Öffentliche Ausschreibung in Templin

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung OT Hindenburg

ID: A458836247

Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text

Übersicht


Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung

Art der Vergabe

National

Art der Leistung

Dienstleistung

Frist

18.09.2025

Zeitraum der Ausführung

18.04.2026–31.12.2026

Auftraggeber

Ausführungsort

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Leistungsbeschreibung

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung OT Hindenburg der Stadt
Templin
Klarstellung- und Ergänzungssatzung nach Paragr. 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB mit den folgenden Leistungen:
- Ermitteln des nach dem BauGB erforderlichen Leistungsumfangs
- Ortsbesichtigung, Biotoptypenkartierung und Fotodokumentation der Ergänzungsflächen
- Beschreibung und zeichnerische Darstellung des aktuellen Zustandes der Ergänzungsflächen, wie Topografie, vorhandene
Bebauung und Nutzung, Freiflächen und Nutzung einschließlich Bepflanzung, Verkehrs-, Ver- und Entsorgungsanlagen,
Umweltverhältnisse, Naturschutz, Eigentumsverhältnisse
- Durchführung einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Festlegung von Kompensationsmaßnahmen sowie Festsetzung nach Paragr.
9 Abs. 1a BauGB (Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich);
einschließlich Vorabstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde
des Landkreises Uckermark
- Erstellen einer digitalen Planunterlagen für den Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung auf Grundlage von
digitalen Liegenschaftskarten, einschließlich Layout und Beschriftung des Plans (die Plangrundlage wird durch den Auftraggeber
bereitgestellt)
- Entwurf der Satzung mit Begründung (Darstellung der Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Satzung) und ggf. mit
Festsetzung nach Paragr. 9 BauGB für die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung
- Vorbereiten, Durchführen und Auswerten der Verfahren nach Paragr. 3 Abs.1 BauGB und Paragr. 4 Abs. 1 BauGB sowie nach Paragr. 3 Abs. 2 und
Paragr. 4 Abs. 2 BauGB
- Ausarbeitung von Beratungsunterlagen und Vorlagen entsprechend rechtlicher und städtischer Vorgaben für Fachausschüsse und
die Stadtverordnetenversammlung zu Bedenken und Anregungen
- Teilnahme an Sitzungen der entsprechenden Fachausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung
- Erstellen des Satzungsplans in der durch Beschluss der Stadt aufgestellten Fassung und seiner Begründung (einschließlich der im
Ergebnis der Abwägung erforderlichen Änderungen)

