriterien
Kriterium Gewichtung
Honorar/Preis: 50
Ideenskizze
Terminplanung: 20
Grobkonzept
Beteiligungsstrategie: 20
Erfahrung der
Projektleitung: 10
Weitere Informationen zu den
Zuschlagskriterien:
Alle Details sind der Zuschlagsmatrix (Formular Z) zu entnehmen.
Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Zur Teilnahme am Vergabeverfahren werden daher gemäß §§ 31-35 UVgO Anforderungen gestellt, die sicherstellen, dass die
Bieter über die erforderliche Eignung für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags verfügen, insbesondere im Hinblick auf die
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und die wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Bieter müssen diese Anforderungen an die Eignung erfüllen und, soweit gefordert, entsprechend belegen.

1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) legt bewusst keine engen Vorgaben fest bzw. schreibt keine bestimmte Berufsqualifikation
zwingend vor, um Kommunen Flexibilität bei der Auswahl geeigneter Partner zu geben. Die ausgeschriebenen Leistungen
übernehmen typischerweise Ingenieurbüros, Energieagenturen oder spezialisierte Beratungsunternehmen. Insoweit sind Bieter
teilnahmeberechtigt und zugelassen, wenn sie über die die notwendige und nachweisbare Fachkunde in den Bereichen Energie-
und Wärmeversorgung, Stadt- und Umweltplanung sowie Klimaschutz oder vergleichbar verfügen.
Die erlaubte Berufsausübung ist durch Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere vergleichbare Weise
nachzuweisen. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigen Geschäftszweck Planungsleistungen entsprechend der
ausgeschriebenen Aufgabe gehören, müssen für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen
benennen.
Ist der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig, muss
er hierzu Angaben machen und diese Eintragung auf Verlangen der Vergabestelle vorlegen.
Bieter machen ihre diesbezüglichen Angaben in der "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular E).

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