Öffentliche Ausschreibung in Berlin
Wirkungsevaluierungen des EFRE in Berlin 2021-2027
Abruf der Vergabeunterlagen unter: bi-medien.de/text
Übersicht
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Art der Vergabe
Europaweit
Art der Leistung
Dienstleistung
Frist
05.08.2025
Zeitraum der Ausführung
Für 24 Monate
Auftraggeber
Ausführungsort
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Leistungsbeschreibung
Der Evaluierungsplan des Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung des Landes Berlin in der Förderperiode 2021-2027 sieht vor, dass neben einer Durchführungsevaluierung und einer Evaluierung der Auswirkungen des Programms auch drei Wirkungsevaluierungen durch unabhängige Dritte erstellt werden. Gegenstand der Ausschreibung sind zwei dieser Wirkungsevaluierungen zu den Themenbereichen Klima und Umwelt und Innovationen und Produktivität im Rahmen des EFRE-Programms entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Diese beiden Wirkungsevaluierungen sind auf unterschiedliche inhaltliche Fragestellungen ausgerichtet; sie sollen aber jeweils das gesamte Programm abdecken und alle relevanten Wirkungsbezüge erfassen und müssen die zu berücksichtigenden Schwerpunkte und Fragestellungen der Leistungsbeschreibung berücksichtigen. Die Konzeptionierung der jeweiligen Evaluierung, der Ablauf der Evaluierung sowie Zwischenergebnisse, Ergebnisse und Bewertungen sollen in insgesamt drei halbtägigen Workshops pro Evaluierung unter Beteiligung von Stakeholdern präsentiert, diskutiert sowie anschließend überarbeitet (Anpassungen, Weiterentwicklung) und in geeigneter Form aufbereitet werden. Die Ergebnisse der beiden Wirkungsevaluierungen sollen in die durch den wissenschaftlichen Dienstleister des Auftraggebers zu erstellende Evaluierung der Auswirkungen des Programms einfließen. Die beiden Wirkungsevaluierungen sollen 2025 beauftragt und 2026-2027 umgesetzt werden. Die Schlussberichte beider Evaluierungen sollen spätestens am 30.06.2027 vorliegen. Jede der beiden Wirkungsevaluierungen umfasst ein Los. Bieter können sich auf nur ein Los oder auf beide Lose gemeinsam bewerben. Bietergemeinschaften und Eignungsleihe durch Unterauftragnehmer sind möglich. Teilnahmeanträge und Angebote müssen je Los erfolgen
Wirkungsevaluierung – Klima und Umwelt
Die Wirkungsevaluierung 1 im Rahmen des Berliner EFRE-Programms 2021-2027 soll anhand der Vorgaben der Leistungsbeschreibung die Effekte des EFRE-Programms in Bezug auf den Klimaschutz und ein zukunftsfähiges urbanes Ökosystem untersuchen. Dabei sind Beiträge zum Umwelt- und Klimaschutz ebenso wie die Umwelt- und Klimarelevanz des Programms bzw. von Programmelementen zu berücksichtigen. Auch die Anpassung an den Klimawandel ist ein relevantes Thema. Auch die Anpassung an den Klimawandel ist ein relevantes Thema. Innerhalb des Themenbereichs können begründete Untersuchungsschwerpunkte gesetzt werden. Dabei sollen die ermittelten Effekte in übergreifender Form auch im Kontext der aktuellen Situation und der wesentlichen Einflussfaktoren auf diese Situation interpretiert werden. Gegenstand der Evaluierung ist das gesamte EFRE-Programm mit seinen Zielsetzungen, Prioritäten und Aktionen. Dabei können begründete inhaltliche Schwerpunkte hinsichtlich der Umwelt- und Klimarelevanz gesetzt werden. Die zur Wirkungsevaluierung 1 unter Punkt 4.1 genannten Kriterien und Fragstellungen der Leistungsbeschreibung sind zu berücksichtigen.