Bekanntmachungstext

25-VS-15-UVgO-ÖA: Klarstellungs- und Ergänzungssatzung OT Hindenburg der Stadt
Templin
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung Text freischaltenStadt Templin
Kontaktstelle Vergabestelle
Postanschrift Text freischaltenPrenzlauer Allee 7
Ort 17268 Templin
Telefon:Text freischalten +49 39872030-153
FaxText freischalten +49 39872030-104
eMail Text freischaltenvergabe@templin.de
URL Text freischaltenhttps://www.templin.de
Zuschlag erteilende Stelle
die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: Text freischaltenhttps://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCPHB77
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: Text freischaltenhttps://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCPHB77/documents
Art und Umfang der Leistung
Klarstellung- und Ergänzungssatzung nach Paragr. 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB mit den folgenden Leistungen:
- Ermitteln des nach dem BauGB erforderlichen Leistungsumfangs
- Ortsbesichtigung, Biotoptypenkartierung und Fotodokumentation der Ergänzungsflächen
- Beschreibung und zeichnerische Darstellung des aktuellen Zustandes der Ergänzungsflächen, wie Topografie, vorhandene
Bebauung und Nutzung, Freiflächen und Nutzung einschließlich Bepflanzung, Verkehrs-, Ver- und Entsorgungsanlagen,
Umweltverhältnisse, Naturschutz, Eigentumsverhältnisse
- Durchführung einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und Festlegung von Kompensationsmaßnahmen sowie Festsetzung nach Paragr.
9 Abs. 1a BauGB (Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich);
einschließlich Vorabstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde
des Landkreises Uckermark
- Erstellen einer digitalen Planunterlagen für den Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung auf Grundlage von
digitalen Liegenschaftskarten, einschließlich Layout und Beschriftung des Plans (die Plangrundlage wird durch den Auftraggeber
bereitgestellt)
- Entwurf der Satzung mit Begründung (Darstellung der Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Satzung) und ggf. mit
Festsetzung nach Paragr. 9 BauGB für die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung
- Vorbereiten, Durchführen und Auswerten der Verfahren nach Paragr. 3 Abs.1 BauGB und Paragr. 4 Abs. 1 BauGB sowie nach Paragr. 3 Abs. 2 und
Paragr. 4 Abs. 2 BauGB
- Ausarbeitung von Beratungsunterlagen und Vorlagen entsprechend rechtlicher und städtischer Vorgaben für Fachausschüsse und
die Stadtverordnetenversammlung zu Bedenken und Anregungen
- Teilnahme an Sitzungen der entsprechenden Fachausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung
- Erstellen des Satzungsplans in der durch Beschluss der Stadt aufgestellten Fassung und seiner Begründung (einschließlich der im
Ergebnis der Abwägung erforderlichen Änderungen)
Haupterfüllungsort
Bezeichnung Stadt Templin
Postanschrift Text freischaltenPrenzlauer Allee 7
Ort 17268 Templin
Ausführungsfristen
Laufzeit bzw. Dauer
Beginn 18.04.2026
Ende 31.12.2026
Zuschlagskriterien
Kriterium Gewichtung
Preis 70
Projektteam 30
Weitere Informationen zu den Zuschlagskriterien:
siehe Teil A - Allgemeiner Teil (Vergabeunterlagen)
Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem
Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht
immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem
Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte
Formblatt 124 LD -Eigenerklärung zur Eignung- vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der
diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen
durch Vorlage der in der -Eigenerklärung zur Eignung- der folgenden Bescheinigungen zuständigen Stelle zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das
Formblatt 124 LD -Eigenerklärung zur Eignung- liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Templin innerhalb der vorgegebenen Frist
vorzulegen:
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem
Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht
immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem
Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte
Formblatt 124 LD -Eigenerklärung zur Eignung- vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der
diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen
durch Vorlage der in der -Eigenerklärung zur Eignung- der folgenden Bescheinigungen zuständigen Stelle zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das
Formblatt 124 LD -Eigenerklärung zur Eignung- liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Templin innerhalb der vorgegebenen Frist
vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem
Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht
immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem
Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte
Formblatt 124 LD -Eigenerklärung zur Eignung- vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der
diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen
durch Vorlage der in der -Eigenerklärung zur Eignung- der folgenden Bescheinigungen zuständigen Stelle zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das
Formblatt 124 LD -Eigenerklärung zur Eignung- liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Templin innerhalb der vorgegebenen Frist
vorzulegen:
- 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahren mit folgenden Mindestangaben (Ansprechpartner, Art der
ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum)
- Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlichen Beschäftigten und ggf. Angabe des Leitungspersonal
Sonstige
Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVerG) findet
Anwendung.
Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formular 4.1) nach Paragr. 123 und 124 GWB und Paragr. 31 Abs. 1 UVgO
ist mit dem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe
einzeln zu erbringen.
Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mit dem Angebot sind weiterhin vorzulegen:
a.) Leistungsbeschreibung (Teil B)
b.) Leistungsblatt zum Projektteam mit den jeweiligen Nachweisen bzw. Abschlusszeugnissen (Teil C)
Wesentliche Zahlungsbedingungen
siehe Vergabeunterlagen sowie Paragr. 17 VOL/B
Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten
siehe Vergabeunterlagen sowie Eingang der Angebote 18.09.2025 Paragr. 18 VOL/B
Schlusstermin für den um 11:30 Uhr
Bindefrist des Angebots 18.10.2025
Zusätzliche Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Text freischaltenVergabemarktplatz Brandenburg zum Download bereit. Die
Bieterkommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens wird ausschließlich über den Kommuniktationsbereich des
Vergabemarkplatzes Brandenburg - auch für Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen geführt. (Hierzu ist der Button
- Kommunikation- zu nutzen.)
Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 12.09.2025 um 23:59 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht
rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Im eigenen Interesse sollten sich Interessenten zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des
Unternehmernamens auf dem Text freischaltenVergabemarktplatz Brandenburg registrieren und somit sicherstellen, dass Posteingänge über die
angegebene eMail-Adresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform und in deutscher Sprache über den Text freischaltenVergabemarktplatz Brandenburg
hochzuladen. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z.B. per eMail oder über den Kommunikationsbereich des
Vergabemarktplatzes, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss.
Bekanntmachungs-ID: Text freischaltenCXP9YCPHB77.

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