Wirkungsevaluierung – Innovation und Produktivität
Die Wirkungsevaluierung 2 soll im Rahmen des Berliner EFRE-Programms 2021-2027 anhand den allgemeinen und den Los spezifischen Vorgaben der Leistungsbeschreibung die Beiträge des EFRE-Programms zur Entwicklung von Innovationen, der Innovationsfähigkeit und der Produktivität der Berliner Wirtschaft untersuchen. Innerhalb des Themenbereichs können begründete Untersuchungsschwerpunkte gesetzt werden. Dabei soll auch in übergreifender Form der Einfluss des Programms auf das Innovationssystem der Stadt sowie mögliche regionalwirtschaftliche Effekte ermittelt und diskutiert werden. Besonders im Blickfeld der Wirkungsevaluierung 2 stehen entsprechend der thematischen Ausrichtung die Berliner Unternehmen. Gegenstand der Evaluierung ist das gesamte EFRE-Programm mit seinen Zielsetzungen, Prioritäten und Aktionen. Dabei können hinsichtlich des Evaluationsthemas begründete inhaltliche Schwerpunkte definiert werden. Die zur Wirkungsevaluierung 2 unter Punkt 4.2 genannten Kriterien und Fragestellungen der Leistungsbeschreibung sind zu berücksichtigen.
Bekanntmachungstext
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung - Standardregelung
1.Beschaffer
1.1 Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung:
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.Verfahren
2.1 Verfahren:
Titel: Wirkungsevaluierungen des EFRE in Berlin
Beschreibung: Der Evaluierungsplan des Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung des Landes Berlin in der Förderperiode sieht vor, dass neben einer Durchführungsevaluierung und einer Evaluierung der Auswirkungen des Programms auch drei Wirkungsevaluierungen durch unabhängige Dritte erstellt werden. Gegenstand der Ausschreibung sind zwei dieser Wirkungsevaluierungen zu den Themenbereichen Klima und Umwelt und Innovationen und Produktivität im Rahmen des EFRE-Programms entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Diese beiden Wirkungsevaluierungen sind auf unterschiedliche inhaltliche Fragestellungen ausgerichtet; sie sollen aber jeweils das gesamte Programm abdecken und alle relevanten Wirkungsbezüge erfassen und müssen die zu berücksichtigenden Schwerpunkte und Fragestellungen der Leistungsbeschreibung berücksichtigen. Die Konzeptionierung der jeweiligen Evaluierung, der Ablauf der Evaluierung sowie Zwischenergebnisse, Ergebnisse und Bewertungen sollen in insgesamt drei halbtägigen Workshops pro Evaluierung unter Beteiligung von Stakeholdern präsentiert, diskutiert sowie anschließend überarbeitet (Anpassungen, Weiterentwicklung) und in geeigneter Form aufbereitet werden. Die Ergebnisse der beiden Wirkungsevaluierungen sollen in die durch den wissenschaftlichen Dienstleister des Auftraggebers zu erstellende Evaluierung der Auswirkungen des Programms einfließen. Die beiden Wirkungsevaluierungen sollen 2025 beauftragt und umgesetzt werden. Die Schlussberichte beider Evaluierungen sollen spätestens am 30.06.2027 vorliegen. Jede der beiden Wirkungsevaluierungen umfasst ein Los. Bieter können sich auf nur ein Los oder auf beide Lose gemeinsam bewerben. Bietergemeinschaften und Eignungsleihe durch Unterauftragnehmer sind möglich. Teilnahmeanträge und Angebote müssen je Los erfolgen. Pro Los sollen je drei Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Maximal können insgesamt sechs Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Zur Konkretisierung des Auftragsverhältnisses wird auf Grundlage des Vertragsentwurfs (siehe Vergabeunterlagen) ein gesonderter Vertrag geschlossen. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit dem AG. Berichte, Präsentationen und weitere vom AN zu erbringende Produkte einschließlich der Entwurfsfassungen sind zu jeweils vom AG definierten Zeitpunkten vorzulegen. Allgemeine Anforderungen an die Form der Leistungserbringung: Alle erstellten Berichte sowie alle weiteren im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zu erstellenden Dokumente und Datensätze sind in digitaler Form an den AG zu übermitteln und zwar im Format Microsoft Office ® Word (docx), Microsoft Office® Excel (xlsx), sowie im „Portable Document pdf). Durch den AN erarbeitete Präsentationen zu den Zwischen- und Endergebnissen sind ebenfalls digital zu übermitteln und zwar im Format Microsoft Office ® PowerPoint (pptx). Wenn Präsentationen und Workshops als Präsenzveranstaltungen stattfinden, werden sie in den Räumlichkeiten der Auftraggeber durchgeführt. Eine Umsetzung per Videokonferenz nach Bedarf ist möglich.
Kennung des Verfahrens: ff8ebcc4-3f26-4f0d-be52-d3aafcf619ca
Interne Kennung: 2025-D-017
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
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